ᐅ Vermessungsleistungen - Kostenunterschiede
Erstellt am: 14.09.20 12:25
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Mickykitty14.09.20 15:29Welche Frage?
Ich habe seit Beitrag #1 keine Frage mehr gestellt, nachdem mir klar wurde, dass der Preis dadurch zustande kommt, dass hier kein amtlicher Lageplan erstellt wird.
Das war mir im Eingangsposting (mit Fragen) noch nicht klar.
Ich habe seit Beitrag #1 keine Frage mehr gestellt, nachdem mir klar wurde, dass der Preis dadurch zustande kommt, dass hier kein amtlicher Lageplan erstellt wird.
Das war mir im Eingangsposting (mit Fragen) noch nicht klar.
Dann habe ich das
Mickykitty schrieb:wohl zu Unrecht als Frage interpretiert. Kann ja passieren.
Nun versuche ich herauszufinden, ob für unseren Bauantrag ein nichtamtlicher Lageplan ausreicht.
M
Mickykitty14.09.20 15:42Hier vielleicht nochmal zur Erklärung, wann man keinen amtlichen Lageplan für einen Bauantrag benötigt:
§ 3 BauPrüfVO
(3) Der Lageplan (Absatz 1) und die Berechnungen nach Absatz 2 müssen von einem Katasteramt angefertigt oder von einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und mit öffentlichem Glauben beurkundet werden (amtlicher Lageplan), wenn es beantragt wird oder
Bei uns trifft keiner der Punkte zu. Daher ist kein amtlicher Lageplan nötig.
Ich rufe morgen aber vorsichtshalber im Bauamt an und frage nach.
§ 3 BauPrüfVO
(3) Der Lageplan (Absatz 1) und die Berechnungen nach Absatz 2 müssen von einem Katasteramt angefertigt oder von einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und mit öffentlichem Glauben beurkundet werden (amtlicher Lageplan), wenn es beantragt wird oder
- 1. es sich bei den Außengrenzen des Baugrundstücks nicht um festgestellte Grenzen im Sinne des Vermessungs- und Katastergesetzes vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 174) in der jeweils geltenden Fassung handelt,
- 2. die Grenzen des Baugrundstücks und die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück und den angrenzenden Grundstücken so vermessen sind, dass für die Grenzpunkte Koordinaten in einem einheitlichen System nicht ermittelt werden können, oder
- 3. auf dem Baugrundstück oder von angrenzenden Grundstücken her Grenzüberbauungen vorliegen,
- 4. eine Baulast im Sinne von § 18 auf dem Baugrundstück oder eine das Baugrundstück betreffende Baulast auf den angrenzenden Grundstücken ruht
Bei uns trifft keiner der Punkte zu. Daher ist kein amtlicher Lageplan nötig.
Ich rufe morgen aber vorsichtshalber im Bauamt an und frage nach.
Danke Mickykitty!
Das sind doch mal interessante Hinweise statt Halbwissen, das hier manchmal mit voller Inbrunst verteilt wird.
Wie kannst du dir so sicher sein?
Bei uns würde nämlich auch keiner der Punkte zutreffen und wir haben uns schon gefragt, warum einige Hausanbieter meinten, dass sie uns günstig nen Vermesser vermitteln könnten.
Der Thread könnte für alle interessant werden, die den Vermesser nicht als Inklusivleistung dabei haben. Könnte sein, dass hier aus Unwissen oftmals vierstellige Summen zu viel bezahlt werden...
Das sind doch mal interessante Hinweise statt Halbwissen, das hier manchmal mit voller Inbrunst verteilt wird.
K1300S schrieb:
Mit Sicherheit nicht.
Wie kannst du dir so sicher sein?
Bei uns würde nämlich auch keiner der Punkte zutreffen und wir haben uns schon gefragt, warum einige Hausanbieter meinten, dass sie uns günstig nen Vermesser vermitteln könnten.
Der Thread könnte für alle interessant werden, die den Vermesser nicht als Inklusivleistung dabei haben. Könnte sein, dass hier aus Unwissen oftmals vierstellige Summen zu viel bezahlt werden...
M
Mickykitty14.09.20 16:01K1300S schrieb:
Dann sind wohl alle diesem Irrglauben aufgesessen, die fälschlicherweise einen amtlichen Lageplan für ihren Bauantrag erstellen lassen. Möglich wäre es, auch wenn ich das für unwahrscheinlich halte.Nein, ein amtlicher Lageplan ist nie falsch, aber in Fällen, bei denen die Tatbestandsmerkmale des § 3 Absatz 3 Nummer 1 - 4 BauPrüfVO nicht vorliegen ist er einfach nicht nötig.
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