ᐅ Hecke entfernen und Gartenzaun setzen - Erfahrungen
Erstellt am: 01.10.21 18:15
H
HilfeHilfe01.10.21 18:15Hallo,
familie will in Sachsen eine Hecke die 14 Meter lang ist und 2.30 Meter hoch ist entfernen und einen Zaun mit Höhe 1.80 setzen. Problem ist das ein neues Amtsblatt kam. Hecken im Innenbereich 34 Baugesetzbuch ab 10 Meter und 1,50 Meter Höhe sind geschützt laut Satzung zum Schutz des Gehölzbestands. Problem ist das ein Bauunternehmer im Sommer beauftragt wurde und eine 100% Materialanzahlung geleistet wurde ( 1500€). Das Material hat er schon auf Lager. Arbeitslohn wäre ca 4.500 für Hecke entfernen und Zaun setzen. Bauamt sagt man solle einen Antrag stelle der geprüft wird. Mit dem Bauunternehmer wurde noch nicht gesprochen. Am liebsten würde man das ganze wieder lassen. Wie geht man am besten vor? Kann man die Hecke entfernen? Was könnte der Unternehmer fordern als Strafe? Wer hat damit Erfahrungen?
familie will in Sachsen eine Hecke die 14 Meter lang ist und 2.30 Meter hoch ist entfernen und einen Zaun mit Höhe 1.80 setzen. Problem ist das ein neues Amtsblatt kam. Hecken im Innenbereich 34 Baugesetzbuch ab 10 Meter und 1,50 Meter Höhe sind geschützt laut Satzung zum Schutz des Gehölzbestands. Problem ist das ein Bauunternehmer im Sommer beauftragt wurde und eine 100% Materialanzahlung geleistet wurde ( 1500€). Das Material hat er schon auf Lager. Arbeitslohn wäre ca 4.500 für Hecke entfernen und Zaun setzen. Bauamt sagt man solle einen Antrag stelle der geprüft wird. Mit dem Bauunternehmer wurde noch nicht gesprochen. Am liebsten würde man das ganze wieder lassen. Wie geht man am besten vor? Kann man die Hecke entfernen? Was könnte der Unternehmer fordern als Strafe? Wer hat damit Erfahrungen?
H
HilfeHilfe01.10.21 19:58Snowy36 schrieb:
Was ist es denn überhaupt für eine ?Hecke ist Konifere . Zaun mattenstabzaunHilfeHilfe schrieb:
Hecke ist Konifere . Zaun mattenstabzaunVom Regen in die Traufe. Da hat das Geld wohl nicht mehr für etwas besseres gereicht. Verkauf den Zaun doch bei Kleinanzeigen.Wenn dein Ziel ist den Auftrag mit möglichst wenig finanziellen Schaden zurück zu ziehen, ist das Amtsblatt doch deine Waffe. Zeig ihm das mit dem Wunsch um Rücktritt vom Vertrag.
Wenn du den Zaun immer noch willst, würde ich einen Härtefall gegenüber dem Amt verargumentieren
Wenn du den Zaun immer noch willst, würde ich einen Härtefall gegenüber dem Amt verargumentieren
H
HilfeHilfe01.10.21 20:20guckuck2 schrieb:
Wenn dein Ziel ist den Auftrag mit möglichst wenig finanziellen Schaden zurück zu ziehen, ist das Amtsblatt doch deine Waffe. Zeig ihm das mit dem Wunsch um Rücktritt vom Vertrag.
Wenn du den Zaun immer noch willst, würde ich einen Härtefall gegenüber dem Amt verargumentierenAber ohne kosten wird’s kaum gehen ? Was könnte er verlangen ? Was meinst du mit Härtefall ? Wegen Auftragserteilung ?Ähnliche Themen