ᐅ Abstandsfläche zwischen zwei Gebäuden
Erstellt am: 12.08.19 15:05
Hallo,
ich bin gerade am Haus planen. Mich interessiert gerade sehr das Thema der Abstandsflächen zwischen zwei Gebäuden.
Gebäude A (Blau):
Neues Wohnhaus
Außenwand 36cm; Zwei Vollgeschosse + Satteldach; Im grünen Bereich befindet sich im Erdgeschoss kein Fenster
Gebäude B (Orange):
Leere Maschinenhalle; ca. 5m hoch; Außenwand ca. 30cm (Zementstein); 1 kleines Fenster Richtung Süden (rote Markierung);
Liegt direkt an der Grundstücksgrenze
Aktuell würde ich behaupten, dass es sich bei der südlichen Wand um keine Brandwand handelt.

Mich würde interessieren, welchen Abstand ich zum Gebäude B wahrscheinlich einhalten muss? Würde es mir etwas bringen, wenn man die südliche Wand (Gebäude B) zu einer Brandwand macht?
Ich erwarte hier jetzt keine 1000% richtige Antwort (also mit § usw.). Die Maße auf dem Bild sind auch nicht ganz richtig. Einfach nur eure Meinung .
ich bin gerade am Haus planen. Mich interessiert gerade sehr das Thema der Abstandsflächen zwischen zwei Gebäuden.
Gebäude A (Blau):
Neues Wohnhaus
Außenwand 36cm; Zwei Vollgeschosse + Satteldach; Im grünen Bereich befindet sich im Erdgeschoss kein Fenster
Gebäude B (Orange):
Leere Maschinenhalle; ca. 5m hoch; Außenwand ca. 30cm (Zementstein); 1 kleines Fenster Richtung Süden (rote Markierung);
Liegt direkt an der Grundstücksgrenze
Aktuell würde ich behaupten, dass es sich bei der südlichen Wand um keine Brandwand handelt.
Mich würde interessieren, welchen Abstand ich zum Gebäude B wahrscheinlich einhalten muss? Würde es mir etwas bringen, wenn man die südliche Wand (Gebäude B) zu einer Brandwand macht?
Ich erwarte hier jetzt keine 1000% richtige Antwort (also mit § usw.). Die Maße auf dem Bild sind auch nicht ganz richtig. Einfach nur eure Meinung .
deb10er0 schrieb:
Leere Maschinenhalle; ca. 5m hoch;Und das wurde AUF der Grundstücksgrenze erlaubt???Ach so, euch gehört auch die Halle B.
Wie wäre es mit abreißen, wenn die leer steht?
Mindestabstand kann je nach Region variieren. Bei zwei Vollgeschossen + Satteldach werden es bestimmt mehr als 3 Meter.
Ich würde einfach mit dem Plan zum Bauservice tingeln und die können sehr schnell sagen ob es prinzipiell genehmigungsfähig ist, bzw. wie so die Abstandsflächen sein müssen.
Wie wäre es mit abreißen, wenn die leer steht?
Mindestabstand kann je nach Region variieren. Bei zwei Vollgeschossen + Satteldach werden es bestimmt mehr als 3 Meter.
Ich würde einfach mit dem Plan zum Bauservice tingeln und die können sehr schnell sagen ob es prinzipiell genehmigungsfähig ist, bzw. wie so die Abstandsflächen sein müssen.
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