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ᐅ Schenkung von Freund - Rückforderungsrecht

Erstellt am: 10.09.20 07:41
J
justremember
Hallo,

ich lese hier schon seit einigen Monaten mit und habe nun doch mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Mein Freund und ich werden nächstes Jahr ein Haus bauen. Bis jetzt gehört das Grundstück nur ihm. Er hat es damals für 15.000€ gekauft. Laut Bodenrichtwert liegt der Wert aber bei ca. 32.000€ bei knapp 1700qm.

Er möchte mir die Hälfte seiner Anteile übertragen - sein Wunsch war es, dass er es mir schenkt.
Nun haben wir den Entwurf für die Schenkung vom Notar erhalten und da gibt es den Passus Rückforderungsrecht. An sich kann ich total nachvollziehen, dass man ihm das Recht einräumt, in gewissen Situationen (Insolvenz, Zwangsvollstreckung etc....) ein Rückforderungsrecht einzuräumen, aber wie würde sich das auf die Gesamtsituation für mich auswirken? Gründe wären z.B auch, wenn ich mich einer Sekte anschließe, Alkohol- oder Drogenabhängig werde oder auch die Trennung der Beteiligten.

An sich ist alles unwahrscheinlich, aber man muss ja doch mal alle möglichen Varianten durchspielen. Angenommen das würde tatsächlich passieren, wie verhält es sich dann mit meinem Vermögen, welches ich in das Haus gesteckt habe (der dazugehörige Passus aus dem Vertrag befindet sich dazu unten). Der Hauskredit läuft über uns beide und die Hälfte aller Kosten trage ich (bezüglich Bau und Einrichtung sind das über 175.000€). Da ist der Grundstückswert schon sehr niedrig dagegen. Das Haus würde mir ja dann aber nicht mehr gehören, wenn ich nicht mehr im Grundbuch stehe.

Wird das Rückforderungsrecht dann auch im Grundbuch eingetragen?

Mein Freund würde nicht auf das Rückforderungsrecht bestehen. Für ihn ist eine Schenkung eine Schenkung ohne Rückforderungsrecht.

Anbei noch der eine Passus aus dem Vertrag:

Übt der Berechtigte das Rückforderungsrecht aus, hat er die im Grundbuch eingetragenen Lasten und Beschränkungen sowie Grundpfandrechte dinglich zu übernehmen, soweit sie im Rang vor der Vormerkung zur Sicherung des Rückforderungsrechts eingetragen sind. Aufwendungen aus dem Vermögen des jeweiligen Eigentümers sind gegen Rechnungsnachweis zu erstatten bzw. durch Schuldübernahme abzugelten, maximal jedoch bis zur Höhe der
noch vorhandenen Zeitwerterhöhung, soweit sie nicht nur der Erhaltung des Anwesens im derzeitigen Zustand, sondern dessen Verbesserung oder Erweiterung gedient haben und mit schriftlicher Zustimmung des Berechtigten durchgeführt wurden. Im Übrigen erfolgt die Rückübertragung unentgeltlich, also insbesondere ohne Ausgleich für geleistete Dienste, wiederkehrende Leistungen, Tilgungen, geleistete Zinsen, Arbeitsleistungen, oder die gezogenen Nutzungen. Die Kosten der Rückübertragung hat der Veräußerer zu tragen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt vom Vertrag.

Kann mir das vielleicht jemand erklären? Den Rest versteh ich alles, aber hier steh ich irgendwie auf dem Schlauch. es wäre wahrscheinlich einfacher gewesen, wenn ich ihm einfach die Hälfte des Grundstücks abgekauft hätte...

Viele Grüße
Anne
RomeoZwo11.09.20 10:19
Musketier schrieb:

Wir haben auch schon Verträge an Notare gegeben, die von Anwälten und Steuerberatern ausgearbeitet waren und der Notar nur noch vorlesen und beurkunden mußte. Notargebühr 20T€.
Haben die sicherlich nicht jeden Tag, aber bei dem Aufwand-Nutzen-Verhältnis wäre das Geld drucken aufwändiger gewesen.

Damit hat die mir privat bekannte Notarin immer am meisten Ärger - weil oft diese "ausgearbeiteten" Verträge im Notarrecht so nicht umsetzbar sind und die Erklärungen an die Mandanten "warum es so nicht geht" sehr mühsam sind.
Das die Mandanten noch Geld gespart hätten, wenn die Verträge gleich der Notar ausarbeitet spielt in der Liga aber meist keine Rolle. Außer vielleicht bei Scheidungsvereinbarungen, aber da will man ja lieber auf "seinen" Anwalt hören als auf den eher neutralen Notar.
RomeoZwo11.09.20 10:26
nordanney schrieb:

Plus Sonstige Tätigkeiten, Porto etc. und schwupps sind es 350€
Von denen der Notar dann (zumindest in Bayern) 50% direkt an die Notarkasse abliefert. Von den restlichen 50% werden Kanzlei und Angestellte bezahlt und seine "Arbeitszeit" beim Vorlesen (immerhin sind Notare Topjuristen, die als Anwalt sicher einen Stundensatz >250€ hätten).

Nicht falsch verstehen - auch aus meiner Erfahrung sind Notare mehr als ausreichend bezahlt - aber als "Gelddrucken" würde ich es nicht bezeichnen, insbesondere bei Notaren auf dem Land wo die Grundstückswerte oft viel niedriger sind.
Man muss halt auch vergleichen, was würde ein Jurist mit gleichem (Top-) Examen in der Wirtschaft bei einer Großkanzlei bekommen und da sind die Gehälter eben noch höher (Partner > 1Mio/Jahr).
N
nordanney
11.09.20 10:44
RomeoZwo schrieb:

Man muss halt auch vergleichen, was würde ein Jurist mit gleichem (Top-) Examen in der Wirtschaft bei einer Großkanzlei bekommen und da sind die Gehälter eben noch höher (Partner > 1Mio/Jahr).
LOL - die meisten Juristen in der Wirtschaft werden bei Weitem nicht so bezahlt, wie es der Notar in seiner Kanzlei hinbekommt. Die Top-Juristen und Partner schon. Das sind aber auch nur wenige % aller Juristen. Ich brauche nur mal unsere eigenen Juristen anschauen, die eher zwischen 80 und 120 T€ brutto verdienen und dafür aber nicht nur deutsches Recht, sondern z.T. auch ausländisches Immobilienrecht vorhalten müssen.

Kurzer Zeitungsartikel (aus 2019)
... wenn man es mit dem anderen Ende der Gehaltstabelle vergleicht: Notaren, den von jeher bestbezahlten Freiberuflern der Republik. Im Durchschnitt kommen sie auf ein Jahresinkommen von 356.000 Euro...Notare, die einzig diesen Beruf ausüben, kommen sogar auf ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 475.000 Euro.
Wie exorbitant viel Notare in Deutschland verdienen, belegt der Vergleich mit dem allgemeinen Durchschnitt. So geben nur 0,2 Prozent aller Steuerpflichtigen im Land ein Jahreseinkommen von mehr als 375.000 Euro an. Der Durchschnitt der 1700 hauptberuflichen Notare im Lande gehört somit zu den bestverdienenden 100.000 Personen im Land.

Noch Fragen? Zahlen sind vom Bundesamt für Statistik.
RomeoZwo11.09.20 11:29
nordanney schrieb:

Die Top-Juristen und Partner schon. Das sind aber auch nur wenige % aller Juristen. Ich brauche nur mal unsere eigenen Juristen anschauen, die eher zwischen 80 und 120 T€ brutto verdienen und dafür aber nicht nur deutsches Recht, sondern z.T. auch ausländisches Immobilienrecht vorhalten müssen.

Das stimmt, und ich weiß auch, dass es in anderen Bundesländern anders ist als in Bayern. In Bayern können aber nur die besten 3-5 eines Examensjahrgangs Notar werden. Platz 5-15 (circa) ist dann den Richtern vorbehalten. Bei 1445 bestandenen 2. Staatsexamen (Quelle: Jahresbericht Bayrisches Staatsministerium der Justiz) sind die Notare also die Top 0,3% aller Juristen in Bayern - daher finde ich den Vergleich mit den Partnern einer Großkanzlei nicht so falsch.
N
nordanney
11.09.20 11:36
RomeoZwo schrieb:

Das stimmt, und ich weiß auch, dass es in anderen Bundesländern anders ist als in Bayern. In Bayern können aber nur die besten 3-5 eines Examensjahrgangs Notar werden. Platz 5-15 (circa) ist dann den Richtern vorbehalten. Bei 1445 bestandenen 2. Staatsexamen (Quelle: Jahresbericht Bayrisches Staatsministerium der Justiz) sind die Notare also die Top 0,3% aller Juristen in Bayern - daher finde ich den Vergleich mit den Partnern einer Großkanzlei nicht so falsch.
Ist in allen Bundesländern mehr oder weniger identisch mit sehr hohen Anforderungen. Notar wird man ja auch nicht, sondern wird bestellt, sofern es der Befriedigung des Bedarfs dient. Sterben nicht genug Notare weg oder gehen in Ruhestand, gibt es auch keine Chancen für den Nachwuchs.
RomeoZwo11.09.20 11:45
nordanney schrieb:

So geben nur 0,2 Prozent aller Steuerpflichtigen im Land ein Jahreseinkommen von mehr als 375.000 Euro an. Der Durchschnitt der 1700 hauptberuflichen Notare ...

1700 bezogen auf die Anzahl der ca. 223.000 in Deutschland (Quelle LTO, Stand 2011) bedeutet, dass es sich bei den Notaren um ca. 0,7% der Juristen handelt.
Wenn man davon ausgeht, dass es sich bei den 0,2% Freiberufler weitgehend um Akademiker handelt (also ca. 30% der Bevölkerung) ist die statistische Wahrscheinlichkeit als Notar unter den Juristen zu den 0,2% der Topverdiener zu gehören als ungefähr gleich groß wie bei allen anderen Akademikern (0,66%) auch.
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