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ᐅ Nachbarsbaum - Sicherheit und Dreck. Wer ist verantwortlich?


Erstellt am: 05.04.21 18:46

H
haydee
05.04.21 19:53
Die Äste sehe ich nicht als gefährlich.
Dreck ist Natur.
Mind. 1 Baum ist krank.
Sprich doch mit einem Baumfälldienst.
1) entscheidet wie krank die Bäume sind
2) wie gefährlich - nicht das beim nächsten Sturm ein Baum fällt
3) der kennt die rechtliche Grundlage
4) er kann die Kosten benennen

Ein entgegenkommen bei den Kosten von eurer Seite ist vielleicht eine Grundlage für ein Gespräch
B
berny
05.04.21 20:02
Wir hatten eine ähnliche Lage, uralter Nachbarsbaum hatte schon immer über seine Grundstücksgrenze geragt; hat hundert Jahre niemanden interessiert bis wir kamen und gebaut haben. Erst als das Haus stand fiel mir auf, dass ein paar starke Äste in Richtung unserer Dachrinne wuchsen. Hab‘ mit dem Nachbarn geredet und er hat den Rückschnitt beauftragt , ich habe bezahlt. Er hatte lediglich Angst vor den Kosten. Geld kann MANCHMAL helfen. Das machen wir jetzt halt alle 5 Jahre so. Immerhin war der Baum schon lange da, bevor wir alle geboren wurden. Der Mensch muss nicht die gesamte Natur zurückdrängen, man kann sie auch mal akzeptieren und weiterleben lassen...
R
rick2018
05.04.21 20:15
Hier gilt §910 Baugesetzbuch, Abs. 1. Angemessene Frist setzen. Diese kann auch recht lange sein je nachdem in welcher Vegetationsperiode der Baum ist. Falls nichts geschieht könnt ihr loslegen und es auch dem Eigentümer in Rechnung stellen. Abstandsregeln könnten auch noch ein Thema sein. Auch wenn das Grünflächenamt/Forstamt feststellt dass ein Baum morsch ist und gefällt werden muss...
Würde aber erstnoch mal das Gespräch suchen und “vorsichtig„ auf die Rechtslage hinweisen. Wenn sie sich querstellen wir aus der Nachbarschaft eh nichts mehr. Dann kannst du alle Register ziehen.
N
nordanney
05.04.21 20:46
rick2018 schrieb:

Hier gilt §910 Baugesetzbuch, Abs. 1. Angemessene Frist setzen. Diese kann auch recht lange sein je nachdem in welcher Vegetationsperiode der Baum ist. Falls nichts geschieht könnt ihr loslegen und es auch dem Eigentümer in Rechnung stellen. Abstandsregeln könnten auch noch ein Thema sein.
... und dann nach § 1004 dem Nachbarn in Rechnung stellen.

Abstandsregeln greifen hier in NRW nicht mehr. Das hätte spätestens sechs Jahre nach Anpflanzung angesprochen werden müssen (Nachbarschaftsgesetz NRW).
B
Bookstar
05.04.21 21:15
pagoni2020 schrieb:

Hahaha........Du bist echt Klasse. Zack liebe Gemeinde, hier ist die Lösung !
Es vermeidet also nur dann "ewigen Streit" solange man das in der Abwesenheit des Nachbarn macht? In welcher vergilbten Mediationsbroschüre gabs denn das zu lesen? 😀 Herrlich........
Strafbarkeit ist nur ein ganz kleiner Teil eines solchen Themas.
Naja wenn er nicht da ist, fällt es ihm vielleicht gar nicht auf?

Ich habe mal gelesen, das der Teil der auf mein Grundstück ragt von mir beseitigt werden darf.
P
pagoni2020
05.04.21 21:21
Bookstar schrieb:

Naja wenn er nicht da ist, fällt es ihm vielleicht gar nicht auf?
Wäre ne Option bei bestehender Sehschwäche auf jeden Fall. Falls aber nicht gibts erst Recht Mecker.
Bookstar schrieb:

Ich habe mal gelesen, das der Teil der auf mein Grundstück ragt von mir beseitigt werden darf
Schon klar, das Problem ist eben immer das mirt dem "Recht haben und Recht kriegen bzuw. den nachbarschaftlichen Kollateralschäden.
Obs gut war weiß man eh immer erst danach 😀
rechnungabstandsregeln