ᐅ Bebauungsplan "ED" mehrere WE möglich?
Erstellt am: 13.07.21 11:33
B
BaueninSH13.07.21 17:29Laut der Kreisaufsichtsbehörde, so eine Art Erstauskunft steht folgendes:
Begriff: Einzelhaus
Der Begriff Einzelhaus ist ein planungsrechtlicher Begriff,
der in § 22 Abs. 2 Baunutzv. verwendet wird
Der Begriff Einzelhaus bezeichnet unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten ein freistehendes Gebäude, welches nicht durch Grundstücksgrenzen geteilt ist.
Die Darstellungsform des Einzelhauses im B-Plans ergibt sich aus Ziffer 3.1.1 der Anlage zur Planzeichenverordnung.
@hanghaus2000 nein diese gibt es nicht.
Also so wie ich es sehe, könnte ich auch 10 Wohnungen ProHaus planen (sofern es möglich wäre)
Begriff: Einzelhaus
Der Begriff Einzelhaus ist ein planungsrechtlicher Begriff,
der in § 22 Abs. 2 Baunutzv. verwendet wird
Der Begriff Einzelhaus bezeichnet unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten ein freistehendes Gebäude, welches nicht durch Grundstücksgrenzen geteilt ist.
Die Darstellungsform des Einzelhauses im B-Plans ergibt sich aus Ziffer 3.1.1 der Anlage zur Planzeichenverordnung.
@hanghaus2000 nein diese gibt es nicht.
Also so wie ich es sehe, könnte ich auch 10 Wohnungen ProHaus planen (sofern es möglich wäre)
H
hanghaus200013.07.21 17:40Ich wuerde mal die Bauvoranfrage stellen. Dann kannst auf die Antwort reagieren. MMn haette die Gemeinde, falls gewuenscht Mehrfamilienhaus zugelassen. Hier bei uns hat die Gemeinde nachtraeglich die Bereiche mit E/D mit einer Bebauungsplanaenderung in Mehrfamilienhaus geaendert. Der Bauträger ist selber im Gemeinderat. Ein Schelm der etwas boeses denkt. Mehrfamilienhaus sind im Trend, da wirtschaftlicher. Allerdings waren die Grundstück groesser. Die bauen jetzt auf 1000 m2 8 Wohneinheiten mit Tiefgarage und Aufzug. 8WE * 350k! Sind schon Alle verkauft. Der Bau hatte noch nicht mal begonnen.
H
hanghaus200013.07.21 18:02Kauf die 2 Grundstück und stelle einen Antrag auf Aenderung des Bebauungsplanes. Da es den Trend zum Mehrfamilienhaus gibt, stehen die Chancen nicht schlecht. Zeit must halt haben und die Leute vom Gemeinderat gut kennen.
Mich wundert nur warum hat das bei Euch noch keiner gemacht? Ist der Markt fuer Eigentums-/ Mietwohnungen nicht da?
Mich wundert nur warum hat das bei Euch noch keiner gemacht? Ist der Markt fuer Eigentums-/ Mietwohnungen nicht da?
B
BaueninSH13.07.21 18:23hanghaus2000 schrieb:
Kauf die 2 Grundstück und stelle einen Antrag auf Aenderung des Bebauungsplanes. Da es den Trend zum Mehrfamilienhaus gibt, stehen die Chancen nicht schlecht. Zeit must halt haben und die Leute vom Gemeinderat gut kennen.
Mich wundert nur warum hat das bei Euch noch keiner gemacht? Ist der Markt fuer Eigentums-/ Mietwohnungen nicht da?Die Änderung wird es nicht geben und ist doch auch nicht notwendig, wenn beim Einzelhaus mehrere Wohneinheiten gebaut werden dürfen. Wo ist der Mehrwert einer Änderung ?
M
Myrna_Loy13.07.21 18:29Wenn es keine ergänzenden Planvorgaben gibt, dann spricht theoretisch nichts gegen den Bau mehrerer Wohneinheiten. Aber die Frage ist, ob mit Stellplatzverordnungen und Rettungswegvorschriften und Lüftungsanlagen etcpp realistische Wohneinheiten dabei herauskommen.
H
hanghaus200013.07.21 18:30Du wirst an mich denken, wenn Du die Bauvoranfrage gestellt hast. Baurecht ist kein Wunschkonzert. Bauaemter oft nicht gerade Kompromissbereit. ED ist ziemlich eindeutig was da gewuenscht wird. Mehrfamilienhaus mMn jedenfalls nicht. Bitte berichte wie das Bauamt oder LRA entschieden haben. Zeit must halt haben.
Ich lese hier: "Die hiesige Stadt sagt, es sind nur 2 Wohneinheiten Prohaus vorgesehen." ein klares Statement.
Ich lese hier: "Die hiesige Stadt sagt, es sind nur 2 Wohneinheiten Prohaus vorgesehen." ein klares Statement.
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