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ᐅ Grundstück mit Baumbestand kaufen oder lieber nicht?


Erstellt am: 26.01.21 23:14

D
danielohondo
26.01.21 23:14
Hallo,

ich bin neu hier im Forum und habe bis jetzt immer nur die Beiträge gelesen. Ich beschäftige mich mit dem Thema Bauen schon seit 6 Monaten und ich habe sehr viel gelernt durch die Beiträge hier im Forum. Dafür schon mal vielen Dank.

Nun zu meiner Frage. Bei uns in der Stadt wird ein Grundstück angeboten, was vom Schnitt und Lage sehr gut ist, jedoch liegt der Preis über dem Bodenrichtwert. Ich bin bereit den Preis zu zahlen, ich bin aber sehr verunsichert, da das Grundstück Beumbestand hat.

Das Grundstück ist voll erschlossen und man kann nach dem Erwerb nach §34 bauen, es gibt bei der Stadtverwaltung keinen Bebauungsplan, bzw. den finde ich online nicht.
Da für das Bauen die Bäume weg müssen, habe ich mir die Baumschutzanordung der Stadt angeschaut, aber so richtig schlau werde ich daraus nicht. Hier ein Auszug:

Im Gebiet der Stadt [...] werden alle Bäume außerhalb von Haus-
und Kleingärten nach Maßgabe dieser Satzung unter Schutz gestellt.
2. Geschützt sind wirtschaftlich nicht genutzte Bäume mit einem Stammumfang
von 60 und mehr Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 100 Zentimetern
über dem Erdboden. Ab 40 cm Stammumfang sind Amberbaum, Tulpenbaum
(Liriodendron), Maulbeerbaum, Maßholder, Speierling, Weißdorn, Stechpalme
sowie Eibe und bereits ab 30 cm Stammumfang sind Bäume in charakteristi-
schen Gruppen, Alleen und Baumreihen unter Schutz gestellt. Bei mehr-
stämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend.
3. Festsetzungen von Bebauungsplänen oder Rechtsverordnungen nach dem
Landespflegegesetz bleiben von dieser Satzung unberührt.


Ich verstehe das so, dass ich auf dem Grundstück die Bäume fällen darf, da diese zum Hausgarten angehören oder verstehe ich das falsch? Ist ein unbebautes Grundstück also Hausgarten angesehen oder nicht?

Die Stadt kann auch anordnen, dass die Bäume geschützt werden müssen, wenn eine Baumaßnahme bevorsteht. Außerdem muss man im Bauantrag die geschützen Bäum kenntlich machen. Hier ist natürlich nicht klar, ob die Bäume auf dem Grundstück wo ich kaufe zu den geschützten angehören oder nicht.

Viele Grüße.

danielo
R
rick2018
27.01.21 06:26
Es werden immer mehr Baumschutzverordnungen gekippt. In der Zeit von kleinen Grundstücken sind diese auch nicht mehr angemessen.
Im schlimmsten Fall musst du ein paar kleine Ersatzpflanzungen machen. Im Baufenster darfst du immer fällen.
Falls es nur wenige und kleinere Bäume sind kann man auch Fakten schaffen...
Wenn das Grundstück ansonsten passt solltet ihr zuschlagen.
Den Bodenrichtwert kannst du vergessen. Der Marktpreis liegt eigentlich immer deutlich höher.
T
Tassimat
27.01.21 07:21
Betrifft das wirklich alle Arten von Bäumen?
Was für Bäume stehen bei dir und wieviel Umfang (oder Durchmesser) haben die?
danielohondo schrieb:

Im Gebiet der Stadt [...] werden alle Bäume außerhalb von Haus-
und Kleingärten nach Maßgabe dieser Satzung unter Schutz gestellt.

Ich lese das so, dass du in deinem Hausgarten kein Baumschutz besteht. Aus dem Auszug geht aber nicht hervor, wie die Paragrafen verknüpft sind: Also ob beide Bedingungen erfüllt sein müssen, oder nur einer.
W
Winniefred
27.01.21 08:08
Baumbestand wäre für mich immer ganz klar ein Punkt PRO Grundstück 😉. Da lassen sich im Normalfall Lösungen finden, oft auch Ersatzpflanzungen. Und ansonsten ist ein Baumbestand doch als sehr positiv zu sehen.
J
JuliaMünchen
27.01.21 10:39
Welche Bäume konkret in deiner Stadt geschützt sind und eine Ersatzpflanzung erfordern, kannst du normalerweise direkt bei der zuständigen Behörde oder auch örtlichen Gärtnereien erfahren (die machen oft die Ersatzpflanzungen und kennen es aus der Praxis). In München war das bei uns z.B. die Untere Umweltschutzbehörde die ein sehr umfangreiches Regelwerk hat. In der Praxis mussten wir dann einen Baumbestandsplan von einem Experten erstellen lassen (wurde uns vom Architekten vermittelt), der hat dann alle Bäume erfasst und Art und Größe bestimmt. In München sind nur bestimmte Bäume geschützt und erfordern Ersatzpflanzungen (im Prinzip alles was traditionelle und ältere Baumarten sind, Obstbäume und Fliedersträucher aber z.B nicht). Wie viele hängt davon ab, welcher Sachbearbeiter den Bauantrag und den Baumbestandsplan genehmigt 🙂 Unser Planer hatte erst 5 Ersatzpflanzungen eingetragen, da uns das aber deutlich zu viel war, hat er es mit einem Ersatzbaum versucht und es ging durch (kostet ja alles Geld und wir wollen selbst entscheiden, was wir pflanzen).
Wenn du also jemanden kennst, der sich gut mit Bäumen auskennt und dir das Grundstück in Ruhe noch mal anschauen kannst, kannst du relativ leicht abschätzen wie viele davon geschützt sind und eine Ersatzpflanzung erfordern. Wenn auf deinem Grundstück aber keine 100 Jahre alte und meterhohe alte Eiche steht, die du dann sicher nicht fällen dürftest, würde ich mich von den Bäumen nicht aufhalten lassen. Ersatzpflanzungen können ärgerliche Zusatzkosten verursachen, im Vergleich zu allen anderen Kosten und der Knappheit an Grund sind sie aber ein Witz.
D
danielohondo
27.01.21 10:59
Tassimat schrieb:

Betrifft das wirklich alle Arten von Bäumen?
Was für Bäume stehen bei dir und wieviel Umfang (oder Durchmesser) haben die?



Ich lese das so, dass du in deinem Hausgarten kein Baumschutz besteht. Aus dem Auszug geht aber nicht hervor, wie die Paragrafen verknüpft sind: Also ob beide Bedingungen erfüllt sein müssen, oder nur einer.
Der erste und der zweite Punkt gehören zum gleichen Paragrafen, also hängen diese zusammen.
Dann verstehe ich das so, dass ich die Bäume fällen darf.
Ich weiß noch nicht welche Bäume überhaupt da stehen. Ich gucke es mir diese Woche an. Die meisten sind ziemlich schmal. Ein ganz großer steht hinten und den kann man erhalten. Ich habe so um die 7 Bäume gezählt, die entfernt werden müssen.
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