ᐅ Merkmale einer abgetrennten Einliegerwohnung
Erstellt am: 05.12.12 14:50
Shism05.12.12 14:50
Ich vermute dein Hersteller erzählt quatsch....
schlag ihm doch mal vor auf die zweite Kontrollierte-Wohnraumlüftung für die Einliegerwohnung dann zu verzichten wenn beide Kontrollierte-Wohnraumlüftung in einem gemeinsamen Technikraum nicht gehen...
schlag ihm doch mal vor auf die zweite Kontrollierte-Wohnraumlüftung für die Einliegerwohnung dann zu verzichten wenn beide Kontrollierte-Wohnraumlüftung in einem gemeinsamen Technikraum nicht gehen...
opfl05.12.12 15:09
Das geht wohl technisch nicht. Ich habe den Haushersteller gebeten mir schriftlich die Quellen zu geben dass das Alleinstellungsmerkmal verloren geht beim der KfW und beim Finanzamt. Mal schauen was die dazu sagen.
Shism05.12.12 15:53
Das geht wohl technisch nicht.Technisch geht das sehr wohl... wird schon seit jeher so gemacht ^^
Evtl benötigst du eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung damit du auf Kfw55 kommst bzw dein Planer muss für ein Vernünftiges Lüftungskonzept sorgen... da gäbe es aber auch alternativen...
Damit wollte Ich dir eigentlich nur aufzeigen, dass die Kontrollierte-Wohnraumlüftung ja eigentlich nicht verhindern kann, dass es nicht mehr als eigenständige Wohneinheit zählt, da du ja auch einfach ohne eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung bauen könntest... Oder wo soll stehen dass eine Einliegerwohnung eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung benötigt?
opfl05.12.12 15:56
Ja hast recht. Zweite Kontrollierte-Wohnraumlüftung braucht man wohl weil Hauptwohnung ca. 150m² und Einliegerwohnung ca. 52m² hat. Der Hausbauer argumentierte halt das der Filter gewechselt werden müsse etc. Mal schauen ob die was liefern oder nachgeben.
Shism05.12.12 16:04
Zweite Kontrollierte-Wohnraumlüftung braucht man wohl weil Hauptwohnung ca. 150m² und Einliegerwohnung ca. 52m² hatne das würde auch mit einer gehen... gibt ja entsprechend leistungsfähige Geräte...
Der Grund für die Trennung ist eher die Regelung... Wenn du z.B. Abends Gäste hast und die Kontrollierte-Wohnraumlüftung auf höchste Stufe stellst kann dein Mieter in der Einliegerwohnung evtl nicht schlafen weil die hohe Luftströmung Geräusche an den Ventilen erzeugt....
oder wenn du Raucher bist und dein Mieter nicht, dann hat er nicht deine Asche in seinem Filter kleben etc...
Der Hausbauer argumentierte halt das der Filter gewechselt werden müsse etc.Jo das ist richtig... und da finde ich es eher gut wenn der Vermieter das gleich immer bei beiden Geräten macht... Also eher ein Pluspunkt für beide Geräte in einem Technikraum!
Ich würde nicht meinem Mieter vertrauen wollen regelmäßig die Filter zu reinigen u zu wechseln... kann dem ja egal sein wenn das Teil nach ein paar Jahren ne Generalsanierung benötigt....
Mal schauen ob die was liefern oder nachgeben.??? Wer bezahlt die denn?
opfl05.12.12 16:22
Ja hast schon recht. Geld muss ich ja bringen Frage mich wirklich warum die so auf der Lösung pochen. Platz im Technikraum in der Hauptwohnung ist genug, der wäre sogar verschwendet da im OG und somit Dachschräge hat. Da würde die Kontrollierte-Wohnraumlüftung hin passen. Käme der Einliegerwohnung also sehr zu gute. Weiß nicht warum die sich so sträuben. Falls halt wirklich KFW oder Finanzamt ein Problem gehabt hätten, wär das dass KO-Kriterium gewesen für gemeinsamen Technikraum. Ich werde mal schreiben wie es ausgeht
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