ᐅ Nach Hauskauf Post vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Erstellt am: 28.02.21 01:02
Winniefred03.03.21 13:15
Tolentino schrieb:
Aber wenn die eh den Vertrag kriegen, wozu soll man dann noch was ausfüllen?!
Verstehe ich nicht. Also bei uns wurden da viele Sachen abgefragt, die meiner Erinenrung nach gar nicht im Kaufvertrag standen. Und ob die tatsächlich den Kaufvertrag erhalten? Vllt erhalten sie nur eine Information über den Verkauf, aber keine Details. Eigentlich fänd ich es merkwürdig, wenn da Notarverträge offengelegt würden.Winniefred03.03.21 13:18
Tja ich lese gerade die erhalten tatsächlich Kopien der Verträge....
Tolentino03.03.21 13:20
Komisch bei meiner ETW kam kein solches Schreiben...
Steven03.03.21 13:20
Hallo
einige Antworten hier geben mir zu denken.
Fragen darf jeder.
Wenn mich jemand unbekanntes nach so persönlichen Sachen fragt, sollte er, um eine Antwort zu bekommen, den genauen Gesetzestext mitschicken, aufgrund ich dazu verpflichtet bin, wahrheitsgemäß zu antworten. und welche Sanktionen drohen, falls ich ihm nicht antworte.
Falls das nicht so ist, wird er von mir nichts erfahren.
Dies sollte in der heutigen zeit, da der Staat ein gieriger Informationssammler ist, Usus sein.
Steven
einige Antworten hier geben mir zu denken.
Fragen darf jeder.
Wenn mich jemand unbekanntes nach so persönlichen Sachen fragt, sollte er, um eine Antwort zu bekommen, den genauen Gesetzestext mitschicken, aufgrund ich dazu verpflichtet bin, wahrheitsgemäß zu antworten. und welche Sanktionen drohen, falls ich ihm nicht antworte.
Falls das nicht so ist, wird er von mir nichts erfahren.
Dies sollte in der heutigen zeit, da der Staat ein gieriger Informationssammler ist, Usus sein.
Steven
nordanney03.03.21 13:38
Tolentino schrieb:
Komisch bei meiner ETW kam kein solches Schreiben...Den Kaufvertrag einer ETW auszuwerten, ist auch nicht schwer ;-)In der Regel erfolgt eine Abfrage beim Käufer nur dann, wenn es um einen erklärungsbedürftigen Tatbestand (wie hier ein ungewöhnlicher Kauf innerhalb der Familie) geht oder nicht alle Daten beim Gutachterausschuss vorliegen.
Ist tatsächlich unverfänglich, darauf zu antworten, da die Daten ausschließlich in den Grundstücksmarktbericht eingehen.
Tolentino03.03.21 13:49
hm. Der KV meiner ETW ist mitsamt aller Anhänge um ein vielfaches umfangreicher als der KV meines Grundstücks - Faktor 50, schätze ich mal...
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