ᐅ Baukindergeld / KWF 424 - Ratschläge
Erstellt am: 19.04.20 14:05
Mein letzter Stand war das Du nur Baukindergeld bekommst wenn Du noch nicht Besitzer einer Immobilie bist. Sprich, vor Antragstellung die Wohnung verkaufen und gut ist. Ohne vorherigen Verkauf kein Baukindergeld, weder für Wohnung (wenn vor 2018 gekauft sowieso nicht und die Frist für die Antragstellung ist auch vorbei, war glaube ich 11 oder 12/19) noch fürs Haus.
Und für das neue Haus könnt es zeitlich knapp werden. Dieses Jahr muss die Baugenehmigung oder der Kaufvertrag vorliegen.
Wie weit sind denn die Pläne?
Rallyestreifen schrieb:
da wir dieses Jahr ein Grundstück kaufen, und dort ein Haus bauen möchten.
Wie weit sind denn die Pläne?
R
Rallyestreifen20.04.20 10:01Hallo zusammen,
heute soll die Erschließung des Grundstücks starten. An einen Bauantrag ist also erst mal nicht zu denken. Zudem kann ich die Wohnung auch erst nächstes Jahr verkaufen...
Lange Rede... ich werde den Antrag für Baukindergeld wohl für die Wohnung stellen, auch wenn mir dadurch sicher 10 TEUR durch die Lappen gehen.
Liebe Grüße und einen schönen Start in die neue Woche
heute soll die Erschließung des Grundstücks starten. An einen Bauantrag ist also erst mal nicht zu denken. Zudem kann ich die Wohnung auch erst nächstes Jahr verkaufen...
Lange Rede... ich werde den Antrag für Baukindergeld wohl für die Wohnung stellen, auch wenn mir dadurch sicher 10 TEUR durch die Lappen gehen.
Liebe Grüße und einen schönen Start in die neue Woche
Rallyestreifen schrieb:
Hallo zusammen,
heute soll die Erschließung des Grundstücks starten. An einen Bauantrag ist also erst mal nicht zu denken. Zudem kann ich die Wohnung auch erst nächstes Jahr verkaufen...
Lange Rede... ich werde den Antrag für Baukindergeld wohl für die Wohnung stellen, auch wenn mir dadurch sicher 10 TEUR durch die Lappen gehen.
Liebe Grüße und einen schönen Start in die neue WocheNein, dir gehen nicht 10 T€ durch die Lappen, du bekommst 2.400€ durch das Baukindergeld geschenkt.
R
Rallyestreifen20.04.20 10:11Lieber Tego,
eine Schenkung ist es nicht, da die Zahlung an eine Gegenleistung bzw. Voraussetzung geknüpft ist.
Allerdings weiß ich was du meinst, und sollte wohl nicht so undankbar sein, und natürlich hast du Recht, ich bekommen die 2,5 TEUR
Liebe Grüße
eine Schenkung ist es nicht, da die Zahlung an eine Gegenleistung bzw. Voraussetzung geknüpft ist.
Allerdings weiß ich was du meinst, und sollte wohl nicht so undankbar sein, und natürlich hast du Recht, ich bekommen die 2,5 TEUR
Liebe Grüße
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