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ᐅ Hausbau nächste Schritte nach Grundstückskauf


Erstellt am: 17.08.20 07:24

Lepanic17.08.20 07:24
Hallo,

Ich habe mich hier neu angemeldet...Nach langer Suche haben wir endlich ein Bauplatz gefunden bzw. gekauft. Es kann dort ein Reihenmittelhaus gebaut werden.

Wir möchten gerne Massiv bauen.

Die ersten Gespräche mit Architekten sind schon gelaufen aber waren bisher nicht sonderlich erfolgreich bzw. haben wir das Gefühl bisher nicht gut beraten zu werden.

Ein Architekt hat uns ein Angebot mit allen Phasen gemacht also Vorplanung 2 bis Objektüberwachung 8. Was natürlich sehr teuer ist.

Ein anderer Architekt hat uns ein Angebot für die Planung inkl. dem Bauantrag gemacht. Danach würden wir uns selbst um alles weitere kümmern. Firmen raussuchen beauftragen usw.

Das ganze muss halt für uns bezahlbar sein... Wir würden gerne selbst mit Hananlagen z.B. Nach Anleitung Kabel / Rohre etc verlegen.

Es ist auch "nur" ein Reihenmittelhaus. Was ist den überhaupt sinnvoll? Muss ich überhaupt zum Architekt oder wäre ich beim Bauträger besser aufgehoben?
Was wären die nächsten sinnvollen Schritte?
fach1werk17.08.20 07:45
Wer hat die angrenzenden Häuser gebaut?
Scout17.08.20 07:46
OMG- sind die Grundstück für die Nachbarhäuser bereits bebaut? Wenn nein, dann mach drei Kreuze und einigt euch wenigstens auf eine gemeinsame Planung. Und im Idealfall auch auf den gleichen Rohbauer oder Generalübernehmer ("Bauträger")

Wieso? Lies dir diesen Thread einfach durch
https://www.hausbau-forum.de/threads/reihenendhaus-mit-gue-in-eigenregie-bauen.31198/
Lepanic17.08.20 07:48
Also ein Haus steht schon. Das ist auch ca. 15 Jahre alt. Das andere Grundstück ist noch unbekannt und soll es wohl auch erstmal bleiben. Daher bauen wir erstmal alleine...
Lepanic17.08.20 08:01
Unbebaut wollte ich schreiben
Lumpi_LE17.08.20 08:34
Ob Architekt oder GU ist pauschal immer schwer zu beantworten.
Wenn man nicht vom Fach ist sollte man die Variante "Architekt bis Leistungsphase 4 und rest selbst" aber tunlichst vermeiden.
architektreihenmittelhausbauträgergrundstück