ᐅ Nachfrage zur Erdarbeiten...?!
Erstellt am: 09.04.12 21:30
Nabend,
ich habe da mal ein Anliegen bezügl. Erdarbeiten. :p Wir haben ein 831qm Grundstück im Auge, was aber leider nicht sehr eben ist und müssten/ wollen es angleichen lassen oder einebenen (planieren?!) zur Hauptstraße. Ich denke, dass etwas Erde übrig bleiben wird nach der Aktion, so um die 100km, denke ich mal.
An die wissenden, was würde so eine Aktion kosten? Auch frage ich mich, ob man diese vor oder nach dem Vermessen / Einmessen der Grundplatte macht? Ich frage deshalb mal im Forum nach, weil ich nicht jetzt anfangen will mir Kostenvoranschläge zu holen, weil wir das Grundstück eh noch nicht gekauft haben. Vom Boden her müsste es Bodenklasse I sein, weil vorher war das mal ne Obstplantage.
Grüße
mirage
ich habe da mal ein Anliegen bezügl. Erdarbeiten. :p Wir haben ein 831qm Grundstück im Auge, was aber leider nicht sehr eben ist und müssten/ wollen es angleichen lassen oder einebenen (planieren?!) zur Hauptstraße. Ich denke, dass etwas Erde übrig bleiben wird nach der Aktion, so um die 100km, denke ich mal.
An die wissenden, was würde so eine Aktion kosten? Auch frage ich mich, ob man diese vor oder nach dem Vermessen / Einmessen der Grundplatte macht? Ich frage deshalb mal im Forum nach, weil ich nicht jetzt anfangen will mir Kostenvoranschläge zu holen, weil wir das Grundstück eh noch nicht gekauft haben. Vom Boden her müsste es Bodenklasse I sein, weil vorher war das mal ne Obstplantage.
Grüße
mirage
B
Bauexperte09.04.12 23:58Hallo,
Die Bodenklasse 1 liegt bei jedem Grundstück vor, denn:
Bodenklasse 1 (nach DIN 18300), Oberboden ist die oberste Bodenschicht, die neben anorganischen Stoffen auch Humus und Bodenlebewesen enthält.
Nachdem der Vorabzug Lageplan erstellt ist oder auch direkt, nachdem Du das Grundstück gekauft hast, solltest Du ein Bodengutachten erstellen lassen. Dann weißt Du auch genau, um welche Bodenklasse es sich handelt. Und erst danach kannst Du Deine örtlichen Deponien nach den Kosten befragen, welche in aller Regel regional unterschiedlich sind.
Freundliche Grüße
mirage schrieb:Zunächst einmal mußt Du das Bodenniveau gem. den Vorgaben des B-Planes/der textlichen Festsetzungen nach der Erstellung des Vorabzug Lageplanes und vor Gießen der Bodenplatte angleichen, soweit erforderlich. Erst nach Vorlage des Vorabzug Lageplanes wirst Du genau wissen, ob Erdreich entfernt oder angefahren werden muß; das Auge täuscht oftmals.
An die wissenden, was würde so eine Aktion kosten? Auch frage ich mich, ob man diese vor oder nach dem Vermessen / Einmessen der Grundplatte macht? Ich frage deshalb mal im Forum nach, weil ich nicht jetzt anfangen will mir Kostenvoranschläge zu holen, weil wir das Grundstück eh noch nicht gekauft haben. Vom Boden her müsste es Bodenklasse I sein, weil vorher war das mal ne Obstplantage.
Die Bodenklasse 1 liegt bei jedem Grundstück vor, denn:
Bodenklasse 1 (nach DIN 18300), Oberboden ist die oberste Bodenschicht, die neben anorganischen Stoffen auch Humus und Bodenlebewesen enthält.
Nachdem der Vorabzug Lageplan erstellt ist oder auch direkt, nachdem Du das Grundstück gekauft hast, solltest Du ein Bodengutachten erstellen lassen. Dann weißt Du auch genau, um welche Bodenklasse es sich handelt. Und erst danach kannst Du Deine örtlichen Deponien nach den Kosten befragen, welche in aller Regel regional unterschiedlich sind.
Freundliche Grüße
Morgen,
besten Dank für deine Ausführungen Bauexperte. Im Bebauungsplan gibt es sowas wie eine Angleichung nicht, nur wie hoch die Zäune dürfen etc.. Ich wollte sowie so vor Kauf des Grundstückes ein Bodengutachten Anfertigen lassen. Mal schauen, ob sowas wie ein Lageplan existiert..
Die Zeiten, dass das einebenen für 100€ und 1 Kasten Bier erledigt wurden sind ja leider vorbei... 🙄
besten Dank für deine Ausführungen Bauexperte. Im Bebauungsplan gibt es sowas wie eine Angleichung nicht, nur wie hoch die Zäune dürfen etc.. Ich wollte sowie so vor Kauf des Grundstückes ein Bodengutachten Anfertigen lassen. Mal schauen, ob sowas wie ein Lageplan existiert..
Die Zeiten, dass das einebenen für 100€ und 1 Kasten Bier erledigt wurden sind ja leider vorbei... 🙄
B
Bauexperte10.04.12 09:29Hallo,
Freundliche Grüße
mirage schrieb:Da sollte irgendwo vermerkt sein, bis zu welcher Höhe - gemessen am Straßenniveau - die Oberkante Fertigfußboden erlaubt wird 🙂
Im Bebauungsplan gibt es sowas wie eine Angleichung nicht, nur wie hoch die Zäune dürfen etc..
Freundliche Grüße
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