ᐅ Verzögerungen bei GU, kein Termin gemäss § 650 Baugesetzbuch festgelegt
Erstellt am: 07.04.21 20:59
nordanney08.04.21 10:42
Tolentino schrieb:
Aber hatten die schon was geleistet?Haben mit der Entkernung angefangen und dann festgestellt, dass sie sich verkalkuliert hatten (wollten einen Pauschalpreis deutlich erhöhen). Seitdem wieder Einzelgewerke - es war mal ein Versuch.Tolentino08.04.21 10:52
Und du hast nichtmal die angefangene Leistung bezahlt? Dann hast du Glück gehabt oder es war dem GU den Aufwand nicht wert.
Nemesis08.04.21 11:28
rdwlnts schrieb:
Mitte März kam sogar ein Bemusterungsprotokoll mit Aufpreisliste. Wir haben darein knapp 30 Fehler gefunden. Unter anderem fehlten Fliesen komplett, Sanitärobjekte komplett, Wärmepumpe komplett, Lüftung war entgegen dem Vertrag im Wohnkeller plötzlich nicht mehr vorhanden usw. Seit unserer Korrekturliste ist's komplett stumm. Seit 3 Wochen. Keine Information warum nichts weitergeht.Also da schrillen bei mir ja die Alarmglocken...wie kann man so elementare Dinge in dieser Anzahl vergessen? Und sich dann tot stellen? Ich hätte da keine 3 Wochen bis zu nem Anruf gewartet und würde mir hier die Tipps zur Prüfung eines Widerrufs etc. zu Herzen nehmen.
Hausbau081508.04.21 11:30
Tolentino schrieb:
Bei ner Ware wäre das so. Aber auch dort müsstest du, wenn die Ware so stark in Gebrauch genommen wurde, dass sie nicht mehr als neu zu bewerten ist eine Minderung des Erstattungsbetrags in Kauf nehmen.Ich denke, was du hier meinst geht in Richtung Gewährleistung. Ist ja logisch, dass ich bei einem verbrauchten Artikel, nicht mit Widerrufsrecht kommen kann. Außerdem gilt diese nur 14 Tage nach Kaufabschluss, sofern man auf sein Widerrufsrecht hingewiesen wurde.
Beim Widerruf im Falle eines Bauvertrages gibt es aber noch die vergeblichen Aufwendungen des Bauherren, die hier die Bemusterung wäre und u.U. sogar der Bauantrag. Wenn da Haus vom GU geplant wurde und nun so nicht mehr umgesetzt werden kann. Aber Geld ist bekanntlich die eine Sache, die verlorene Zeit die andere. Da fängt man ja jetzt praktische wieder bei Null an.
11ant08.04.21 12:14
Tolentino schrieb:
ob die Leistung Bemusterung schon als ordentlich erbracht angesehen werden kannDafür muß die Bemusterung ja erst einmal überhaupt als Leistung vereinbart sein. Wenn in der Bauleistungsbeschreibung nur Material und Güte steht, kann der Auftragnehmer das Dekor theoretisch selbst wählen. Daß es eine Bemusterung überhaupt geben muß, ist mitnichten gottgegeben.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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nordanney08.04.21 12:29
Tolentino schrieb:
Und du hast nichtmal die angefangene Leistung bezahlt?Begonnen schon. Gegen den GU läuft aber auch gerade ein Strafantrag. Ist aber ein anderes Thema...