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ᐅ Baukindergeld / KWF 424 - Ratschläge


Erstellt am: 19.04.20 14:05

Rallyestreifen20.04.20 11:02
So, Baukindergeld für die Wohnung beantragt: war sehr einfach, die Videoauthentifizierung via Handy war auch bequem. Jetzt auf die Online Freischaltung warten und anschließend Unterlagen hochladen
Rallyestreifen10.06.20 12:44
Hallo zusammen,
meine Ausgangssituation hat sich jetzt leicht gewandelt (Dokumente habe ich noch nicht hochgeladen, da mir der Grundbuchauszug noch fehlt…)
Die Lage ist wie folgt:
Wir haben einen potenziellen Käufer für unsere Wohnung gefunden, die wir selber erst dieses Jahr gekauft haben (unsere Nachbarin). Sie möchte gerne noch in diesem Jahr einen Notartermin. Der Zeitpunkt für den Verkauf soll aber erst (zum Beispiel) 01.02.2022 sein, da wir vermutlich im Frühjahr beginnen unser Haus zu bauen.
Hier nun meine konkreten Fragen:
  • Kann die Käuferin auf dieser Basis noch in diesem Jahr das Baukindergeld für sich beantragen?
  • Wenn wir dieses Jahr noch eine Baugenehmigung erhalten, und der Kaufvertrag für die Wohnung bis dahin beim Notar unterschrieben wurde, könnten wir künftig für das Haus Baukindergeld beantragen?
  • Falls 1 und / oder 2 nicht gehen, kann ich zumindest noch selbst für die Jahre, in denen in der Wohnung lebe, Baukindergeld beantragen?
Danke und Grüße
HansHansen15.06.20 22:38
Das Baukindergeld soll doch eigentlich für Familien sein, welche das Geld tatsächlich benötigen (!). Scheinbar ist das bei euch nicht der Fall. Von daher finde ich diese Versuche des "Mitnehmens" um jeden Preis nicht sehr sozial.
Rallyestreifen schrieb:

Hallo zusammen,
meine Ausgangssituation hat sich jetzt leicht gewandelt (Dokumente habe ich noch nicht hochgeladen, da mir der Grundbuchauszug noch fehlt…)
Die Lage ist wie folgt:
Wir haben einen potenziellen Käufer für unsere Wohnung gefunden, die wir selber erst dieses Jahr gekauft haben (unsere Nachbarin). Sie möchte gerne noch in diesem Jahr einen Notartermin. Der Zeitpunkt für den Verkauf soll aber erst (zum Beispiel) 01.02.2022 sein, da wir vermutlich im Frühjahr beginnen unser Haus zu bauen.
Hier nun meine konkreten Fragen:
  • Kann die Käuferin auf dieser Basis noch in diesem Jahr das Baukindergeld für sich beantragen?
  • Wenn wir dieses Jahr noch eine Baugenehmigung erhalten, und der Kaufvertrag für die Wohnung bis dahin beim Notar unterschrieben wurde, könnten wir künftig für das Haus Baukindergeld beantragen?
  • Falls 1 und / oder 2 nicht gehen, kann ich zumindest noch selbst für die Jahre, in denen in der Wohnung lebe, Baukindergeld beantragen?
Danke und Grüße
Rallyestreifen16.06.20 22:29
Hallo HansHansen,

vielen Dank für deinen Hinweis. Ich bin absolut bei dir und sehe es auch so, dass lediglich die Familien Baukindergeld erhalten sollten, die es benötigen. Eine Selektion findet hier wohl über die von der KFW geschaffenen Voraussetzungen statt.

Da meine Familie und ich die Voraussetzungen erfüllen und insbesondere die Einkommensgrenzen nicht überschreiten, bin ich der Meinung, dass wir durchaus in der Position sind, in der wir das Baukindergeld benötigen und der Staat uns grundsätzlich fördern möchte.

Ich habe das übrigens telefonisch mit der KFW Bank geklärt und mir dann schriftlich geben lassen: die Wohnung in diesem Jahr verkaufen und anschließend eine Baugenehmigung zu erhalten funktioniert.

Die KFW hat mich sogar auf die notwendigen Details, die zu beachten sind, hingewiesen.

LG und einen schönen Abend
HansHansen16.06.20 23:03
Du hast in einem anderen deiner Threads halt was von über 6000€ Netto Gesamteinkommen geschrieben. Das klingt für mich nicht nach "wirklich nötig" (auch wenn die Voraussetzungen im vorletzten Jahr noch gegeben waren). Und du kämpfst hier um die möglichen paar Tausend Euro als ob sonst was davon abhinge. Hat für mich einfach einen faden Beigeschmack. Grade im Hinblick darauf, dass der Topf limitiert ist und andere Familien es nötiger haben.
Just my 2 Cents aus der sozialen Ecke
Rallyestreifen schrieb:

Hallo HansHansen,

vielen Dank für deinen Hinweis. Ich bin absolut bei dir und sehe es auch so, dass lediglich die Familien Baukindergeld erhalten sollten, die es benötigen. Eine Selektion findet hier wohl über die von der KFW geschaffenen Voraussetzungen statt.

Da meine Familie und ich die Voraussetzungen erfüllen und insbesondere die Einkommensgrenzen nicht überschreiten, bin ich der Meinung, dass wir durchaus in der Position sind, in der wir das Baukindergeld benötigen und der Staat uns grundsätzlich fördern möchte.

Ich habe das übrigens telefonisch mit der KFW Bank geklärt und mir dann schriftlich geben lassen: die Wohnung in diesem Jahr verkaufen und anschließend eine Baugenehmigung zu erhalten funktioniert.

Die KFW hat mich sogar auf die notwendigen Details, die zu beachten sind, hingewiesen.

LG und einen schönen Abend
Ybias7817.06.20 08:52
HansHansen schrieb:

Du hast in einem anderen deiner Threads halt was von über 6000€ Netto Gesamteinkommen geschrieben. Das klingt für mich nicht nach "wirklich nötig" (auch wenn die Voraussetzungen im vorletzten Jahr noch gegeben waren). Und du kämpfst hier um die möglichen paar Tausend Euro als ob sonst was davon abhinge. Hat für mich einfach einen faden Beigeschmack. Grade im Hinblick darauf, dass der Topf limitiert ist und andere Familien es nötiger haben.
Just my 2 Cents aus der sozialen Ecke

Sehe ich etwas gespalten. Einerseits hast Du recht. Anderseits gibt es Voraussetzungen um Baukindergeld zu bekommen. Wer dürfte deiner Meinung nach jetzt das Baukindergeld beantragen? Eine Familie mit 6.000 € netto und 6 Kindern oder eine Familie mit 4.500 € netto und einem Kind? Was ist hier die Grenze? Deswegen kommen wir jetzt zu dem ABER. Voraussetzungen sind geschaffen, solange jeder sie erfüllt, darf er Baukindergeld beantragen und muss sich nicht schlecht füllen.

Übrigens schreit VW nach staatlichen Zuschüssen beim Kauf von Autos. War es nicht das Unternehmen, dass:
a) Milliardengewinne macht
b) Probleme hat weil er beschießen hat und es aufgeflogen ist?

Du siehst das die Moralkeule hier nicht wirklich angebracht ist.
baukindergeldwohnungkfwbaugenehmigung