ᐅ Kein Grundsteuerbescheid nach Hausbau erhalten Ursache?
Erstellt am: 04.03.21 11:31
K1300S04.03.21 13:18
Hat er denn wenigstens die Information zur Feststellung des Einheitswertes erhalten?
saralina8704.03.21 13:51
Also, der normale Gang ist so:
Das Finanzamt bekommt vom Notar Bescheid, wenn ein Grundstück veräußert wird. Diese Anzeige wird dann von mehreren Stellen bearbeitet. Normalerweise meldet sich die Veranlagung und fragt was man mit dem Grundstück vorhat, die Grunderwerbsteuerstelle will Kohle und von der Bewertung bekommt man entweder eine Zurechnungsfortschreibung oder eine Nachfeststellung.
Ist das Grundstück unbebaut und wird im nachfolgenden Jahr ein Gebäude erstellt, teilt die Gemeinde/Stadt dies wiederum der Bewertung mit. Diese schickt dann in der Regel einen Brief und fordert einen zur Abgabe einer Erklärung auf.
Hier hakt es aber leider öfter mal.
Entweder weil auf dem Informationsweg irgendwo etwas verloren geht oder weil, das wäre nicht ungewöhnlich, die Bewertung heillos unterbesetzt ist. Hat den einfachen Grund dass die Beamten vom Land bezahlt werden aber Geld für die Kommunen eintreiben. Sagen wir also do, die Bewertung stand lange nicht ganz oben auf der Prioritätenliste der Ämter. Das hat sich aber natürlich irgendwann gerecht..
Irgendwann wird dein Kumpel Post bekommen, er sollte sich halt darauf einstellen dass das Finanzamt vier Jahre rückwirkend festsetzen kann.
Das Finanzamt bekommt vom Notar Bescheid, wenn ein Grundstück veräußert wird. Diese Anzeige wird dann von mehreren Stellen bearbeitet. Normalerweise meldet sich die Veranlagung und fragt was man mit dem Grundstück vorhat, die Grunderwerbsteuerstelle will Kohle und von der Bewertung bekommt man entweder eine Zurechnungsfortschreibung oder eine Nachfeststellung.
Ist das Grundstück unbebaut und wird im nachfolgenden Jahr ein Gebäude erstellt, teilt die Gemeinde/Stadt dies wiederum der Bewertung mit. Diese schickt dann in der Regel einen Brief und fordert einen zur Abgabe einer Erklärung auf.
Hier hakt es aber leider öfter mal.
Entweder weil auf dem Informationsweg irgendwo etwas verloren geht oder weil, das wäre nicht ungewöhnlich, die Bewertung heillos unterbesetzt ist. Hat den einfachen Grund dass die Beamten vom Land bezahlt werden aber Geld für die Kommunen eintreiben. Sagen wir also do, die Bewertung stand lange nicht ganz oben auf der Prioritätenliste der Ämter. Das hat sich aber natürlich irgendwann gerecht..
Irgendwann wird dein Kumpel Post bekommen, er sollte sich halt darauf einstellen dass das Finanzamt vier Jahre rückwirkend festsetzen kann.
Schimi179104.03.21 14:33
Schraube123 schrieb:
...
Es ist ein Rätzel was da schief gelaufen ist, aber ...
...Ich bin gespannt auf des Rätsels Lösung ... 🙂Schraube12304.03.21 18:32
K1300S schrieb:
Hat er denn wenigstens die Information zur Feststellung des Einheitswertes erhalten?Nur vom Grundstück. Und da verzichten die.Schraube12304.03.21 18:37
saralina87 schrieb:
Also, der normale Gang ist so:
Das Finanzamt bekommt vom Notar Bescheid, wenn ein Grundstück veräußert wird. Diese Anzeige wird dann von mehreren Stellen bearbeitet. Normalerweise meldet sich die Veranlagung und fragt was man mit dem Grundstück vorhat, die Grunderwerbsteuerstelle will Kohle und von der Bewertung bekommt man entweder eine Zurechnungsfortschreibung oder eine Nachfeststellung.
Ist das Grundstück unbebaut und wird im nachfolgenden Jahr ein Gebäude erstellt, teilt die Gemeinde/Stadt dies wiederum der Bewertung mit. Diese schickt dann in der Regel einen Brief und fordert einen zur Abgabe einer Erklärung auf.
Hier hakt es aber leider öfter mal.
Entweder weil auf dem Informationsweg irgendwo etwas verloren geht oder weil, das wäre nicht ungewöhnlich, die Bewertung heillos unterbesetzt ist. Hat den einfachen Grund dass die Beamten vom Land bezahlt werden aber Geld für die Kommunen eintreiben. Sagen wir also do, die Bewertung stand lange nicht ganz oben auf der Prioritätenliste der Ämter. Das hat sich aber natürlich irgendwann gerecht..
Irgendwann wird dein Kumpel Post bekommen, er sollte sich halt darauf einstellen dass das Finanzamt vier Jahre rückwirkend festsetzen kann.Mit dem 4 Jahren Rückwirkend kann er gut leben. Aber er muss keine Strafe zahlten? Ist es dann so das es nicht seine Schuld ist?Fuchur04.03.21 18:51
Grundsteuergesetz (GrStG)
§ 19 Anzeigepflicht
(1) Jede Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Steuergegenstandes hat derjenige anzuzeigen, der nach § 10 als Steuerschuldner in Betracht kommt. Die Anzeige ist innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Änderung bei dem Finanzamt zu erstatten, das für die Festsetzung des Steuermeßbetrags zuständig ist.
(2) Den Wegfall der Voraussetzungen für die ermäßigte Steuermesszahl nach § 15 Absatz 4 hat derjenige anzuzeigen, der nach § 10 als Steuerschuldner in Betracht kommt. Die Anzeige ist innerhalb von drei Monaten nach dem Wegfall der Voraussetzungen bei dem Finanzamt zu erstatten, das für die Festsetzung des Steuermessbetrags zuständig ist.
§ 19 Anzeigepflicht
(1) Jede Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Steuergegenstandes hat derjenige anzuzeigen, der nach § 10 als Steuerschuldner in Betracht kommt. Die Anzeige ist innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Änderung bei dem Finanzamt zu erstatten, das für die Festsetzung des Steuermeßbetrags zuständig ist.
(2) Den Wegfall der Voraussetzungen für die ermäßigte Steuermesszahl nach § 15 Absatz 4 hat derjenige anzuzeigen, der nach § 10 als Steuerschuldner in Betracht kommt. Die Anzeige ist innerhalb von drei Monaten nach dem Wegfall der Voraussetzungen bei dem Finanzamt zu erstatten, das für die Festsetzung des Steuermessbetrags zuständig ist.
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