W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Okal Haus Erfahrungen? Okal Haus Preise?


Erstellt am: 12.02.21 12:49

K
K1300S
12.02.21 18:57
Die Masche an sich ist ja nicht illegal aber ethisch natürlich höchst fragwürdig. Der Verkäufer muss Dich nicht über die steuerlichen Konsequenzen beraten, insofern macht er auch juristisch nichts falsch (obwohl er lügt). Er kann Dir ja vertraglich garantieren, nur die Grunderwerbsteuer aufs Grundstück zahlen zu müssen, aber das wird wohl nicht passieren. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ...
1
11ant
12.02.21 19:20
Tolentino schrieb:

Eigentlich gehört der Vertriebler bei der Firmenzentrale angeschwärzt.
Unterstellend, die würden das wirklich degoutant finden, versteht sich ;-)
Jean-Marc schrieb:

Wir haben bei Okal Haus ähnliches erlebt. Das Grundstück und seine Lage waren zwar bekannt und es sollte über eine GmbH an uns verkauft werden, zeitgleich hätten wir uns zum Bau mit Okal Haus verpflichtet. Baue ich nach dem Grundstückskauf doch mit wem anders, zahle ich eine mittlere fünfstellige Entschädigung.
... klingt für mich nämlich tendenziell jetzt eher nicht so doll nach Einzelfall :-(
Jean-Marc schrieb:

Das es ein Koppelgeschäft sei, wurde aber mehrfach abgestritten. [...] Natürlich dürften wir nicht aktiv beim Finanzamt nachfragen,
In einem wirklich sauberen Fall kann man das Finanzamt fragen und seine Antwort auf Nachfrage auch vorweisen. Das Finanzamt darf nicht beraten, aber muß auf konkrete Frage mitteilen, welche Rechtsauffassung es (aktuell und allein für den angefragten Einzelfall gültig !) dazu hätte. Aus meiner Sicht wäre hier das Koppelgeschäft allein dadurch erfüllt, daß ja der Hausverkäufer den Finger drauf hat, wann der Kunde die Indentität des Grundstücksanbieters erfährt. Das sehe ich (steuerrechtlich) gleichwertig dazu, als sei der Hausverkäufer selber der Grundstücksverkäufer, da das Grundstücksgeschäft nicht ohne sein Zutun möglich ist.
MaxiFrett schrieb:

@11ant an deinem Beitrag zu Leerverkäufen bin ich schon mal vorbeigekommen.
Es sind mehrerere zu diesem Thema. Ich muß wohl doch bald ´mal eine Linkliste dazu machen.
MaxiFrett schrieb:

Mich wundert es halt, dass es aber scheinbar doch häufiger dazu kommt, dass Vertriebler dann so einen Druck aufbauen obwohl es eigentlich ganz klar gegen das Gesetz verstößt.
Den Bauernfang machen die Anbieter schon so, daß ihr Justiziar sie da rasch rausargumentiert bekommt, ob der Bauernfang als strafbar angreifbar wäre. Als Nötigung meines Erachtens schon, und als Betrug / Vorspiegelung falscher Tatsachen, aber das beweise erst´mal. Strafbar macht sich erst der Erwerber, wenn er den Fragebogen des Finanzamtes gelogen beantwortet, um für seine Naivität nicht mit einer Steuer "bestraft" zu werden. Wenn man ehrlich dafür zahlt, daß es ein Koppelgeschäft war, macht man sich nicht strafbar. Koppelgeschäfte an sich sind nicht strafbar, und auch steuerlich zulässig - nur eben nicht steuerfrei ;-)
MaxiFrett schrieb:

Auf der anderen Seite habe ich einmal einen Verkauf mitgekriegt – in dem der Verkäufer des Grundstücks ganz klar gesagt hat: Hier wird nur mit Unternehmer X gebaut. Mit Unternehmer Y habe ich schlechte Erfahrungen gemacht.
Auch darin würde ich ein Koppelgeschäft sehen - von welchem Beteiligten die Koppelung ausgeht, ist sekundär. Es geht darum, ob die Geschäfte sachlich so verbunden sind, daß sie ein verbundenes Steuerobjekt erzeugen. Wenn ich recht erinnere, kennt sich hier im Forum auf diesem Gebiet am besten aus (?)
WilderSueden schrieb:

Ich vermute auch dass Grunderwerbsteuern fürs Haus ausdrücklich vom Festpreis ausgenommen sind.
Das müssen sie nicht ausdrücklich, da es sogar außerordentlich unüblich wäre, wenn ein GU seine Hauskäufer von ihren Steuerpflichten freistellte.
grandmasterO schrieb:

Was mich interessieren würde ob der Okal Haus Verkäufer in irgendeiner Form mit dem Verkäufer des Grundstückes verbunden ist z.B. Familie oder er bekommt ne Provision usw. Wie ist da die Rechtslage?
Wie würde es aussehen wenn Okal Haus keine Provision bekommt und auch nicht mit dem Verkäufer in irgendeiner Form verbunden ist? Oder der Verkäufer sogar eine Gemeinde ist ?
Ob der Verkäufer des Grundstückes die Gemeinde oder der Schwager des Handelsvertreters wäre, würde hier an der Verbundenheit des Geschäftes nichts ändern. Die Rechtslage sagt, daß Grundstücksgeschäfte zu vermitteln ein zulassungspflichtiges Gewerbe ist. Sich als Hausverkäufer in diesem Sinne nicht ordnungswidrig zu verhalten, trägt gewiß zur komplexen Konstruktion solcherlei "Grundstücksservice" Angebote bei.
K1300S schrieb:

Er kann Dir ja vertraglich garantieren, nur die Grunderwerbsteuer aufs Grundstück zahlen zu müssen, aber das wird wohl nicht passieren.
Er kann wohl den Käufer von dessen Steuerpflicht freistellen, d.h. praktisch selbstschuldnerisch in diese eintreten. Das wird er (der Handelsvertreter) nie tun, weil das seine Provision für den Bauvertrag mehr als auffräße; und der (Holzrahmentafel-)GU selbst wird es nicht tun, weil es ebenfalls spürbar seinen Gewinn schmälerte. Eine Garantie in Form etwa des Wortlautes "das Finanzamt wird den Hauskäufer nicht auffordern, auf das Haus Grunderwerbsteuer zu entrichten" wäre als Betrug strafbar, weil der Handelsvertreter ja weiß, daß er nicht der Finanzminister ist und eine diesbezügliche Weisung (dieses Geschäft im Fall von Herrn und Frau Meier ausnahmsweise nicht zu besteuern) ja gar nicht erteilen könnte. Diese Steuer wird auf der Grundlage eines Gesetzes erhoben, da sehe ich keinen Ermessensspielraum. Schon meine im letzten Satz skizzierte Ministeramnestie ist vermutlich leider nur ein Wunschtraum :-)
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
W
WilderSueden
12.02.21 19:31
11ant schrieb:

Das müssen sie nicht ausdrücklich, da es sogar außerordentlich unüblich wäre, wenn ein GU seine Hauskäufer von ihren Steuerpflichten freistellte.
Festpreis für ein Haus könnte man durchaus so verstehen dass im Preis die Grunderwerbsteuer mit beinhaltet/aufgeführt ist. Entweder gab es da mal einen Fall oder der Firmenjurist war sehr vorsichtig (was ja auch seine Aufgabe ist) und wollte der Möglichkeit vorgreifen.
1
11ant
12.02.21 19:43
WilderSueden schrieb:

Festpreis für ein Haus könnte man durchaus so verstehen dass im Preis die Grunderwerbsteuer mit beinhaltet/aufgeführt ist.
Nein, das ist Quatsch. Die Steuergesetze des jeweiligen Landes zu beachten, muß in Bauverträgen nicht ausdrücklich erwähnt werden. Grunderwerbsteuerpflichtig ist der Käufer, nicht der GU. Im Kaufpreis des Automobils sind die Fahrstunden und Prüfungsgebühren für die amtliche Fahrerlaubnis auch nicht enthalten - dennoch geht man regelmäßig ohne gesonderte Erwähnung davon aus, daß der Kunde das Automobil zum Zweck erwirbt, es auf öffentlichen Straßen im wahrsten Wortsinn in Verkehr zu bringen. Auf manche Schwachsinnsideen kommen gottseidank noch nicht einmal EU-Verbraucherschützer :-)
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
W
WilderSueden
12.02.21 19:52
Wobei das Beispiel mit dem Auto ja eher für die andere Argumentation spricht. Da steht nämlich drölfzigtausend Euro inklusive 19% Mehrwertsteuer obwohl es ja offensichtlich ist dass die Steuer auf jeden Fall gezahlt werden muss. Anders zum Beispiel in Amerika wo das Steak nicht das kostet was auf der Speisekarte steht da noch Steuern (und verpflichtendes "Trinkgeld") dazu kommen.
D
danielohondo
12.02.21 20:19
Ich sehe das auch so wie die meisten hier. Wenn man nach dem Erwerb des Grundstücks an ein Bauunternehmen gebunden ist, d.h. man hat keine freie Entscheidung darüber, dann ist die Grunderwerbsteuer auf das neu errichtete Haus zu bezahlen.
grunderwerbsteuerstrafbarfinanzamtkoppelgeschäfthausverkäuferhauskäuferhandelsvertreter