ᐅ Flurstückszerlegung daraus resultierende Bauvorschriften / kosten
Erstellt am: 04.03.21 07:52
Ike5199 schrieb:
Ich habe den Plan mal geschwärzt und angehängt.Gut.Ike5199 schrieb:
Leider sind wir nun auf ein “Problem” gestoßen das mich seit ein paar Tagen nicht mehr ruhig schlafen lässt.Kannst wieder ruhig schlafen. Ich sehe kein Problem. Baufenster ist sehr groß, Grundflächenzahl vom Bestand lange nicht ausgereizt, Mindestabstandsflächen in BW sind deutschlandweit die kleinsten. Die Grenze kann also ein gutes Stück nach Norden "geschoben" werden. Gut, Obergeschoss darf kein Vollgeschoss werden, 30° Dachneigung sind auch nicht üppig, Traufhöhe schränkt die Phantasie auch ein wenig ein. Wenn der Architekt kein Berufsanfänger ist, sollten die Wünsche erfüllbar sein, sofern in den texlichen Festsetzungen nicht noch gravierende Einschränkungen zu finden sind.Das abgeteilte Flurstück muss aber nicht unbedingt mit dem anderen Flurstück vereinigt werden. Man darf auch 2 Grundstücke nebeneinander besitzen und muss auch keinen Zaun dazwischen aufstellen ;-) .
Das könnte u.U. Grundbuch und Notarkosten sparen, da eine Zusammenlegung entfällt.
Notwendig wäre die Zusammenlegung nur, wenn auf diesen Grundstücken auch neu Bebaut und die Grundflächenzahl bzw. Abstandsflächen ausgereizt werden sollen.
Das könnte u.U. Grundbuch und Notarkosten sparen, da eine Zusammenlegung entfällt.
Notwendig wäre die Zusammenlegung nur, wenn auf diesen Grundstücken auch neu Bebaut und die Grundflächenzahl bzw. Abstandsflächen ausgereizt werden sollen.
RomeoZwo schrieb:
Notwendig wäre die Zusammenlegung nur, wenn auf diesen Grundstücken auch neu Bebaut und die Grundflächenzahl bzw. Abstandsflächen ausgereizt werden sollen.Darin vermute ich das Motiv für diese Umlegung der "Ländereien".https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Malunga schrieb:
Ich verstehe es eher so, dass die Grenze nach Süden verschoben werden soll.RomeoZwo schrieb:
Ich hätte gedacht 222/3 möchte etwas mehr Garten behaltenIhr habt vollkommen Recht. Ich hab's gelesen und in meinem Kopf wurden die Informationen falsch zusammengesetzt.Je nach dem wieviel von 219/2 abgeknabbert werden soll, könnte es doch noch eng werden mit der Grundflächenzahl auf dem Reststück.
Ähnliche Themen