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ᐅ Was wird das Bauamt sagen?


Erstellt am: 25.01.20 01:03

RaBa202025.01.20 12:21
kaho674 schrieb:

Interessant. Sind da die Balkone Terrassen auch in die 3m Abstandsgrenze hinein gebaut?

Eingangsüberdachungen, Hauseingangstreppen, Balkonen, sonstigen Vorbauten und anderen vortretenden Gebäudeteilen, wenn die Gebäudeteile insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen, um nicht mehr als 1,50 m, höchstens jedoch um ein Drittel.
kbt0925.01.20 12:27
Balkone ja ... aber Terrassen nein. Und ich würde als Nachbar meine Zustimmung da auch nicht geben.

Hattest du nicht irgendwo geschrieben wie der Bebauungsplan heißt? Oder war es ein Link .... der ist jetzt weg. Immer nur beschreiben, Links sind hier unerwünscht, auch, wenn sie nicht zur Werbung führen.
RaBa202025.01.20 12:29
RaBa2020 schrieb:

Ich sehe das eher nicht so!
Der Bebauungsplan liegt vor 1990

Aufstellungsbeschluss:
29 Nov. 1971
rechtsverbindlich seit dem:
20 Okt. 1972
Auf die zulässige Grundfläche werden die Grundflächen von Nebenanlagen im Sinne des § 14 nicht angerechnet. 2Das gleiche gilt für Balkone, Loggias, Terrassen sowie für bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht im Bauwich oder in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können.
RaBa202025.01.20 12:34
kbt09 schrieb:

Balkone ja ... aber Terrassen nein. Und ich würde als Nachbar meine Zustimmung da auch nicht geben.

Hattest du nicht irgendwo geschrieben wie der Bebauungsplan heißt? Oder war es ein Link .... der ist jetzt weg. Immer nur beschreiben, Links sind hier unerwünscht, auch, wenn sie nicht zur Werbung führen.
Oh, das wusste ich nicht

BP 256
Lage: Edewechter Landstraße/Kaspersweg/Lerigauweg
rechtsverbindlich seit dem: 20. Oktober 1972
kaho67425.01.20 12:50
Ich habe meine Zweifel, ob die Treppe in der Form zulässig ist. Ich habe das in einem Mehrfamilienhaus-Neubau noch nie gesehen - ein Treppenhaus mit gewendelten Stufen. Da sind doch nur Podest erlaubt wegen Fluchtwegen, oder? Kenne mich da aber auch nicht 100% aus. Ein 2. Fluchtweg müsste ja auch irgendwo hin, richtig?

Gibt's denn seitens der Wasserwirtschaft ein ok hinsichtlich Abwassermenge und Zulauf?

Wo ist die Heizung? Die Bilder sind so pipslich, ich kann nichts lesen. Soll die in den Anbau hinten? Dann müsste der ja mit in die Wärmehülle. Das würd ich dann aber nicht mehr als Nebengebäude ansehen. Naja, vielleicht drückt das Bauamt ein paar Augen zu.
kbt0925.01.20 13:19
RaBa2020 schrieb:

Auf die zulässige Grundfläche werden die Grundflächen von Nebenanlagen im Sinne des § 14 nicht angerechnet. 2Das gleiche gilt für Balkone, Loggias, Terrassen sowie für bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht im Bauwich oder in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können.
Woraus schließt du das? Ich habe mich beim Berechnen auf § 19 Baunutzungsverordnung bezogen.
balkoneterrassen