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ᐅ Neubau Einfamilienhaus - Vorgehen bei der Finanzierung?


Erstellt am: 06.10.20 21:46

H
Hausenno
06.10.20 21:46
Hallo Leute,

wir haben vor in nächsten Jahr mit dem Neubau eines Einfamilienhaus auf unserem Baugrundstück zu beginnen.
Ich habe nun schon mit mehreren GU-Unternehmer telefoniert und Termine vereinbart.

Wie ist denn der generelle Ablauf zu Werkvertragsunterzeichnung und Darlehensunterzeichnung.

Ich hatte bisher immer angenommen:
1. Fertiges Angebot
2. Darlehen anfragen mit Angebot und Kostenaufstellung des GU für Baunebenkosten
3. Darlehen unterzeichnen
4. Angebot annehmen und Werkvertrag unterzeichnen

Mit den 2 Wochen Widerrufsfrist lässt es sich sicher teilweise überschneiden und zeitlich optimieren.

Nach dem Telefon mit einem GU wurde mir folgendes generelles Vorgehen erläutert:
1. Fertiges Angebot
2. Angebot annehmen und Werkvertrag unterzeichnen, Werkvertrag enthält Kündigungsklausel falls kein Darlehen zustandekommt
2. Darlehen anfragen mit Angebot und den notwendigen Unterlagen? des GU
3. Darlehen unterzeichnen

Wie war das bei euch, wie seht ihr das?
O
OWLer
06.10.20 21:58
Hausenno schrieb:

Ich hatte bisher immer angenommen:
1. Fertiges Angebot
2. Darlehen anfragen mit Angebot und Kostenaufstellung des GU für Baunebenkosten
3. Darlehen unterzeichnen
4. Angebot annehmen und Werkvertrag unterzeichnen

Wir hatten

1
2
4
3

War auch insofern praktischer, da die Bank gleich fast alle Unterlagen hatte.

Ich würde auf gar keinen Fall erst mit dem unterschriebenem Bauvertrag zu den Banken rennen. Das hat bei uns 2 Monate (?) parallele Arbeit gekostet mit Interhyp, unabhängiger Finanzberater und etlichen Lokalen Banken und Sparkassen - teilweise jedoch nur telefonisch vorangefragt und sofort ausgeschlossen.
E
erazorlll
06.10.20 23:45
Ich hatte mich zu dem Thema Bedingungen im Werkvertrag informiert und wenn dann musst du das mit einem Anwalt aufsetzen. Sonst kann es passieren, dass das keine rechtliche Gültigkeit hat.

Wichtig sind auch ganz besonders die Formulierungen. Steht z.B. “falls keine Finanzierungsbestätigung zustande kommt“, könnte er euch eine mit schlechten Zinsen über einen Partner besorgen und die Bedingung wäre erfüllt.

Auch gibt es zwei Varianten:
Rücktrittsrecht (§346-350 Baugesetzbuch) und aufschiebende Wirkung (§158 Baugesetzbuch).
Beim Rücktrittsrecht wird gesagt, wenn die Finanzierung nicht zustande kommt, kann zurück getreten werden. Hat zur Folge, dass zu dem Zeitpunkt ein gültiger Vertrag entstanden ist und ihr ggf. bereits erfolgte Leistungen und Aufwände bezahlen müsst.
Bei der aufschiebenden Wirkung kommt der Vertrag erst zustande, wenn die Bedingungen (Finanzierung) erfüllt sind. Somit kein rechtsgültiger Vertrag und kein Rücktritt notwendig.

Ich persönlich würde niemals ein Vertrag über mehrere hunderttausend Euro abschließen ohne gültige Finanzierung. Wir haben dem GU gesagt er muss so lange warteten. Klar er macht vorher auch nichts, aber das ist auch ok.

Die meisten unseriösen Anbieter werden versuchen so schnell wie möglich einen Vertrag zu machen.
Y
ypg
07.10.20 00:07
Im Prinzip solltet ihr jetzt schon wissen, was ihr an Baubudget habt und bekommt. Nicht immer bekommt man das, was man denkt. Nicht immer reicht das, was man denkt. Deshalb: jetzt schon mal die Hosen runterlassen und bei der Bank Eigenkapital, Gehalt und Wunschrate diskutieren. Auch den Kinderwunsch nicht außer acht lassen. Dann erst weiß man, wieviel Haus man planen kann.
K
kati1337
07.10.20 08:42
Hausenno schrieb:

Hallo Leute,

wir haben vor in nächsten Jahr mit dem Neubau eines Einfamilienhaus auf unserem Baugrundstück zu beginnen.
Ich habe nun schon mit mehreren GU-Unternehmer telefoniert und Termine vereinbart.

Wie ist denn der generelle Ablauf zu Werkvertragsunterzeichnung und Darlehensunterzeichnung.

Ich hatte bisher immer angenommen:
1. Fertiges Angebot
2. Darlehen anfragen mit Angebot und Kostenaufstellung des GU für Baunebenkosten
3. Darlehen unterzeichnen
4. Angebot annehmen und Werkvertrag unterzeichnen

Mit den 2 Wochen Widerrufsfrist lässt es sich sicher teilweise überschneiden und zeitlich optimieren.

Nach dem Telefon mit einem GU wurde mir folgendes generelles Vorgehen erläutert:
1. Fertiges Angebot
2. Angebot annehmen und Werkvertrag unterzeichnen, Werkvertrag enthält Kündigungsklausel falls kein Darlehen zustandekommt
2. Darlehen anfragen mit Angebot und den notwendigen Unterlagen? des GU
3. Darlehen unterzeichnen

Wie war das bei euch, wie seht ihr das?

Unser GU wirbt explizit damit, dass Dokumente für die Finanzierung schon im Vorfeld bereitgestellt werden.
Am Ende wollte die Bank mehr sehen als die normalerweise schon bereitstellen, allerdings wurden mir diese Dokumente dann auch bereits im Vorfeld bereitgestellt, ohne unterschriebenen Vertrag.
Wir haben dann am Ende unterschrieben bevor die Finanzierung final durch war (dauerte länger bei uns da mein Mann Ausländer ist), wir hatten aber eine KLausel im Vertrag "Vorbehalt: Finanzierung", hätten wir also nachweislich wirklich keine Finanzierung auf die Reihe bekommen hätten wir den Vertrag auflösen können. Natürlich liefen dann beim GU auch keine Arbeiten an bevor wir diese Klausel schriftlich aufgehoben haben. Mit Unterzeichnung der Kreditverträge haben wir das gemacht. Wir haben den Vertrag nur früher unterschrieben (mit dem Vorbehalt), da eine Preiserhöhung beim GU anstand, welche vermieden werden sollte.
Y
Ybias78
07.10.20 09:35
Wir machen vorab ein Planungsvertrag, damit der Bauantrag rausgeht. Kosten 5% der Hauskosten. Diese werden beim Werkvertrag abgezogen. Und während die Baugwnehmigungszeit (ca. 6 Monate) läuft kümmern wir uns um den Werkvertrag und die Finanzierung.
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