ᐅ Mindestgröße für ein Hausanschlussraum.
Erstellt am: 05.06.19 05:17
Lumpi_LE schrieb:
Wenn das wirklich so ist hast du keinen GU sondern einen BT, dann geht dich das tatsächlich alles nichts an und dir ist am Ende ein mangelfreies Haus zu übergeben.So ist es, dann hast Du auf der Baustelle auch nichts zu melden. Das geht soweit, das der Bauträger Dir sogar Hausverbot geben kann. Denn erst zu Übergabe wird Dir das Haus „gehören“. Alles unter der Prämisse das es auch ein Bauträger ist, also Grundstück und Haus aus einer Hand.Dodekaeder schrieb:
Ich habe keinen Bauantrag gestellt / Unterschrieben.
Hat der GU gemacht.Wie meine Vorredner schreiben:
Dann ist der Bauträger der Bauherr und Du kaufst ein Stück Haus - wie gesehen auf dem Blatt Papier, so beim Notar unterschrieben.
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Dodekaeder06.06.19 09:16ypg schrieb:
Wie meine Vorredner schreiben:
Dann ist der Bauträger der Bauherr und Du kaufst ein Stück Haus - wie gesehen auf dem Blatt Papier, so beim Notar unterschrieben.Und soll mich das beruhigen oder eher anders rum?Dodekaeder schrieb:
Und soll mich das beruhigen oder eher anders rum?Alles was bis zu deiner Abnahme passiert ist das Problem des Bauträgers. Du hast auf deiner Baustelle als Bauherr nichts zu melden. Wenn Du nen Golf bei VW bestellest hast Du ja auch nicht das Recht in der laufenden Produktion im Werk irgendwas zu entscheiden. Ebenso hierZaba12 schrieb:
Du hast auf deiner Baustelle als Bauherr nichts zu melden. Er ist nicht Bauherr.
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Dodekaeder06.06.19 10:07Zaba12 schrieb:
Alles was bis zu deiner Abnahme passiert ist das Problem des Bauträgers. Du hast auf deiner Baustelle als Bauherr nichts zu melden. Wenn Du nen Golf bei VW bestellest hast Du ja auch nicht das Recht in der laufenden Produktion im Werk irgendwas zu entscheiden. Ebenso hierIch finanziere aber den Bau. Mich interessiert ja schon was dabei rauskommt.Ähnliche Themen