Definition Kellergeschoss

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G

Guido1980

Nein, mitteln darfst Du nicht. Also nicht arithmetisch. Unterschiedliche Höhen kannst Du trotzdem machen. Konstruktiv aufwendig, aber wenn es Dir das wert ist.

Ja, das geht. Es sollten aber plausible Gründe erkennbar sein, warum so konstruiert wurde. Wenn klar ist, dass das ganze nur der Umgehung von Vorschriften dient und die Konstruktion innerhalb eines halben Tages wieder entfernt werden kann, wirst Du wahrscheinlich öfters mal Besuch vom Baukontrolleur bekommen.
Von welcher Seite kommt denn Einspruch gegen die Planung? Die Visualisierung hinterlässt bei mir den Eindruck, dass die 1,40m nicht überschritten würden. Hast Du mal genau gerechnet? Ebenso das Dachgeschoss: Dachneigung <45° und kein Kniestock - werden die 2/3 überschritten? Selbst wenn, das kann doch nicht viel sein, was drüber liegt. Zeig' mal den Vollgeschossigkeitsnachweis. Aus dem Haus sollte ein Planer ohne Mühe sogar einen Eingeschosser machen können, insbesondere weil Du nur zur Garagenseite normale Fenster brauchst.
Was wäre denn ein plausibler Grund für unterschiedliche Deckenhöhen?

Genau nachgerechnet habe ich die 1,40 m Überschreitung nicht, aber ich habe den gleichen Eindruck wie Du. Das Gelände hat im Grundstück ca. 4 m Gefälle auf 22 m.

Das DG hat laut aktuellen Grundrissen vom Architekten 73 m2, das EG hingegen 96,6 m2. Die Kniestockhöhe beträgt glaube ich 55 cm (kann man das anhand des beiliegenden Grundrisses erkennen?).
Von daher wäre die 2/3 Regelung bei 64,34 m2 erreicht. Das wäre dann evtl. tatsächlich eine Überlegung wert, ob man das DG so abkoffert, dass man bei Max. 64,34 m2 landet (weil eine Kniestockhöhe von 55 cm bei 35 ° Dachneigung ist ja in der Tat nicht viel) und dann das KG zum VG macht. Dann müsste man sich ja auch keine Gedanken machen um die Definition des KG und die damit verbundenen Einschränkungen.

Was haltet ihr davon?

Die Visualisierung ist aber nicht korrekt. Zudem sollen „da vorn“ ja auch Türen in den Keller.
Die Frage war wohl, ob die Garage zum Keller gehört, da sie ja viel zur freien Wandfläche (1,40 im Mittel) beiträgt.
Wieso ist die Visualisierung nicht korrekt? Das ist die Darstellung des Architekten, der diesen Entwurf erstellt und bereits mit der Gemeinde "Grob abgestimmt" hat.

Ich fürchte, das gilt ab Urgelände gemessen.
Ist das so? ops:

@Escroda

Aber wenn ich Dich richtig verstehe, sollte es möglich sein, dass man mit ein paar Anpassungen und den richtigen Argumenten gegenüber dem Bauamt (das jetzt nicht als überdurchschnittlich streng gilt) das Haus so zu planen, dass es in der dargestellten Form mit den gewünschten Nutzungsmöglichkeiten auch innerhalb des KG möglich sein müsste.
definition-kellergeschoss-321452-1.JPG

definition-kellergeschoss-321452-2.JPG
 
sichtbeton82

sichtbeton82

Ich kann dir pauschal raten, stimme das im Vorfeld mit der Baubehörde ab.

Obwohl es in jeglichen Gesetzen und den dazugehörigen Kommentierungen "Geringfügige Abgrabungen" gibt, gab es die aber für unsere Baubehörde nicht. Da half weder freundliches noch unfreundliches diskutieren. Das ganze hätte wir aber natürlich rechtlich einklagen können. Aber diese Zeit fehlt den meisten Bauherren...

Mehr dazu hier: https://www.hausbau-forum.de/threads/Berechnung-mittlere-hoehe-kg-Abzug-stuetzmauer.27212/

Die 2/3 bei uns 3/4 Lösung beim DG ist "einfacher".
 
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Escroda

Was wäre denn ein plausibler Grund für unterschiedliche Deckenhöhen?
Das weiß ich nicht. Es darf eben nicht so aussehen, dass die Decke nur wegen der Vollgeschossigkeit abgehängt wurde. Meinetwegen lässt Du die Ver- und Entsorgungsleitungen quer durch den Raum verlegen, um Material zu sparen und die Decke wird abgehängt, um Spinnenkolonien zu verhindern.
Genau nachgerechnet habe ich die 1,40 m Überschreitung nicht
Dann mach das mal. Du hast doch sicher die vollständigen Ansichten. Zeichne OK Kellerdecke ein, ermittle die Fläche, die rausguckt und teile durch den Umfang. Wer sagt denn, es sei ein Vollgeschoss?
das EG hingegen 96,6 m2
Es geht hier um Brutto-Flächen. Dein EG hat 128,4m² Grundfläche. Die Fläche des DG, die mehr als 2,20m lichte Höhe hat, darf also 85,6m² betragen. Du brauchst also die 2,20m-Linie im DG-Grundriss. Im CAD ein Kinderspiel, mit analogen Plänen Quälerei. Dein Planer sollte das aber problemlos hinbekommen, vielleicht mit Einbußen bei der Ankleide oder den Gauben.
Ja, das ist so.
dass man mit ein paar Anpassungen
Wenn die überhaupt nötig sind. Wer sagt denn, dass KG und DG Vollgeschosse sind? Wo sind die Nachweise dazu? Ansonsten verstehst Du mich richtig.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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