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Erstellt am: 15.05.19 10:48

guckuck230.05.19 13:25
Das scheint mir nicht der Wahrheit zu entsprechen.
Es finden sich offizielle Angaben zum Stichtag 30.04.2019, dh. kurz nach dem Start der Antragsbearbeitung. Von 83.000 Anträgen seien 8000 beschieden und 4200 erstmalig ausgezahlt.
Das finde ich nicht so schlecht, da die aufgelaufene Antragsmenge monatelang unbearbeitet blieb.
sauerland30.05.19 19:36
Vielleicht bin ich ja blond ... Aber wie sollte das klappen mit einem Zwischenkauf über einen "Strohmann"? 190.000 Euro wird derjenige nicht auf der hohen Kante liegen haben - kämen doch dann wahrscheinlich noch enorme Vorfälligkeitszinsen zu den doppelten Notarkosten und der doppelten Grunderwerbsteuer hinzu - oder?
HilfeHilfe30.05.19 20:17
sauerland schrieb:

Vielleicht bin ich ja blond ... Aber wie sollte das klappen mit einem Zwischenkauf über einen "Strohmann"? 190.000 Euro wird derjenige nicht auf der hohen Kante liegen haben - kämen doch dann wahrscheinlich noch enorme Vorfälligkeitszinsen zu den doppelten Notarkosten und der doppelten Grunderwerbsteuer hinzu - oder?
Korrekt
Rudolf8630.05.19 22:11
Ähm - wieso sollte dieser jemand keine 190.000 Euro liegen haben? Mir fallen da sofort einige ein aus meiner Bekanntschaft. Manche haben da sogar deutlich mehr. Der Zwischenverkauf kann wegen der Vorfälligkeitszinsen auch deutlich geringer ausfallen. Wichtig ist, dass am Ende 190.000 Euro veranschlagt werden. Hat man genug Kinder, bleibt am Ende immer noch ordentlich was übrig. Am besten ist es sich aber auf dem Papier scheiden zu lassen. Die Ehefrau die dann nicht mehr Verwandt ist, kann kaufen. Nach einiger Zeit kann man wieder auf dem Papier heiraten. Ist der beste und sicherste Weg. Da kann die KfW nur schwer etwas unterstellen oder nachweisen. Aber egal - das waren Frust-Gedanken. Kommt sowieso nicht in Frage
Tassimat31.05.19 00:05
Rudolf86 schrieb:

Am besten ist es sich aber auf dem Papier scheiden zu lassen. Die Ehefrau die dann nicht mehr Verwandt ist, kann kaufen. Nach einiger Zeit kann man wieder auf dem Papier heiraten. Ist der beste und sicherste Weg. Da kann die KfW nur schwer etwas unterstellen oder nachweisen. Aber egal - das waren Frust-Gedanken.

Aus Frust zu viel getrunken?

[Quote=KfW Förderrichtlinie]
Nicht gefördert werden:
  • der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft
  • der Erwerb von Wohneigentum, das bereits früher im Eigentum eines Haushaltsmitgliedes stand.
[/Quote]
guckuck231.05.19 06:46
§ 264 StGB kann man da empfehlen
vorfälligkeitszinsen