ᐅ Vermessungsleistungen - Kostenunterschiede
Erstellt am: 14.09.20 12:25
M
Mickykitty14.09.20 12:25Hallo!
Wir stehen kurz vor Grundstückskauf und ich habe mich nun wegen der Vermessung informiert.
Ich wusste, dass es eine Gebührenordnung in NRW gibt und die Preise im letzten Jahr sehr stark erhöht wurden.
Von mehreren Hausbaufirmen wurde aber kommuniziert, dass es einige Vermesser gibt, die nicht eins zu eins nach der Gebührenordnung abrechnen und man hier geld sparen kann.
Daher habe ich mal drei Angebote eingeholt und genau aufgeschlüsselt, für was ich den Kostenvoranschlag haben möchte:
1. Erstellung eines amtlichen Lage- und Höhenplans mit folgenden Angaben:
a. Höhenangaben auf dem Grundstück, der angrenzenden Verkehrsfläche und der öffentlichen Entwässerung (Kanaldeckel)
b. vorhandene bauliche Anlagen der unmittelbaren Nachbargrundstücke einschließlich Trauf- und Firsthöhen, Art der Gebäudenutzung, Geschosszahl und Dachform
c. Nordpfeil
d. Grenzbemaßung
e. Bezeichnung der beantragten und angrenzenden Flurstücke
f. Eintragung des geplanten Projektes und der Abstandsflächen
2. Grobabsteckung
3. Feinabsteckung mit Erstellung eines Schnurgerüst
4. Baukontrolleinmessung
5. Gebäudeeinmessung
Zwei von den drei Angeboten sind sehr gut aufgeschlüsselt und liegen beide bei 5200€. Die rechnen also beide ziemlich genau nach Gebührenordnung ab.
Das dritte Angebot liegt 1500€ günstiger. Aber die Posten sind nicht aufgeschlüsselt.
Jetzt frage ich mich natürlich, ob ich ruhigen Gewissens das günstigste Angebot annehmen kann, oder ob das ein Lockangebot ist?
Gibt's hier Erfahrungswerte?
Mit welchen Fragen sollte ich beim günstigsten Anbieter nochmal nachbohren?
Im Anhang die Angebote, freue mich auf eure Einschätzung!



Wir stehen kurz vor Grundstückskauf und ich habe mich nun wegen der Vermessung informiert.
Ich wusste, dass es eine Gebührenordnung in NRW gibt und die Preise im letzten Jahr sehr stark erhöht wurden.
Von mehreren Hausbaufirmen wurde aber kommuniziert, dass es einige Vermesser gibt, die nicht eins zu eins nach der Gebührenordnung abrechnen und man hier geld sparen kann.
Daher habe ich mal drei Angebote eingeholt und genau aufgeschlüsselt, für was ich den Kostenvoranschlag haben möchte:
1. Erstellung eines amtlichen Lage- und Höhenplans mit folgenden Angaben:
a. Höhenangaben auf dem Grundstück, der angrenzenden Verkehrsfläche und der öffentlichen Entwässerung (Kanaldeckel)
b. vorhandene bauliche Anlagen der unmittelbaren Nachbargrundstücke einschließlich Trauf- und Firsthöhen, Art der Gebäudenutzung, Geschosszahl und Dachform
c. Nordpfeil
d. Grenzbemaßung
e. Bezeichnung der beantragten und angrenzenden Flurstücke
f. Eintragung des geplanten Projektes und der Abstandsflächen
2. Grobabsteckung
3. Feinabsteckung mit Erstellung eines Schnurgerüst
4. Baukontrolleinmessung
5. Gebäudeeinmessung
Zwei von den drei Angeboten sind sehr gut aufgeschlüsselt und liegen beide bei 5200€. Die rechnen also beide ziemlich genau nach Gebührenordnung ab.
Das dritte Angebot liegt 1500€ günstiger. Aber die Posten sind nicht aufgeschlüsselt.
Jetzt frage ich mich natürlich, ob ich ruhigen Gewissens das günstigste Angebot annehmen kann, oder ob das ein Lockangebot ist?
Gibt's hier Erfahrungswerte?
Mit welchen Fragen sollte ich beim günstigsten Anbieter nochmal nachbohren?
Im Anhang die Angebote, freue mich auf eure Einschätzung!
Wie Du vermutlich schon gesehen hast, gibt es hoheitliche und nicht hoheitliche Leistungen. Für erstere sind die Kosten für alle Vermesser verbindlich festgelegt, da wirst Du also keine Unterschiede finden. Sofern ein Vermesser diese Kosten günstiger anbietet, macht er sich strafbar, insofern wäre ich da sehr vorsichtig, ob das hinterher auch wirklich so abgerechnet werden kann.
Bei den nicht-hoheitlichen Leistungen sieht es etwas anders aus, wobei anscheinen auch dort eine gewisse Anlehnung an die Gebührenordnung sein muss, damit der Vermesser nicht hinterher Ärger mit seiner Aufsichtsbehörde bekommt, weil er auf dem Wege die hoheitlichen Leistungen subventioniert.
Unterm Strich: Wenn im Angebot eine Differenz von 1500,- EUR steht, könnte es passieren, dass die bei Rechnungsstellung deutlich geringer ausfällt.
Bei den nicht-hoheitlichen Leistungen sieht es etwas anders aus, wobei anscheinen auch dort eine gewisse Anlehnung an die Gebührenordnung sein muss, damit der Vermesser nicht hinterher Ärger mit seiner Aufsichtsbehörde bekommt, weil er auf dem Wege die hoheitlichen Leistungen subventioniert.
Unterm Strich: Wenn im Angebot eine Differenz von 1500,- EUR steht, könnte es passieren, dass die bei Rechnungsstellung deutlich geringer ausfällt.
F
FoxMulder2414.09.20 13:07Huch, mich wundert es, dass das es insgesamt so teuer ist bei euch (wir bauen in BW).
Wir haben das bei unserem Vermesser bekommen:
1. Erhebung der Katasterdaten, incl. Gebühren für die Katasterdaten,
inkl. Grundlagenermittlung (Örtliche Höhenaufnahme des Baugrundstücks)
inkl. Erstellung Höhenplan (DXF Datei)
2. Erstellung des Lageplanes zum Baugesuch mit Textteil und Abstandsflächenplan, Lageplanmehrfertigungen
3. Grobabsteckung von Wohnhaus mit Carport, Höhenangabe (für den Erdaushub)
4. Einschneiden des Schnurgerüstes für Wohnhaus mit Carport, Überprüfung der Höhe der Baugrubensohle, Höhenangabe
Kosten dafür € 1750.00 zzgl. Mwst .
Wir haben das bei unserem Vermesser bekommen:
1. Erhebung der Katasterdaten, incl. Gebühren für die Katasterdaten,
inkl. Grundlagenermittlung (Örtliche Höhenaufnahme des Baugrundstücks)
inkl. Erstellung Höhenplan (DXF Datei)
2. Erstellung des Lageplanes zum Baugesuch mit Textteil und Abstandsflächenplan, Lageplanmehrfertigungen
3. Grobabsteckung von Wohnhaus mit Carport, Höhenangabe (für den Erdaushub)
4. Einschneiden des Schnurgerüstes für Wohnhaus mit Carport, Überprüfung der Höhe der Baugrubensohle, Höhenangabe
Kosten dafür € 1750.00 zzgl. Mwst .
Zum einen ist das nicht in jedem Budesland gleich, zum anderen wurde zumindest in NRW kürzlich eine Erhöhung der Gebührensätze umgesetzt: https://www.hausbau-forum.de/threads/liste-der-anfallenden-baunebenkosten-bauseits-teurer.9737/post-423424
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Mickykitty14.09.20 13:52K1300S schrieb:
Unterm Strich: Wenn im Angebot eine Differenz von 1500,- EUR steht, könnte es passieren, dass die bei Rechnungsstellung deutlich geringer ausfällt.Ok, nichts genaues weiß man nicht. Kann, muss aber nicht.
Ich werde den mal anrufen und nachfragen, wie sich der Preis zusammen setzt, warum er günstiger ist.
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