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ᐅ Preiserhöhung GU nach Unterschrift aufgrund Rohstoffmangels rechtens?


Erstellt am: 10.05.21 11:57

SamSamSam10.05.21 11:57
Hallo,
Ich habe die Tage kurz mit dem GU telefoniert das geplant im September mit unseren Einfamilienhaus beginnen will.
Dort wurde mir beiläufig die läge mit dem Rohstoff nah gebracht und erwähnt das es dadurch zur Preisanpassung kommen kann wenn sie die Lage bis dahin nicht beruhigt hat.
Den Vertarg zu einenSchlüsselfertigen Einfamilienhaus haben wir Mitte Januar zu einen vereinbarten Preis unterschrieben.
Ich habe jetzt noch einmal diesen Vertrag mir vor genommen aber keine angaben gefunden, die diese Durchzeichnung von Mehrkosten legitimiert. Zumindest finde ich dazu nichts im Vertrag.
Unter dem Absatz Vergütung habe ich lediglich folgende Passage gefunden:
"Der Werklohn wird dem Auftragnehmer als Festpreis garantiert. Kosten für Hausanschlüsse Gas, Wasser, Strom und Abwasser sind im Festpreis nicht enthalten. Diese werden vom Auftraggeber getragen.
Dieser Festpreis gilt bis Übergabe, es sie denn, dass mit den Bauarbeiten aus Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb von 6 Monaten ab Datum der Vertragsunterzeichnung begonnen worden ist.
Mehrkosten aufgrund von Sonderwünschen, behördlichen Auflagen, höherer Gewalt oder Umständen die der Auftraggeber zu vertreten hat, sowie die in § 3 (1) aufgeführten Voraussetzungen sind im Festpreis nicht enthalten."
Muss dazu sagen das es ein Kleinen Unternehmen ist. Ich als leihe kann nicht abschätzen wie sehr die Preissteigerung von 50% bei Holz bei einen Massifgebauten Haus ins Gewicht fallen. Hier würde dies dann ja wahrscheinlich hauptsächlich den Dachstuhl betreffen aber in welcher Höhe? 🙄
hanghaus200010.05.21 12:16
Wenn Ihr nicht verantwortlich fuer die Verzoegerung seid, dann ist das Ansinnen des Unternehmers nicht vom Vertrag gedeckt. Die AGB's koennen natuerlich ganz was Anderes sagen.
SamSamSam10.05.21 12:21
Diese Passage hat mich nur stutzig gemacht, spricht man bei diesen Umständen schon von höherer Gewalt? 😀
SamSamSam schrieb:

Mehrkosten aufgrund von Sonderwünschen, behördlichen Auflagen, höherer Gewalt oder Umständen die der Auftraggeber zu vertreten hat,
hanghaus200010.05.21 12:32
Das ist ganz sicher keine hoehere Gewalt. Das ist ein unternehmeriches Risiko was der Bauunternehmer in Wagnis und Gewinn beruecksichtigen muss. Nur hilft das nicht, wenn der dann insolvent wird. Wenn der Unternehmer den Dachstuhlzimmerer nicht preislich fuer Dein Projekt gebunden hat, ist das sein Problem. Ansonsten das des Zimmermanns.

Deine Risiko, wie geasagt, nur falls Ihr fuer die Verzoegerung verantwortlich seid. Jan. - September ist schon recht lang.

Wurde ein Starttermin vertraglich fixiert?
Hausbauer202110.05.21 12:40
Unser GU (ebenfalls Massiv) hat uns mitgeteilt es handelt sich um etwa 5000€ Mehrkosten momentan durch die Lage. Also keine Panik es wird mit Sicherheit bezahlbar bleiben selbst wenn es zu einer Anpassung kommen sollte. Da man beim Hausbau mit einem gewissen Puffer rechnet sollte es zu verkraften sein.
exto179110.05.21 12:45
Hausbauer2021 schrieb:

Unser GU (ebenfalls Massiv) hat uns mitgeteilt es handelt sich um etwa 5000€ Mehrkosten momentan durch die Lage. Also keine Panik es wird mit Sicherheit bezahlbar bleiben selbst wenn es zu einer Anpassung kommen sollte. Da man beim Hausbau mit einem gewissen Puffer rechnet sollte es zu verkraften sein.

Wieso akzeptiert man diese Mehrkosten überhaupt, bzw. welches Recht hat der GU diese Preiserhöhung am aktuellen Markt an den Bauherren weiter zu geben? Festpreis ist Festpreis... Wenn hier vertraglich nichts anderweitig bezüglich Preisgleitklausel o.ä. vereinbart wurde, würde ich keinen Cent mehr bezahlen?
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