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ᐅ Grundflächenzahl Grundflächenzahl bei Grundstückstrennung


Erstellt am: 11.02.20 15:26

Höhlenmensch12.02.20 10:26
@11ant richtig erfasst! ; danke habe ich mir schon so in etwa gedacht.


"Ist das hier jetzt ein Steuervermeidungsforum Privilegierter Menschen?"
Ich möchte hier ja keine politische Diskussion entfachen (habe oben ja schon darauf hingewiesen was ich darüber denke, wie mit unseren Steuereinnahmen umgegangen wird) aber trotzdem sei die folgende Anmerkung erlaubt:
Es handelt sich nicht um "Steuervermeidung von privilegierten Menschen" sondern um logisches Vorausdenken.
Ich habe das Grundstück gekauft und bebaut, was schon teuer genug war, obwohl ich kein "Groß"Verdiener war, stelle jetzt aber fest, dass durch reines Spekulantentum die Preise ins astronomische (Berlin) gestiegen sind.
Das jahrelange Hinnehmen dieser Situation durch unsere Politik ist an sich anklagenswert, und mich wundert, dass nicht viel mehr daran Anstoß nehmen. Trotz schöner Worte unserer Politiker hat sich bisher und wird sich auch nichts ändern!
Da hilft auch kein Mietendeckel und andere schöne Worte.
Vor Jahren, als die Erbfreibeträge (Kinder 400Tsd) einen Sinn hatten, hätte keiner daran gedacht, dass diese hohe Grenze bei Haus mit Grundstück eines Tages durch reines Spekulieren voll überschritten wird.
Vielen Dank für den Tipp ->zum Steuerberater zu gehen<- auf den ich auch ohne Hinweis gekommen wäre, aber aus langer Erfahrung weiß ich, dass man sich erst mal selber schlau machen sollte, ehe man "fachkundigen" Rat einholt, da man sonst schnell auf die Nase fallen kann.
In diesem Sinne sei darauf hingewiesen, obwohl einige hier das nicht gerne hören wollen, dass man, wenn man sich auf Architekten verlässt, auch schnell auf die Nase fallen kann. (Das soll keine Verallgemeinerung sein oder gegen alle Architekten gemünzt sein) Aber wer etwas Ahnung hat, brauch sich nur die Gebührenordnung anzusehen und kann sich dann vorstellen, wie hoch bei einigen das Interesse ist, im Sinne des Bauenden die Kosten niedrig zu halten.
Somit könnte man ja das ganze Forum mit der Aussage schließen: geht doch einfach zum Architekten !
Guckuck- nimm es nicht so ernst, aber bist Du vielleicht Steuerberater und Großverdiener, dass Du vorbeugendes Denken nicht nachvollziehen kannst, und als nichtunterstützenswert betrachtest?
Also immer locker bleiben, und der Rat an alle -Skepsis ist immer von Vorteil-, auch Fachleute haben nicht immer die Weisheit gepachtet.
Deshalb, Gruß von einem, der sich jetzt mal zum "Erbschaftsteuerfachmann" ausbilden wird.
11ant12.02.20 10:48
Entspann´ Dich: von der Wertsteigerung (des über die freien Nullkommavier Millionen hinausgehenden Wertes) durch das Spekulantentum nimmt der Sohn ja schließlich auch wieder siebzig Prozent mit. Ärgern würde ihn die spekulatonsgetriebene Wertsteigerung also nur, wenn sie nach dem Erbfall wieder zusammenbräche.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Scout12.02.20 11:39
Du kannst auch scheibchenweise vererben und verschenken.

Jetzt den Freibetrag nutzen und einen Teil schenken. Dann das Testament so regeln dass das hinterbliebene Elternteil einen Teil bekommt und das Kind den maximal möglichen steuerfreien Betrag. Wenn der letzte Elternteil stirbt fällt der Rest an das Kind. Egal wie viel das noch sein mag bis dahin. Und in der Zwischenzeit kann man AFAIK alle 10 Jahre den maximal möglichen Schenkungsbetrag erneut an das Kind geben.

Du wärst in einem Steuerberatungsforum wohl besser aufgehoben als hier.
Baumaxxx12.02.20 19:36
Ich finde die Teilungsidee auch nicht gut und gebe noch weitere Einwände:
1. Es werden jede Menge Notargebühren und sonstige Gebühren fällig.
2. Die Grundstücke werden massiv entwertet, besonders das mit zukünftigen Baulastüberschreibungen im Grundbuch.
3. Es kommt spätestens 2025 ein neues Grundsteuerrecht zum tragen, da zahlt man durch diese Teilung nicht nur doppelt, es können die Hebesätze anders als bisher für unbebaute Grundstücke von den Kommunen nach oben gesetzt werden und Berlin wird die erste Kommune sein, die dies bis zur Schmerzgrenze ausreizen wird
Höhlenmensch13.02.20 10:04
Danke für die Antworten, die anfallenden Gebühren (Notar etc.) hatte ich noch nicht realisiert.
Es ist ja nur eine vorausschauende Überlegung, da ich z.Zt. eine Planung für einen Anbau im Auge habe,
welche etwas mit der eventuellen Bauplanung meines Sohnes auf dem gleichen Grundstück kollidiert.
Es wird schon etwas kompliziert, wenn man alles optimal berücksichtigen will.
Baue ich weniger, kann er mehr-und umgekehrt.

Traurig (natürlich nicht für Immobilienmakler -7,4% Prov.!!) wenn man sieht, wie die Preise sich innerhalb der letzten 10 Jahre in Ballungszentren de fakto verdoppelt haben. Ich denke natürlich auch an die, welche bauen wollen.
Habe auch schon überlegt, ob man nicht auch davon profitiert und den ganzen Kram verkauft und dann
ab in die Südsee. 'Ne Palmenhütte wird ja baurechtlich keine großen Probleme machen.
Na mal sehen, bis dahin allen viel Glück bei Bau&Co und Grüße- leider noch nicht aus Samoa
11ant13.02.20 12:36
Höhlenmensch schrieb:

Baue ich weniger, kann er mehr-und umgekehrt.
Das nun wieder läßt Deine Zeichnung sehr exemplarisch erscheinen - vielleicht zeigst Du mal das Grundstück in seinen realen Größenverhältnissen, nebst seiner Lage im Kontext zur Umgebung, und Angaben aus dem Bebauungsplan.
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grundstückewertsteigerunggebühren