ᐅ Baukindergeld
Erstellt am: 26.05.19 21:09
Liebe Forenmitglieder und Spezialisten, ich habe eine Frage zum Baukindergeld. Wir haben aktuell eine Immobilie, die wir asap verkaufen, um an einem anderen Ort eine neue zu kaufen. Nun ist es ja so, dass man das Baukindergeld nur bekommt wenn man zum Zeitpunkt der Unterschrift für das neue Objekt keine weitere Immobilie hat. Gibt es hier evtl. eine Übergangszeit falls wir zum Kauf der neuen Immobilie das alte Haus noch nicht verkauft haben?
Vielen Danke für alle hilfreichen Infos!
Vielen Danke für alle hilfreichen Infos!
Nein gibt es nicht.
Das heißt: Wenn Sie bereits vor 2018 ein Haus gekauft oder gebaut haben, erlischt nicht automatisch Ihr Anspruch auf Baukindergeld. Wichtig ist nur, dass Sie diese Immobilie bereits verkauft haben, sobald Sie den Kaufvertrag für eine neue unterzeichnen oder eine Baugenehmigung für eine weitere Immobilie erhalten.
H
HilfeHilfe26.05.19 21:44Nope
HilfeHilfe schrieb:
NopeHerzlichen Dank für die schnelle HilfeM
Mottenhausen27.05.19 14:32Verkauf mit Mietrecht für euch, für eine gewisse Übergangszeit sollte das Problem ja lösen.
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