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ᐅ Ist die Energieeinsparverordnung 2014 ein KfW Standard?


Erstellt am: 22.09.20 22:08

Shiny8623.09.20 15:54
Ok sorry für die Verwirrung. Da muss ich was verwechselt haben!
guckuck223.09.20 19:08
11ant schrieb:

Eher ein klares Nein zu Deiner falschen Conclusio, richtig ist:
Es gibt heute neugebaut nur noch das mindestens KfW70 Haus und deshalb keine Sonderförderung für das Erreichen dieses Standards mit einem Neubau.

Nö.
11ant23.09.20 21:53
Shiny86 schrieb:

Wo steht denn geschrieben, dass Energieeinsparverordnung mind. 70 bedeuten muss? Kann beim Neubau nicht auch KfW 75 oder 80 rauskommen?
Die "70" bedeutet eine Art Indexwert. Dabei geht die "Idee" der Energieeinsparverordnung davon aus, den Energiebedarf eines Hauses zu senken, und nahm den damaligen Status Quo gewissermaßen mit 100 % an. "70" bedeutet also eine Senkung des Energiebedarfs ggü. "vor Energieeinsparverordnung" um 30%. Nur die Senkungen um mindestens 30, 45 oder 60 % wurden mit entsprechenden Förderungen belohnt. Die erste Förderstufe "30% Einsparung" (= KfW70) ist entfallen, als sie durch die 2016er Verschärfung der Energieeinsparverordnung gesetzlicher Standard wurde. Als adäquate Belohnung dafür, daß man Gesetze nur einhält, wird nach allgemeiner Rechtsauffassung angesehen, daß man nicht in den Knast kommt oder zumindest Bußgelder zahlen muß. Darüber hinausgehende Belohnung mit Fördermitteln wird nur denjenigen zugestanden, die über die Treue zum aktuellen Gesetz hinausgehen. Daher sind aktuell nur noch die Einsparungen von 45 (KfW55) bzw. 60 Indexpunkten (KfW40) als Förderstufen existent. Ein Haus nach Energieeinsparverordnung entspricht dem Standard "KfW70". Es gilt aber in Deutschland als unlautere Werbung, eine reine Gesetzeserfüllung mißverständlich wie eine Besonderheit zu bewerben. Deshalb sagt man in der Werbung nicht mehr "KfW70" zu einem Energieeinsparverordnung-Haus. "75" und "80" wären lediglich 25 bzw. 20 % Einsparung und waren nie in eine KfW-Förderstufe (bei Neubauten) übersetzt. Der Standard Energieeinsparverordnung in ihrer ersten Fassung (vulgo Energieeinsparverordnung 2014 nach dem Jahr der Verbindlichwerdung) hatte keine Förderstufe, die verschärfte zweite Fassung (vulgo Energieeinsparverordnung 2016) freiwillig vor ihrer Verbindlichkeit schon zu erfüllen verband sich mit der Fördermöglichkeit "KfW70" und ist logischerweise seit sie aktueller gesetzlicher Standard ist als Förderstufe entfallen. Für Altbauten energetisch upzugraden gibt es ebenfalls KfW-Förderprogramme, die heißen dann aber nicht nach den zu erfüllenden Ergebniswerten.
guckuck2 schrieb:

Nö.
Sprich bitte in ganzen Sätzen.
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https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
guckuck225.09.20 09:05
11ant schrieb:

Sprich bitte in ganzen Sätzen.

Um Gefahr zu laufen, wieder eine geschwurbelte, inhaltlich falsche Antwort zu bekommen?

Deine 'conclusio', dass Kfw 70 der Mindeststandard sei und deshalb keine Förderfähigkeit bestünde, ist falsch.

Meine Aussage, die du als falsch bezeichnet hast, ist, dass der KFW 70 Standard nicht mehr existiert und es deshalb keine Förderung dafür gibt.

Die Energieeinsparverordnung ist der gesetzliche Standard, der erfüllt werden muss. Diese Verordnung kennt den Begriff "KFW" nicht, noch hat es etwas mit Förderprogrammen zu tun. Die Energieeinsparverordnung ist damit nicht der Quell für Förderprogramme noch definiert sie zusätzliche Anforderungen über den Mindeststandard hinaus.

Richtig ist und bleibt daher die Aussage, dass die Zielwerte des früheren "KFW 70" Effizienzhauses heutzutage den Mindeststandard nach Energieeinsparverordnung darstellen. Und gesetzliche Mindestvorgaben sind seltenst mit Förderungen belegt. Wer Förderung sucht, kann über den Energieeinsparverordnung Standard hinaus gehen und bei der KFW schauen, was für Programme es gibt und welche Vorgaben dafür zu erfüllen sind.
11ant25.09.20 14:15
guckuck2 schrieb:

Deine 'conclusio', dass KFW 70 der Mindeststandard sei und deshalb keine Förderfähigkeit bestünde, ist falsch.
Die KfW gehört zu 80% dem Bund und zu 20% den Ländern, ist also gewissermaßen ein 100%iger Familienbetrieb des Energieeinsparverordnung-Gesetzgebers. Ihr kommt in dieser Angelegenheit also die Rolle einer Anreizausgabestelle zu, und wo die verbindliche Gültigwerdung der Energieeinsparverordnung (2016) Anreiz genug wurde, die Energieeinsparverordnung (2016) - nun eben als bloße Gesetzeseinhaltung zu erfüllen, war logischerweise der Förderzweck des Programmes KfW70 - nämlich die freiwillige Erfüllung der Energieeinsparverordnung (2016) als man sich noch mit der Erfüllung der Energieeinsparverordnung (2014) hätte bescheiden können - sofort obsolet. Daß ein privatwirtschaftlicher hundertprozentiger Arm der Regierung am selben Strang zieht wie der legislative Arm derselben, ist reine Logik (und somit auch kein Geschwurbel, den kausalen Zusammenhang zu erkennen).
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Tolentino25.09.20 14:21
Das erinnert mich gerade an die Diskussion in irgendeinem B-Movie ob denn jetzt die Kugel oder der darauffolgende Sturz in die Tiefe das Opfer getötet hätte. Einer der Protagonisten meinte dann sinngemäß: "Der Typ ist tot! Ende Gelände". Dabei will ich es denn auch bewenden lassen...
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