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ᐅ Grünanlage zu Bauland möglich? - Niedersachsen


Erstellt am: 09.09.21 20:55

A
Anni567
09.09.21 20:55
Hallo an alle und vielen Dank für die Aufnahme ins Forum. Ich hoffe, dass ich in dieser Kategorie richtig bin, falls nicht lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

Zu meiner Fragestellung: Ein sich im Familienbesitz befindliches Grundstück von etwa 1500qm im Ortskern einer niedersächsischen Kleinstadt ist im Bebauungsplan als „Grünanlage“ bezeichnet. Nachbarn sind im Norden Einfamilienhäuser, im Süden ein Kindergarten und im Osten weitere Einfamilienhäuser. Westlich verläuft eine Straße, die weiter ins Wohngebiet führt. Auf der anderen Seite der Straße befinden sich Reihenhäuser.

Besteht die Möglichkeit das Grundstück nachträglich in Bauland umzuwandeln? Dies wurde von der Stadt angestrebt, jedoch war in meiner Familie zu diesem Zeitpunkt kein Geld für eine Erschließung vorhanden.

Mit welchen Kosten muss ich bei einer Erschließung rechnen? Leitungen sind laut Nachbarn bereits unter dem Gehweg vor dem Grundstück verlegt worden, es fehlt lediglich eine „Abzweigung“ zum Grundstück.


Ich freue mich auch über Links zu ähnlichen Themen, über die Forensuche bin ich nicht fündig geworden, habe aber vielleicht nicht die richtigen Schlagworte genutzt.

liebe Grüße Anni
1
11ant
09.09.21 22:50
Deine Beschreibung klingt nach einer nicht eingefriedeten Gassiwiese mitten in einem Wohngebiet. Da Du (zu meiner mittleren Verwunderung) von einem Bebauungsplan sprichst, ist es zudem schon Teil eines überplanten Bereichs, und die "Erschließung" wird dann wohl meinen, von Gas / Wasser / Strom in der Straße Stichleitungen für Hausanschlüsse anzulegen (?)
Das Grundstück selbst ist so wie ich Dich verstehe eine Grünfläche, da wäre der Bebauungsplan dann nur zu ändern, und das Grundstück einem der Bebauungsplanabschnitte zuzuschlagen (sofern der überhaupt mit entsprechenden Knödellinien gegliedert ist).
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Y
ypg
09.09.21 23:33
Anni567 schrieb:

Nachbarn sind im Norden Einfamilienhäuser, im Süden ein Kindergarten und im Osten weitere Einfamilienhäuser. Westlich verläuft eine Straße, die weiter ins Wohngebiet führt.
Und wo befindet sich das Gartenland? Nördlich, südlich oder westlich?
Zu den Erschließungskosten beraten Dich die Versorger selbst.
A
Anni567
09.09.21 23:54
Vielen Dank für eure Antworten! Ich versuche eure Nachfragen zu beantworten.

Das Grundstück ist eingefriedet (etwa 1,5m hoher Maschendrahtzaun), ein Stromanschluss ist vorhanden. Ein Wasser- oder Gasanschluss allerdings nicht.

Ich habe mal versucht die Lage einigermaßen grafisch darzustellen. Orange ist der Kindergarten, grün mit einem X das Grundstück um das es mir geht. Rot sind Baugrundstücke (alle bebaut, links der Straße Reihenhäuser, rechts der Straße 1,5 geschossige Einfamilienhäuser). Weiter östlich, also rechts außerhalb des Bildes, setzt sich das Wohngebiet fort.

Hat jemand Erfahrung damit wie lange eine Umwandlung in Bauland dauern würde, sofern sie erlaubt wird? Ich würde das Grundstück gerne, falls möglich, ab 2023/24 bebauen.


Skizze eines Grundrisses: zentraler grauer Stamm, roten Räume links/rechts, grünes Feld mit X, Kiga
Y
ypg
10.09.21 01:00
Ok, verstanden!
Anni567 schrieb:

Dies wurde von der Stadt angestrebt, jedoch war in meiner Familie zu diesem Zeitpunkt kein Geld für eine Erschließung vorhanden.
Anni567 schrieb:

Mit welchen Kosten muss ich bei einer Erschließung rechnen?
Die Stadt hätte also keine Probleme, die Grünfläche für Bauland zu erschließen ?!
Ich würde eine Bauvoranfrage starten und dann erschließen lassen… wie schon gesagt: die Versorger haben Pauschalbeiträge… insgesamt für Gas, Strom und Wasser und Telekom im die 10000€, so wie für jedes Grundstück.
K
konibar
10.09.21 08:17
ypg schrieb:



Die Stadt hätte also keine Probleme, die Grünfläche für Bauland zu erschließen ?!
Ich würde eine Bauvoranfrage starten und dann erschließen lassen…

gemeint ist hier:
>>> Bauvoranfrage starten und dann beschließen lassen <<< ??

zur Umwidmung bedarf es typisch eines Ratsbeschlusses.
Bevor der nicht vorliegt kann man da reichlich € versenken,
wenn man zu optimistsich dem Beschluss vorgreift.
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