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ᐅ Kein Grundsteuerbescheid nach Hausbau erhalten Ursache?


Erstellt am: 04.03.21 11:31

Schraube12304.03.21 11:31
ein bekannter hat 2014 ein Grundstück gekauft und 8/2015 ein Einfamilienhaus darauf gebaut.

Nach dem das Haus fertig war, wurde ja wie Vorgeschrieben das Haus eingemessen und später wurde vom Bauaufsichtsamt im Januar 2016 die Fertigstellung bestätigt.

Seit dem wartet er auf einen Bescheid von der Stadt oder Finanzamt, damit er dafür Grundsteuer entsprechend bezahlen kann.

Es ist ein Rätzel was da schief gelaufen ist, aber ist der Hausbesitzer nun verpflichtet diesem nachzugehen oder was sollte er da jetzt am besten tun?
Ist er in der Pflicht das zu Melden? Wie ist da der Sachverhalt?
nordanney04.03.21 12:31
Schraube123 schrieb:

Nach dem das Haus fertig war, wurde ja wie Vorgeschrieben das Haus eingemessen und später wurde vom Bauaufsichtsamt im Januar 2016 die Fertigstellung bestätigt
Dann hast Du Deine Pflicht erfüllt. Mehr musst Du nicht tun. Leg die mögliche Grundsteuer zur Seite und warte ab.
Schelli04.03.21 12:32
Wieso? Handelte es beim Grundstückskauf und Hausbau um verbundene Verträge?
Pinkiponk04.03.21 13:00
Schraube123 schrieb:

ein bekannter hat 2014 ein Grundstück gekauft und 8/2015 ein Einfamilienhaus darauf gebaut.

Nach dem das Haus fertig war, wurde ja wie Vorgeschrieben das Haus eingemessen und später wurde vom Bauaufsichtsamt im Januar 2016 die Fertigstellung bestätigt.

Seit dem wartet er auf einen Bescheid von der Stadt oder Finanzamt, damit er dafür Grundsteuer entsprechend bezahlen kann.

Es ist ein Rätzel was da schief gelaufen ist, aber ist der Hausbesitzer nun verpflichtet diesem nachzugehen oder was sollte er da jetzt am besten tun?
Ist er in der Pflicht das zu Melden? Wie ist da der Sachverhalt?
Die Grundsteuer für ein unbebautes Grundstück ist in unserem Fall (Landkreis Sachsen, 567qm) sehr niedrig, für ein bebautes Grundstück weiß ich es nicht. Wenn die Kosten für Euch überschaubar sind, würde ich der Sache nachgehen, einfach damit alles "seine Ordnung" hat und sich nicht später, unter welchen Umständen auch immer oder bei geänderten Rahmenbedingungen, nachteilig auswirken kann.
Musketier04.03.21 13:00
Er sollte mal prüfen, ob die Eigentumsumschreibung im Grundbuch stattgefunden hat.
Solange das nicht umgeschrieben ist, zahlt der Alteigentümer noch.
Schraube12304.03.21 13:09
Wie verbundene Verträge? Nein. Erst wurde ein Grundstück gekauft. Dann ein Jahr später ein Haus drauf gebaut.
Seitdem Jahr 2016 wartet der bekannte auf die Festsetzung und den Bescheid der Grundsteuer.
grundstückgrundsteuerverträge