ᐅ Gestaltung Bauherrengemeinschaft
Erstellt am: 18.02.19 18:54
wrobel24.02.19 20:31
Geplant ist das wir (meine Frau u. ich )das Grundstück kaufen.
Die Kosten für das Haus teilen wir uns mit meinem Sohn 50:50
Genutzt werden soll dann so. Garage und EG Wohnung wir (Vermietung), die Wohnung im OG von meinem Sohn, Eigennutzung. Wenn er die Immobilie nicht mehr nutzen möchte soll die Möglichkeit bestehen an uns zu verkaufen ( Vorkaufsrecht ), anderweitig zu verkaufen oder zu vermieten.
Der Sohn ist 24 Jahre alt und soll so einen wirtschaftlich tragbaren und trotzdem flexibelen Start in in die Immobilienwelt erhalten.
Gesucht ist eine für den Sohn über eine Bank finanzierbare Lösung die möglichst geringe Kosten verursacht.
Olli
Die Kosten für das Haus teilen wir uns mit meinem Sohn 50:50
Genutzt werden soll dann so. Garage und EG Wohnung wir (Vermietung), die Wohnung im OG von meinem Sohn, Eigennutzung. Wenn er die Immobilie nicht mehr nutzen möchte soll die Möglichkeit bestehen an uns zu verkaufen ( Vorkaufsrecht ), anderweitig zu verkaufen oder zu vermieten.
Der Sohn ist 24 Jahre alt und soll so einen wirtschaftlich tragbaren und trotzdem flexibelen Start in in die Immobilienwelt erhalten.
Gesucht ist eine für den Sohn über eine Bank finanzierbare Lösung die möglichst geringe Kosten verursacht.
Olli
User081525.02.19 14:28
Da beisst sich aber etwas, wenn du und deine Frau das Grundstück kaufen und damit als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werdet, dann braucht ihr kein Vorkaufsrecht.
Oder ist Grundstück wörtlich gemeint - euch soll das Grundstück gehören, es wird ein Erbbaurechtsvertrag gemacht und der Sohn wird Erbbauberechtigter, während ihr Grundstückseigentümer bleibt?
Oder ist Grundstück wörtlich gemeint - euch soll das Grundstück gehören, es wird ein Erbbaurechtsvertrag gemacht und der Sohn wird Erbbauberechtigter, während ihr Grundstückseigentümer bleibt?
nordanney25.02.19 16:04
wrobel schrieb:
Geplant ist das wir (meine Frau u. ich )das Grundstück kaufen.Dann seid Ihr aber auch Eigentümer des Grundstücks. Eurem Sohn gehört nichts.wrobel schrieb:
Die Kosten für das Haus teilen wir uns mit meinem Sohn 50:50Dann seit Ihr weiterhin Eigentümer des Grundstücks und zusätzlich des Hauses. Eurem Sohn gehört noch immer nichts, er hat aber Schulden.wrobel schrieb:
Genutzt werden soll dann so. Garage und EG Wohnung wir (Vermietung), die Wohnung im OG von meinem Sohn, Eigennutzung.Somit werde Ihr steuerlich Vermieter für beide Wohnungen.wrobel schrieb:
Wenn er die Immobilie nicht mehr nutzen möchte soll die Möglichkeit bestehen an uns zu verkaufen ( Vorkaufsrecht ), anderweitig zu verkaufen oder zu vermieten.Das ist nicht nötig, da Ihr schon immer Eigentümer seid. Euer Sohn ist quasi Mieter.wrobel schrieb:
Der Sohn ist 24 Jahre alt und soll so einen wirtschaftlich tragbaren und trotzdem flexibelen Start in in die Immobilienwelt erhalten.Euer Sohn bekommt zum Start in die Immobilienwelt eine Finanzierung für einen Teil des Hauses aufs Auge gedrückt, hat allerdings keinerlei Vermögensposition dagegen stehen. Kein guter Start.wrobel schrieb:
Gesucht ist eine für den Sohn über eine Bank finanzierbare Lösung die möglichst geringe Kosten verursacht.Die von Euch angesprochene Bank hat doch schon die Lösung angeboten. Der Sohn bekommt einen Kredit und das gesamte Haus (= Euer Eigentum) haftet dafür. Fazit: Unschöne Situation für den Sohn, der keinen Nutzen hat und Euer Haus mitfinanziert. Für Euch kann es unschön werden, wenn der Sohn nicht mehr zahlen kann/will und die Bank im Zweifel das gesamte Haus in die Zwangsversteigerung geben kann.
Teurer, aber dafür sauber, ist es, das Haus in Eigentumswohnungen aufzuteilen, so dass jede Partei nur ihre Wohnung finanzieren muss. Hatte ich schon zu Beginn angeregt.
wrobel27.02.19 06:14
Moin
So habe ich das noch nicht gesehen, ist aber ja logisch, da das Haus wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
Wie ist denn die Vorgehensweise um zu dem von uns angedachtem Ziel zu landen?
Das Grundstück kaufen und den Sohn gleich mit ins Grundbuch? Dann das Haus bauen und in 2 Eigentumswohnungen teilen (Notar)?
Wir kaufen Grund und bauen und verkaufen dann eine Wohnung?
Ich werde mal einen Termin beim Notar / RA unsers Vertrauens vereinbaren.
Olli
So habe ich das noch nicht gesehen, ist aber ja logisch, da das Haus wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
Wie ist denn die Vorgehensweise um zu dem von uns angedachtem Ziel zu landen?
Das Grundstück kaufen und den Sohn gleich mit ins Grundbuch? Dann das Haus bauen und in 2 Eigentumswohnungen teilen (Notar)?
Wir kaufen Grund und bauen und verkaufen dann eine Wohnung?
Ich werde mal einen Termin beim Notar / RA unsers Vertrauens vereinbaren.
Olli
RomeoZwo27.02.19 08:34
wrobel schrieb:
Wir kaufen Grund und bauen und verkaufen dann eine Wohnung?Die Wohnung kann ja durchaus in der Planungsphase verkauft werden. Stichwort "Bauträger" . Dann gibt es für den Sohn auch einen Zahlungsplan abhängig vom Baufortschritt. Für die Bank ist es ein Kauf einer ETW.
wrobel27.02.19 09:01
Moin
Dann fällt ja unsinnigerweise grunderwerbsteuer an. Kosten die wir wenn möglich irgendwie vermeiden möchten.
Für die Bank ist die zuerst von uns angedachte Lösung auch gar kein Problem.
Olli
Dann fällt ja unsinnigerweise grunderwerbsteuer an. Kosten die wir wenn möglich irgendwie vermeiden möchten.
Für die Bank ist die zuerst von uns angedachte Lösung auch gar kein Problem.
Olli
Ähnliche Themen