ᐅ Einfamilienhaus leichter Nordhang Grobplanung/Ausrichtung
Erstellt am: 04.11.19 11:50
Escroda04.11.19 17:20
Simon91 schrieb:
Jetzt stell sich uns generell die Frage ob die Variante: Garage/Eingang im UG, Garten im EG, Schlafen im OG möglich ist?IMHO nein. Du hast ja nur gut einen Meter Höhenunterschied im Bereich des Hauses. Das ist nicht Fisch, nicht Fleisch, da es für ein komplettes Geschoss nicht reicht und beim Ebnen die Terrasse schwierig wird. Das Grundstück schreit nach Split-Level.Simon91 schrieb:
Wenn man das Haus erhöht baut, befindet sich das Erdgeschoss ja mindestens ein Stockwerk über der Bezugshöhe 255.25Verstehe ich nicht. Deine Erdgeschossfußbodenhöhe muss zwischen 254,75 und 255,75 liegen. Dein First unter 263,26.Simon91 schrieb:
Ist es theoretisch möglich, wenn mehrere Grundstücke aneinander Grenzen das jeder Bauherr frei entscheiden kann ob er das Grundstück ebnet oder sein Haus "anhebt", bzw. auf der Garage oder erhöht baut?Ja, wobei man bei der Gemeinde erfragen müsste, was mit Punkt 3.5 der örtlichen Bauvorschriften genau gemeint ist:Geländeverhältnisse benachbarter Grundstücke sind einander anzugleichen.
Simon91 schrieb:
Ich finde keine "Arifa" im Forumhttps://www.hausbau-forum.de/threads/grundrissplanung-hanghaus-mit-5-Kinderzimmer.24670/Passt aber IMHO nicht so ganz, da dein Hang deutlich flacher ist.
Simon91 schrieb:
am besten ich könnte mal so eine Immobilie in Echt anschauenWie haben es die Nachbarn denn gelöst?Simon9105.11.19 06:49
Guten Morgen,
ah okay Sprich wenn man sein "Keller/UG" auch als Wohnraum nutzen kann, ist dies im Prinzip das EG. Da wir an Massa Haus gebunden sind wird Split Level vermutlich schwer umzusetzen sein, aber ich spreche den Verkäufer mal darauf an.
Direkte Nachbarn gibt es in dem Baugebiet noch nicht, aber ca. 8 Häuser werden am gleichen Hang/Gefälle (er ist uns etwas steiler vorgekommen), die Häuser ebenfalls so gebaut das man neben der Garage die Haustür hat und der Garten ein Stock höher liegt.
Bsp. Bauplatz 1602/5, links uns rechts jeweils Einzelgarage, unten Eingang oben Garten.

Wie es unsere direkten "zukünftigen" Nachbarn vor haben was ich leider nicht.
Ich werde parallel die Gemeinde Kontaktieren und fragen was genau mit dem Satz "Geländeverhältnisse benachbarter Grundstücke sind einander anzugleichen." gemeint ist.
Gruß
Simon
ah okay Sprich wenn man sein "Keller/UG" auch als Wohnraum nutzen kann, ist dies im Prinzip das EG. Da wir an Massa Haus gebunden sind wird Split Level vermutlich schwer umzusetzen sein, aber ich spreche den Verkäufer mal darauf an.
Direkte Nachbarn gibt es in dem Baugebiet noch nicht, aber ca. 8 Häuser werden am gleichen Hang/Gefälle (er ist uns etwas steiler vorgekommen), die Häuser ebenfalls so gebaut das man neben der Garage die Haustür hat und der Garten ein Stock höher liegt.
Bsp. Bauplatz 1602/5, links uns rechts jeweils Einzelgarage, unten Eingang oben Garten.
Wie es unsere direkten "zukünftigen" Nachbarn vor haben was ich leider nicht.
Ich werde parallel die Gemeinde Kontaktieren und fragen was genau mit dem Satz "Geländeverhältnisse benachbarter Grundstücke sind einander anzugleichen." gemeint ist.
Gruß
Simon
haydee05.11.19 08:29
Dann doch Bilder suchen. Wobei wenn es wirklich nur 1m ist und Splitlevel nicht in frage kommt, werfe ich auffüllen in den Raum. Sonst musst du hinten den Garten beifüllen.
Hatte nur 3 m abgespeichert
Hatte nur 3 m abgespeichert
11ant05.11.19 15:35
Simon91 schrieb:
Bsp. Bauplatz 1602/5, links uns rechts jeweils Einzelgarage, unten Eingang oben Garten.Ich bringe die beiden Pläne nicht so ganz übereinander - welches ist denn hier Euer 3882 ?Simon91 schrieb:
Ich werde parallel die Gemeinde Kontaktieren und fragen was genau mit dem Satz "Geländeverhältnisse benachbarter Grundstücke sind einander anzugleichen." gemeint ist.Ihr sollt an der Nachbargrenze keine steilwandigen Treppen bauen, sondern quasi fließende Übergänge der Geländehöhen in dieser "Querrichtung". Das ist hier aber keine Schwierigkeit, da die Bezugshöhen zwischen den direkten Nachbarn nur um einen Viertelmeter differieren. Überhaupt seid Ihr hier gut bedient: die Bezugshöhe liegt bei den bergseitigen Grundstücken fast auf der Höhe des Geländes an der Baugrenze, und innerhalb der Haustiefe sind es auch nur annähernd Eineinviertel Höhenmeter. Das ist aus meiner Sicht noch unterhalb der Schwelle, wo das Split Level mit dem Zaunpfahl winkt - und entsprechend kein echter Verlust, klassische Einebenengeschosse zu bauen.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Escroda05.11.19 17:21
11ant schrieb:
welches ist denn hier Euer 3882 ?11ant schrieb:
Das ist hier aber keine SchwierigkeitWenn man von Straße zu Garten ein Geschoss überwinden möchte, muss man mächtig Erde bewegen und erzeugt einen künstlichen Höhenunterschied zu den Nachbarn. Ein kurzfristiges Zusammenkommen der Nachbarn könnte viel Geld sparen.11ant schrieb:
innerhalb der Haustiefe sind es auch nur annähernd Eineinviertel HöhenmeterJa, wir brauchen einen exakten Geländeschnitt, mit eingepasstem Wunschhausschnitt. Die Skizze aus #1 reicht einfach nicht, zumal die Höhenlinien im Bebauungsplan nicht korrekt sind, da sie sich überschneiden.Simon9106.11.19 06:57
Hallo,
vielen Dank Escroda für den Ausschnitt.
Welche Möglichkeiten hat man den bei komplett unbebauten Grundstücken an die Kontaktdaten der Nachbarn zu kommen? Wenn ich in der Gemeinde anrufe werden sie mir kaum die Kontaktdaten geben, allein aus Datenschutzgründen.
Wie oder wann wird ein exakter Geländeschnitt erstellt? Muss man den extra Beauftragen? Oder werden die üblich immer beim vermessen der Grundstücke mit erstellt?
Gruß
Simon
vielen Dank Escroda für den Ausschnitt.
Escroda schrieb:
Wenn man von Straße zu Garten ein Geschoss überwinden möchte, muss man mächtig Erde bewegen und erzeugt einen künstlichen Höhenunterschied zu den Nachbarn. Ein kurzfristiges Zusammenkommen der Nachbarn könnte viel Geld sparen.
Welche Möglichkeiten hat man den bei komplett unbebauten Grundstücken an die Kontaktdaten der Nachbarn zu kommen? Wenn ich in der Gemeinde anrufe werden sie mir kaum die Kontaktdaten geben, allein aus Datenschutzgründen.
Escroda schrieb:
Ja, wir brauchen einen exakten Geländeschnitt, mit eingepasstem Wunschhausschnitt. Die Skizze aus #1 reicht einfach nicht, zumal die Höhenlinien im Bebauungsplan nicht korrekt sind, da sie sich überschneiden.
Wie oder wann wird ein exakter Geländeschnitt erstellt? Muss man den extra Beauftragen? Oder werden die üblich immer beim vermessen der Grundstücke mit erstellt?
Gruß
Simon
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