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ᐅ Abwägung: Erbbaurecht vs. Grundstückskauf / Renovieren


Erstellt am: 18.02.21 15:55

moHouse25.02.21 21:13
K1300S schrieb:

Für Dich vielleicht. Der Kommune reicht kostendeckend, oder wo steht Deine Interpretation begründet?
Kostendeckend? 😀
Dann kann die Gemeinde die Grundstücke ja quasi verschenken. Top!
Kostendeckend muss der Gesamthaushalt sein. Nicht die Einzelpositionen.
Meine Interpretation steht in §63 Abs. 3 BHO. Analoge Regelungen gibt es im Landesrecht.
K1300S schrieb:

Fast. Ich meinte eigentlich diverse Kommunen im Ruhrgebiet, und ja, auch bei denen sind freie Grundstücke wie Goldstaub.
Zeigt mal Beispiele...
moHouse25.02.21 21:22
nordanney schrieb:

Der Verkaufspreis war identisch zu Wohnungen im Volleigentum. Mir wurde also mein Grundstücksanteil bezahlt, obwohl ich ihn nur pachte. Und wir reden vom Niederrhein, nicht von einer Metropole.

Kann ich bei Einfamilienhaus nicht bestätigen. Wir haben ja auch bis in Richtung Niederrhein gesucht. Häuser auf Erbpacht sind immer wesentlich günstiger. Oft trotzdem wesentlich länger verfügbar in den Portalen bis es mal verkauft wird.
Die Makler verstecken den Fakt Erbpacht meist ganz weit unten in der Beschreibung.

Aber ich gebe euch ja Recht: wenn es absolut nicht anders geht, ist Erbpacht die einzige Möglichkeit.
Wobei ich mich trotzdem frage, wie glücklich man bei ner derzeit über 3%igen Rendite auf dei Erbpacht mit der monatlichen Pacht wird.
Wenn die Bank mir das Grundstück nicht finanzieren möchte, hat das nen Grund. Stattdessen 700 Euro monatliche Erbpacht abzudrücken macht es doch nicht besser.

Bei TE trifft das nicht zu! Die günstige Erbpacht kann sich lohnen!
Hitokiri-197825.02.21 21:35
ypg schrieb:

Insofern jetzt mal so:
Na dann! Jedem das, was er verdient.
Der Spruch kam schon vor 1945 nicht so richtig gut an, und da war er sogar noch abgeschwächt. Als ob andere einschätzen könnten, was jemand verdient hat und was nicht. Finde ich sehr unangemessen.

Danke, aber allen anderen für ihre Ratschläge. Wir werden (sofern es denn mal startet) das Vergabeverfahren abwarten und zweite für eben das zweite Wohngebiet dann auch.
ypg25.02.21 21:56
Hitokiri-1978 schrieb:

Finde ich sehr unangemessen.
Ja, Deine Einstellung ebenso. Deshalb habe ich das geschrieben.
Hitokiri-197825.02.21 22:04
Ysop*** schrieb:

Viele hier haben doch geschrieben, dass der Pachtzins eher niedrig ist. Das ist doch was positives?
Ja ok, aber die Gemeinde hätte auch einfach die Abschläge vergrößern können. Der Bürgermeister mit dem ich darüber gesprochen hatte, meinte dass die Gemeinde sich grundsätzlich an den Bodenrichtwerten halten muss. Nicht aber bei den Abschlägen, bzw. ich hatte in früheren Fällen bei anderen Gemeinde gelesen, dass diese bis zu 70% Abschlag gewährt hatten. Wenn sich die Gemeinde schon um die sozial Verträglichkeit und die Belastung ihrer Bürger sorgt, hätte man doch diesen Weg gehen können? Letztlich beteiligt sich an den überhitzten Preisen, aber wie auch immer, es ist jetzt so und ich kann nichts daran ändern.

WilderSueden schrieb:

Mit über 40 sollte da deutlich mehr Eigenkapital vorhanden sein.
Hätte hätte Fahrradkette! Ich wünschte ja auch es wäre anderes, aber die Umstände sind nun mal leider wie sie sind. Was geschehen ist, ist geschehen.

: Wo bitte ist meine Einstellung unangemessen?? Gegenüber was denn? Ich hab dich nicht persönlich beleidigt oder dergleichen, ich fand deinen Spruch einfach höchst unpassend um es mal höflich auszudrücken.
nordanney25.02.21 22:43
Hitokiri-1978 schrieb:

Wenn sich die Gemeinde schon um die sozial Verträglichkeit und die Belastung ihrer Bürger sorgt,
... hätte sie erst gar keine Einfamilienhaus-Bebauung ausweisen dürfen, sondern nur eine Mehrfamilienhaus-Bebauung mit Sozialkomponente (Anteil Sozialwohnungen).

Das ist unnötiges Gejammer ;-)
erbpachteinfamilienhausbebauung