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ᐅ MwSt-Senkung während des Hausbaus


Erstellt am: 04.06.20 06:45

Musketier04.06.20 08:35
Meines Erachtens ist das Datum der endgültigen Leistungserbringung ausschlaggebend.
Das heißt ggf. ist die komplette Bausumme 16%.
Umgekehrt wird es dann 2021, wenn die letzten Leistungen erst in 2021 erbracht werden.

GGf. sollte man hier dann konkrete Teilleistungen (z.b Rohbau und Innenausbau getrennt) vereinbaren.
REH6311004.06.20 08:52
Bei mir im Bauträgervertrag ist die Zahlung, wie bei vielen von uns, nach Teilleistungen aufgeteilt.
Die Teilleistungen, die in den nächsten Raten anfallen, sind bislang noch nicht ausgeführt.

Ergo sollten dann danach nach der Argumentation 16% MwSt anfallen.
Musketier04.06.20 08:57
Ist beim Bauträgervertrag die Leistung nicht erst mit Grundbuchumschreibung erbracht?

Und beim GU kommt es meines Erachtens darauf an, ob zwischendurch Abnahmen von Teilleistungen stattfinden, ansonsten sinds einfach Abschlags/Teil/acontozahlungen. Ich glaube kaum, dass einer Teilleistungen abnimmt, sonst hätte man verschiedene Verjährungszeitpunkte
Nummer1204.06.20 09:02
Spannend. Grundsätzlich freue ich mich über die Kröten, die voraussichtlich bei Küche, Außenanlagen und Maler gespart werden. Hausrechnung wird sich zeigen, glaube ich noch nicht dran. Zielgenau und bedarfsgerecht ist die Maßnahme nicht wirklich, mein Beileid an alle, die die voraussichtlich größte Rechnung ihres Lebens gerade mit 19% bezahlt haben.
halmi04.06.20 09:02
Es ist immer das Datum der Rechnungsstellung interessant.
Tassimat04.06.20 09:04
Ja, aber auf meinen Akontozahlungen sind jeweils bereits die MwSt. ausgewiesen worden. Ich denke nicht, dass ich da jetzt nachträglich noch die 3 Prozenpuntke zurückbekomme, wenn die Endrechnung im Oktober kommt.
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