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ᐅ Doppelhaushälfte: zwei Verträge (Grundstücksinhaber und Baufirma)


Erstellt am: 17.06.21 18:55

ypg18.06.21 07:58
Ich versteh die Warnungen nicht. Natürlich ist es ärgerlich, wenn man auf Grund plus Haus die Steuern zahlen muss. Aber das ist eben bei einem Bauträgerhaus so und wird auch immer mehr den Markt beherrschen. Aber Kopplungsgeschäfte sind nicht gefährlich, noch untersagt noch illegal. Ein Bauträgerhaus hat ja auch Vorteile… aber das ist ein anderes Thema. Ich weiß auch nicht, ob es nicht doch eher ein GU-Bau ist, wo Du als Bauherr auftrittst? Das wäre zu klären!
HubiTrubi40 schrieb:

Der Anbieter ist eine Immobilienvermittlungsagentur. Das Grundstück gehört einem Investor und wird real geteilt. Es wird zwei Verträge geben: einen mit dem Grundstücksinhaber über den Kauf des Grundstücks und einen mit dem Bauunternehmen (Werkvertrag).
Alles gut! Gängig. S.o.
HubiTrubi40 schrieb:

Dazu müsste ich 1000 Euro zahlen, die ich allerdings auch wieder bekomme, wenn ich innerhalb von 4 Wochen von der Reservierung zurücktrete.
Auch gängig mittlerweile. Damit halten sie sich die neugierigen Leute fern, die eigentlich nichts kaufen oder bauen wollen, aber überall gerne so tun … es gibt auch Bauwillige, die reservieren sich überall ein und sagen nicht ab. Die machen Mühe.
HubiTrubi40 schrieb:

Weil man zwei Verträge abschliesst und somit Probleme kriegen könnte, bei wem man am Ende die Gewährleistung einklagt, sollte es etwas geben.
Damit ist ja nicht Vertrag Grundstück und Werkvertrag gemeint. Das wäre völlig sinnbefreit, denn auf ein Grundstück gibt es keine Gewährleistung!!!
HubiTrubi40 schrieb:

kann man Extras danach noch einschliessen, also z.B. weiteres Bad etc.. Diese Kosten werden dann separat angerechnet,kommen also dann dazu, wobei hier sogenannte Varianten vom Grundriss angeboten werden.
Ja, da muss man schauen, wer das dann macht. Aber ich lese daraus, das es dann auch die Baufirma mit macht, also auch die Gewährleistung trägt.
Anders sieht es aus, wenn man mit dem Handwerker separate Verträge abschließt. Da zählt dann nur die 2-jährige Gewährleistung.
Aber ich bin kein Jurist, deshalb würde ich an Deiner Stelle nochmal bei Deinem Juristen nachhaken, was er meint und bei Deinem GU/BT, wie das mit der Gewährleistung auf die Extras ist.
HubiTrubi4018.06.21 07:58
habs dir mal gesendet.
Generell: sollte ich mich auf sowas einlassen. Macht es dann Sinn einen Bauherrenrechtsschutz abzuschliessen? Das meinte der Anwalt. Ich hab jetzt allerdings bei meiner Rechtsschutzversicherung angefragt und die bieten das gar nicht an. Schenbar gibts nur wenige Versicherungen und das mit Wartezeit. Dann bin ich wahrscheinlich eh zu spät dran.
HubiTrubi4018.06.21 08:09
Bauherr ist laut Expose bzw. dem Aufsteller beim Baupaltz die Baufirma.

was mich noch etwas ärgert ist die anvisierte Bauzeit von 2 Jahren. Das heisst nach akuellem Stand wäre Einzug Mai 2023. Frage mich was da die Gründe sind (Puffer wegen hohen Rohstoffpreisen gerade?)
Strahleman18.06.21 08:13
Ich sehe bei der prinzipiellen Art des Geschäfts (Koppelgeschäft) weniger kritisch: du kaufst von A das Grundstück auf das die B ein Haus draufstellt. Grunderwerbsteuer fällt dann aber auf alles an, nicht nur auf das ursprüngliche Haus. Ansonsten ist das kein sauberes Geschäft. Ansonsten könnte der Bauträger ja auch nur 1 Euro für seine Leistung verlangen, die im Notarvertrag festgehalten wird...

Wenn ihr kauft, dann würde ich definitiv darauf bestehen, vor Unterschrift das final geplante Haus mit Gesamtkosten in den Vertrag aufzunehmen. Alles andere ist steuerlich höchst unsauber. Zudem kann sich der Bauträger am Ende auf den im Notarvertrag festgehaltenen Umfang berufen, falls er bei den Sonderwünsche irgendwas vergeigt.

Die lange Bauzeit ist die Absicherung für den Bauträger: Er wird sicherlich auf mehreren Hochzeiten gleichzeitig tanzen, sprich von den 12 Doppelhaushälfte werden einige parallel hochgezogen. Das kostet Zeit, da die Gewerke alle nacheinander die Häuser durchziehen.
Acof197818.06.21 08:35
HubiTrubi40 schrieb:

habs dir mal gesendet.
Generell: sollte ich mich auf sowas einlassen. Macht es dann Sinn einen Bauherrenrechtsschutz abzuschliessen? Das meinte der Anwalt. Ich hab jetzt allerdings bei meiner Rechtsschutzversicherung angefragt und die bieten das gar nicht an. Schenbar gibts nur wenige Versicherungen und das mit Wartezeit. Dann bin ich wahrscheinlich eh zu spät dran.

Achte darauf das die Deckung bei 100t€ liegt. Ich glaube die Arag bietet sowas an.
nordanney18.06.21 08:41
Strahleman schrieb:

Wenn ihr kauft, dann würde ich definitiv darauf bestehen, vor Unterschrift das final geplante Haus mit Gesamtkosten in den Vertrag aufzunehmen. Alles andere ist steuerlich höchst unsauber. Zudem kann sich der Bauträger am Ende auf den im Notarvertrag festgehaltenen Umfang berufen, falls er bei den Sonderwünsche irgendwas vergeigt.
Ich kenne es als verbundene Verträge beim Notar. Eine Urkunde mit Verkäufer, GU und Käufer.
11ant schrieb:

Das kann Dir in diesem Forum glaube ich @saralina87 am besten erklären.
Aber das Konstrukt ist doch ganz normal?! Wo ist das Problem? Wenn ich bei X kaufe und bei Y baue ist es auch nicht anders. Nur das hier beide Verträge in einer Urkunde abgefrühstückt werden.
Ist bei uns als Bank tatsächlich mehr oder weniger Tagesgeschäft.
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