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ᐅ Einzug zeitlich vor Schenkung / Nießbrauch / Vermietung - Nachteile?


Erstellt am: 31.03.21 13:22

saralina8731.03.21 22:53
Frischluft schrieb:

Ja, Bekannte haben gesagt, "was, warum vererbt Ihr denn nicht schon zu Lebzeiten, bzw. habt das längst getan?? Da kann man sich doch, wenn alles gut läuft, den Freibetrag ausnutzen und kommt, wie gesagt wenn alles gut läuft, nochmal in den Genuss den verbleibenden Rest, steuerfrei zu vererben/verschenken."
Naja, grundsätzlich ja.
Allerdings macht das nur dann Sinn, wenn auch genügend Vermögen vorhanden ist um als Sohn überhaupt Steuern zahlen zu müssen. Das kannst du dir ja aber nur selbst beantworten.
Das Nießbrauchskonstrukt kann man so machen, klar. Ich sehe allerdings auch die Notwendigkeit so ganz. Ist halt alles Geld, was an den Notar und das Grundbuchamt geht, und möglicherweise völlig unnötig ist.
Frelili31.03.21 22:55
Du meinst "nicht so ganz"?

Könntest Du mir evtl. eine grobe Größenordnung (rein zur Orientierung) geben, was so eine Notardienstleistung kostet?

Schenkungsvertrag
vs.
Schenkungsvertrag mit Nießbrauchsrecht

Ist das nicht ungefähr gleich??
saralina8731.03.21 22:59
Nein, das glaube ich nicht.
Edit: Zu gefährliches Halbwissen bei mir, frag da lieber jemanden mit Ahnung!

Noch eine andere Überlegung: Gibt es Geschwister?
nordanney31.03.21 23:02
Frischluft schrieb:

und ich sehe nicht warum es nicht auch zur Not einen Kredit von der Bank bekommen könnte. Aber wie gesagt, da kenne ich mich nicht sehr gut aus.
Das sage ich Dir als Banker. Niemand würde in der Zwangsversteigerung so eine Wohnung kaufen, die mit einem vorrangigen Nießbrauch belastet ist. Deshalb ist die Wohnung nicht beleihbar.

Zu deinen Punkten 2 und 3. Ihr baut ein wahnsinniges Gerüst auf mit Gedankenspielen Miete oder mietfrei, verschenken, Nießbrauch, dann eventuell Vermietung oder Eigennutzung. Ich kenne jetzt eure Lebenssituation nicht, aber das ist ganz schön wild und unverständlich, warum Ihr das so macht.
Und das alles für eine nicht gut nutzbare Wohnung, so wie du es schreibst. Was für ein Aufwand. Über welche Werte reden wir hier überhaupt?
Frelili31.03.21 23:03
Nein? Dann versteh ich den Satz nicht. "Ich sehe allerdings auch die Notwendigkeit so ganz."

Geschwister gibt es nicht. Nur ein Kind.

Falls es wichtig ist:
Die besagte Whg. ist noch mit einem Darlehen "restbelastet". Die Eltern sind Schuldner.
Frelili31.03.21 23:06
:

Okay. Dann machen wir vielleicht Fehler, die wir nicht machen müssen. Danke für Deinen Gedankenanstoß.

PS:
Wohnungskaufpreis vor einigen Jahren lag bei ca. 480-500 T€.
wohnungschenkungsvertragnießbrauch