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ᐅ SUB hat keine Eintragung in Handwerksrolle für Maurerarbeiten- S


Erstellt am: 14.11.19 18:40

H
Hausbau2019
14.11.19 18:40
Was kann/ muss ich tun, wenn ich kurz vor Fertigstellung des Rohbaus erfahre, dass das vom GU mit dem Bau des WU-Kellers und des gesamten Rohbaus (Doppelhaus, insgesamt 600 qm Nutzfläche - mit massiven Mängeln), keine Eintragung in der Handwerksrolle für Maurer- und Betonarbeiten hat, sondern stattdessen für Abbrucharbeiten, Trockenbau und Fliesenarbeiten?
Meinen Erkundigungen nach läuft das unter Schwarzarbeit: Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei ..... als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).
Wie ist eure Meinung dazu?
N
nordanney
14.11.19 18:48
Die Durchführung der Arbeiten am Rohbau durch eine Firma, die hierfür keine Eintragung in die Handwerksrolle vorweisen kann, verstößt zwar gegen § 1 HandwO, führt aber nicht zur Nichtigkeit des abgeschlossenen Bauvertrags. Denn die Handwerksordnung erfüllt eine rein öffentlich-rechtliche Ordnungsfunktion und stellt die privat-rechtliche Wirksamkeit des vorliegend abgeschlossenen Bauvertrages daher nicht in Frage.

Soweit die durchgeführten Arbeiten ordnungsgemäß erfolgt sind - dies kann allerdings nur ein Bausachverständiger beurteilen - bestehen vertragsrechtlich keine Unterschiede.

Auf Baugenehmigung und Nutzungserlaubnis hat die fehlende Eintragung der Firma in die Handwerksrolle ebenfalls keinen Einfluss.

Bei Mängeln gilt das Vorgehen so, wie bei allen Baumaßnahmen.

Die Schwarzarbeit hat da keinen wirklichen Einfluss darauf.

Laienmeinung - keine Rechtsberatung
H
Hausbau2019
14.11.19 18:52
Dass die Arbeiten nicht ordnungsgemäß erbracht wurden, ist schon mal sicher. Mängel lt. Gutachten ca. 30.000 €. Zum Zeitpunkt des Gutachtens wussten wir aber noch nichts von dieser fehlenden Eintragung. Wir haben auch keinen Vertrag mit dieser Firma, sondern mit GU.
D
Domski
14.11.19 19:24
Ich würde nichts weiter tun, was denn Baufortschritt gefährdet

Ihr habt professionelle Baubegleitung, die in der Lage ist, Mängel ausreichend gut zu erkennen. Diese behandelt ihr professionell, egal ob es sich um Estrich Achmed, Trockenbau Machmut oder den Dachdeckenden Zimmermann-Erwin handelt.
N
nordanney
14.11.19 19:27
Hausbau2019 schrieb:

Zum Zeitpunkt des Gutachtens wussten wir aber noch nichts von dieser fehlenden Eintragung.
Ist für Euch auch egal, wer die Arbeiten geleistet hat. Wenn Ihr schon so weit seid, dass gutachterlich die Mängel festgestellt wurden, geht ja anscheinend alles seinen normalen (rechtlichen) Weg. Schei..., aber worauf möchtest Du zusätzlich mit der Schwarzarbeit hinaus? Ihr habt doch einen Vertrag mit einem GU, der Euer Ansprechpartner und Leistungserbringer ist.
H
Hausbau2019
14.11.19 20:08
Richtig. Die Frage ist, ob man das anzeigen muss, wenn man davon weiß.
eintragungschwarzarbeitmängeltrockenbauvertrag