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ᐅ Abwägung: Erbbaurecht vs. Grundstückskauf / Renovieren


Erstellt am: 18.02.21 15:55

ypg25.02.21 22:44
Es hätte jemand anders deutlicher gesagt (ich lese das jetzt nicht nochmal, das obliegt Dir)
Man schreibt Dir eine ganze Bandbreite von Optionen bzw Vorteilen, und Du siehst nur den kleinen geringen Nachteil. Alles andere überliest Du.
Es ist nun mal so: wenn man jmd den roten Teppich ausbreitet, die Hand zum Mitgehen hält oder verschiedene Wege darbietet, und das Gegenüber diesen Teppich aus Sturheit nicht betreten will, Angst vor der haltenden Hand hat oder sich weigert, einen Weg zu betreten, dem ist dann auch nicht mehr geholfen. Manche Menschen kommen einfach nicht zu Pott. Dieses Hätte, hätte Fahrradkette scheint ja auch so eine Art von Zeichen zu sein.
Du möchtest Deine Komfortzone nicht verlassen, aber für 500000 ein Eigenheim.. so funktioniert das aber nicht.
Es gibt bei Dir immer ein ‚Aber’
Oder wie siehst Du das?
Hitokiri-1978 schrieb:

Ich hab einfach das Gefühl, egal was wir machen, es ist ein Fehler. Nichts machen wäre aber auch ein Fehler und dann gäbe es Kind Nr. 2 auch nicht.
Wir können hier noch Jahre schreiben - das ändert aber nicht die Situation.
Hitokiri-197825.02.21 22:52
Ich glaub es gab auch ein Missverständnis bzgl. dem Vergabeverfahren der Gemeinde generell. Man "bewirbt" sich nur auf eine Parzelle/Grundstück, ob man die dann auch bekommt, hängt davon ab wieviel Punkte man im Einheimischenmodell bekommt. Diese werden für Dauer der Gemeindezugehörigkeit, Arbeiten in der Gemeinde, Verwandte, Kinder mit Behinderung, Soziales Engagement und dem Haushaltseinkommen und einigem anderen vergeben. Wir rechnen uns zwar ganz gute Chancen ein, aber haben keine Ahnung wieviel Leute sich noch bewerben werden und wie gut die dann punkten.
Kurz gesagt, die ganzen Überlegungen mit Erbbaurecht ja/nein können für die Katz sein, wenn wir sowieso nicht den Zuschlag erhalten.
ypg25.02.21 23:21
Ich hab hier echt ein Deja-vu von der Diskussion von 2019... da war der Tenor irgendwie ähnlich .
Hitokiri-197826.02.21 05:29
nordanney schrieb:

Oder ist der Bodenpreis woanders so viel günstiger?
Äh ja?! Allerdings erst weiter draußen Richtung Regensburg, Deggendorf, Cham usw. bzw. im "luftleeren" Raum dazwischen aka Pampa. Schon klar, da wo keiner hin will, weil dort sonst kaum was ist und es jobtechnisch mau aussieht, sind die Preise niedriger als in den Ballungszentren und deren Speckgürtel.
ypg schrieb:

und Du siehst nur den kleinen geringen Nachteil. Alles andere überliest Du.
Das stimmt doch gar nicht! 1. haben viele andere ebenfalls ihre Bedenken gegenüber dem Erbbaurecht geäußert und 2. sehe ich es ja auch als Option sonst hätte ich diesen Thread ja gar nicht gestartet, wenn ich von vornherein anderer Pläne hätte.
ypg schrieb:

Du möchtest Deine Komfortzone nicht verlassen, aber für 500000 ein Eigenheim.. so funktioniert das aber nicht.
Das man mit 500 T€ um München herum (und da inkludiert auch den 50-70 km Umkreis) auf dem freien Markt nichts bekommt ist mir doch klar, dass war auch nie in Frage gestellt. Die Frage ist, welche bittere Pille man schluckt und dann damit besser leben kann. Vielleicht ist es auch einfach so, dass ich die Vor- und Nachteile anderes gewichte und bewerte als du und einige andere. Ist ja auch ok. Und gut... den Fertighausfirmen noch mehr auf den Zahn zu fühlen und wirklich den finalen Preis vorab zu bekommen ist wohl auch ein Thema. (Kostet jede weitere Steckdose 10.000 Euro oder warum wird das ständig erwähnt??) Zur Not gibts ja Verteiler 😉
Ysop***26.02.21 06:28
Es ist ja auch OK, Dinge anders zu bewerten. Dann sollte man aber auch irgendwann seinen Frieden damit machen und gut ist.

Hier gibt es in Neubaugebieten folgende Optionen: Punktesystem, Höchstgebot, Losverfahren, Höchstgebot mit Punkten damit man überhaupt bieten darf. Das Angebot ist hier einfach deutlich höher als die Nachfrage. Wir hätten maximal beim Losverfahren eine Chance gehabt. Jetzt kann man ewig hadern, oder Alternativen suchen 🙂 Wir haben uns für die Alternative entschieden
K1300S26.02.21 06:34
moHouse schrieb:

§63 Abs. 3 BHO
Genau, da steht, dass Ausnahmen zulässig sind. ==> Der Stadtrat muss es wollen. Außerdem sind heutzutage selbst Angebote zum Bodenrichtwert als günstig einzustufen, was dann wohl dem zitierten "vollen Wert" entspräche.

Ich bleibe dabei: Erbbaurecht ist eine Möglichkeit, zu geringer monatlicher Belastung quasi Eigentumsrechte zu erwerben. Dass die Gemeinde im vorliegenden Fall außerdem die 20 Jahre Selbstnutzung vorsieht, deutet für mich weiter darauf hin, dass man etwas für die weniger solventen Familien tun möchte.
erbbaurechtteppich