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ᐅ Rohbau-Vertrag: Vertragsstrafen, Sicherheitsleistungen, Zahlungen?


Erstellt am: 19.11.19 21:09

Bauherr am L19.11.19 21:09
Hallo zusammen,

uns liegt von der Hochbau-Firma ein Vertrag ("VOB-Bauvertrag Kurzfassung") vor. Nur folgende Abweichungen gibt es:

- Nr. 3 "Verbindlichen Ausführungsfristen" fehlt vollständig
- Nr. 4 "Vertragsstrafen" fehlt vollständig
- Nr. 6 "Sicherheitsleistungen" fehlt vollständig
- Nr. 5 "Zahlungen" ist anders bei uns: Kein Wort von Baugesetzbuch und Einbehalt 5% statt 10% wie im Text unter dem Link
- Die BVB (Seite 3 unter dem Link) fehlt bei uns vollständig

Wir fragen uns jetzt, ob wir bedenkenlos unterschreiben können. Zum Hintergrund: wir bauen mit Architekt Leistungsphase 1-8, dieser hat uns den vom Rohbauer erstellten Vertrag zugesendet.

Insbesondere mit der Gewährleistung von vier Jahren, statt üblicherweise doch fünf? nervt etwas. Sollen wir hier auf eine Änderung des Vertrags bestehen?

Was ist mit der Abnahme, müssen wir hier eine klare Vereinbarung zur "förmlichen Abnahme" treffen? Möchten nicht, dass wir eine Frist versäumen und dann die Abnahme quasi als erfolgt gilt...

Würde mich über Ratschläge freuen.
fragg20.11.19 07:44
das ist ein vertrag der auf der VOB basiert, exkludiert aber die Vertragsstrafe, die Bestandteil der VOB ist?

so oder so: vob verlangt sehr viel Aufmerksamkeit von dir, blätter mal durch die VOB/B durch, die als Anlage bei sein müsste. Meldepflicht bei Mängeln zB.
Bauherr am L20.11.19 07:58
fragg schrieb:

das ist ein vertrag der auf der VOB basiert, exkludiert aber die Vertragsstrafe, die Bestandteil der VOB ist?

Also im Vertragsteil, unter den man die Unterschrift setzen soll, fehlen die angesprochenen Punkte. Ebenso wie die Ausführungsfristen. Wen letztere nicht definiert sind, bringen mir wohl auch Vertragsstrafen dazu nichts.

Dem Vertrag hängt ansonsten nichts an, also kein Text der VOB. Deshalb meine Frage, ob es konkrete Fallen oder Punkte gibt, die wir aufnehmen sollten. Insbesondere die Sache mit Gewährleistung (Frist) und Abnahme.

danke!
Bauherr am L20.11.19 08:09
Hier noch mal der uns vorliegende Vertrag. Bei uns sind aber die (oben bereits angesprochenen) Punkte anders:

- Nr. 3 "Verbindlichen Ausführungsfristen" fehlt vollständig
- Nr. 4 "Vertragsstrafen" fehlt vollständig
- Nr. 6 "Sicherheitsleistungen" fehlt vollständig
- Nr. 5 "Zahlungen" ist anders bei uns: Kein Wort von Baugesetzbuch bei uns und Einbehalt 5% bei uns statt 10% wie im angehängten Mustervertrag

VOB-Bauvertrag Kurzfassung: AG und AN, Leistungsumfang, Vergütung, Fristen


Seitenabschnitt aus Vertragsdokument mit Abschnitten zu Sicherheit, Mängelansprüchen und Skonto.
fragg20.11.19 11:29
fangen wir mal damit an das die VOB beiliegen muss (Bei einem Abschluss nach VOB genügt es nicht, wenn der Auftraggeber in dem schriftlichen Bauvertrag auf die Einbeziehung der VOB/B verweist. Denn man muss beweisen können, dass der Auftraggeber bei Vertragsabschluss die Inhalte der VOB/B kennt. Am einfachsten erreicht man dies, wenn man bei den Bauverträgen die VOB/B Textfassung beilegt. Überreichen Sie deshalb dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss eine VOB/B Textfassung!)

Nach VOB müssten da auch fristen im vertrag stehen (VOB/B §5)
Bauherr am L20.11.19 11:58
fragg schrieb:

fangen wir mal damit an das die VOB beiliegen muss

Nach VOB müssten da auch fristen im vertrag stehen (VOB/B §5)

Uns wurde der Vertrag vom Bauunternehmen (Auftragnehmer) vorgelegt. Jedoch nur eineinhalb Seiten, die bis auf die geschilderten Abweichungen, den Bildern entsprechen, die ich oben angehängt habe.

Was bedeutet das jetzt für uns (Verbraucher und Auftraggeber)? Können wir den Vertrag unterschreiben, ohne gravierende Nachteile? Müssen wir auf eine Ausführungs-Frist bestehen? Und am allerwichtigsten: Was ist mit der Gewährleistungsfrist?
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