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ᐅ Hauskauf, Fertighaus vom Bauträger mit Grundstück


Erstellt am: 06.01.20 09:13

ypg06.01.20 17:44
Pinkiponk schrieb:

Wenn Du Dich auf Anzeigen direkt von Hausanbietern (egal ob Fertighaus oder Massivbau) beziehst, möchte ich Dir meine vielen letztjährigen Erfahrungen schildern, die jedoch nicht repräsentativ sein müssen:

Du verwechselst jetzt Hausanbieter und ihre Offerten mit den richtigen Bauträgern. Die Bauträgerofferten gibt es. Sie verkaufen Dir beides AI.
ypg06.01.20 17:48
Es gibt Koppelangebote,
es gibt Hausanbieter, die offerieren ihr Haus und stellen ein Grundstück in Aussicht,
und es gibt Bauträgerofferten, meist als Reihen- oder Doppelhausangebote zu „erkennen“, sie bauen aber auch Einzelhäuser, meist in einer Gruppe.

Ob Du selbst bei einem Bauträger nachfragst, ist Dir selbst überlassen.
Meist lassen die Bauträger aber alles Provisionsfrei über Makler laufen, weil sie mit der Vermittlung wenig zu tun haben wollen,
Pinkiponk06.01.20 18:02
Pinky0301 schrieb:

Da gibt es schon andere Threads hier im Forum. Das läuft wohl so, dass die Fertighausanbieter ein Grundstück inserieren, das sie dir aber erst verraten, wenn du einen Vertrag bei ihnen unterschrieben hast. Am Ende gibt es dann meistens das angebotene Grundstück gar nicht und sie bieten dir schlechtere an.
So habe ich es letztes Jahr auch erfahren, bis auf Deine Unterscheidung zwischen Fertighaus und Massivhaus. Die Firma, die das von uns bereits notariell gekaufte Grundstück mit ihrem Haus verkaufen wollte, war ein Massivhausbauer.
Pinkiponk06.01.20 18:14
11ant schrieb:

...
Weit häufiger ist der Fall, daß ein Hausanbieter - ihm leider nicht verbindlich verfügbare - fremde Grundstücke benutzt, um Interessenten vorzugaukeln, ein Bauvertrag wäre unterschriftsreif einschließlich des vorhandenen benötigten Grundstückes.
...
Danke, Du hast es viel besser als ich auf den Punkt gebracht. Es war mir sehr wichtig den Threadersteller zu warnen. Je nachdem wie dringend man ein Grundstück sucht und wie wenig Erfahrung man mit diesem Milieu hat (die Verkäufer sind ja oft "gut"), desto leichter ist man zu betrügen.
11ant06.01.20 18:20
hampshire schrieb:

Ich sehe diese Koppelangebote aus eigener Erfahrung heraus skeptisch.
ypg schrieb:

es gibt Bauträgerofferten, meist als Reihen- oder Doppelhausangebote zu „erkennen“, sie bauen aber auch Einzelhäuser, meist in einer Gruppe.
[...] Meist lassen die Bauträger aber alles Provisionsfrei über Makler laufen, weil sie mit der Vermittlung wenig zu tun haben wollen,
Da habt Ihr nun gleich drei Aspekte angesprochen: 1. ja, ein Angebot kann durchaus auch dann ein seriöses Bauträgerangebot sein, wenn es atypischerweise keine Geschwister auf Nachbargrundstücken hat oder gar tatsächlich ein Einzelstück ist. 2. ja, auch für zwei getrennte Beteiligte kann es den ganz banalen betrieblichen Grund geben, daß der Teil "Grundstücksbesorgung und -makelei" bei einem externen Spezialisten (Makler) rein praktisch besser aufgehoben ist als in einer eigenen internen Vertriebsabteilung. 3. auch gegen tatsächliche Koppelangebote (= das Grundstück gibt es a) konkret, b) der Anbieter hat als Eigentümer oder auch vertraglich gesichert die Entscheidungsmacht, daß der Kunde auch Käufer des Grundstückes werden kann und c) das gezeigte Haus ist für dieses Grundstück geplant oder dafür geeignet und genehmigungsfähig) spricht meines Erachtens nichts, denn hier kann jeder vom Kunden frei gewählte Steuerberater darüber aufklären, welche steuerrechtlichen Dimensionen dieses Koppelgeschäft haben kann. Verwerflich hingegen finde ich den zunehmend häufiger anzutreffenden Leerverkauf, der aus meiner Sicht sehr nahe an den Straftatbestand des Betruges grenzt: im nicht seltenen Worst Case hat der Hausanbieter Punkt a) (das Grundstück) ursprünglich in einer Verkaufsofferte eines Dritten entdeckt, zudem er b) in keiner vertraglichen Beziehung steht, d.h. das Grundstück mit keinem Recht belastet hat, das ihm eine (Mit)Entscheidung oder mindestens ein Vorschlagsrecht betreffend einer Käuferperson zubilligen würde - und nicht selten hat der Eigentümer das Grundstück daher auch bereits an jemand Anderen veräußert, wenn der Interessent die Offerte des Hausanbieters liest; c) wird in solchen Fällen häufig die Grundstücksfläche schlicht mit der Geschossflächenzahl multipliziert und ohne Klärung von Baufenster und weiteren Rahmenbedingungen ein Modell passender Flächengröße aus dem Portfolio ausgewählt, das für das Preisbeispiel herangezogen wird. In solchen Fällen ist also in drei von drei Punkten objektiv unmöglich, ein gewecktes Interesse des Häuslekaufwünschers zu befriedigen - ohne das Zauberwörtchen "freibleibend" wäre damit der Betrugstatbestand dann erfüllt. Das meine ich, wenn ich sage, bei solchen Angeboten müsse sich Eduard "XY" Zimmermann jedes Mal im Grab umdrehen.
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