ᐅ Grundriss 165qm ländliches Bayern Meinungen
Erstellt am: 21.01.19 09:50
Maria1621.01.19 14:52
Füg doch bitte in die Pläne mal vernünftige Maße ein!
WilhelmRo21.01.19 14:53
Maria16 schrieb:
Füg doch bitte in die Pläne mal vernünftige Maße ein!Ich nehme an ich bin schon "Berufsblind".Wo fehlen denn Maße? Ich bin kein Bauzeichner.
mfg
kaho67421.01.19 14:57
WilhelmRo21.01.19 15:00
kaho674 schrieb:
Ich denke, Ihr solltet das Haus drehen, falls das erlaubt ist. Hier mal das OG mit Kapitänsgiebel:Darf ich nicht Katja sorry, First von West nach Ost, Garage in den Osten, da wir Westterrasse wollen (im Süden kein Platz wegen Baufenster). Damit muss die Treppe im Norden Bleiben.Aber auch dir, danke für den schnelle Vorschlag!!!
Edit:
Sehe jetzt erst, dass dein Vorschlag passt nur um 90° Gedreht (sorry in meinem Kopf ist Norden immer oben : )
Dein OG zeige ich mal meiner Frau heute abend : )
mfg
kaho67421.01.19 15:08
Ich hatte das schon gedreht - Norden steht ja dran. Wußte bis dato noch nicht, das Firstausrichtung nur W-O sein darf.
Dürft Ihr denn einen Kapitänsgiebel machen? Dann könnte man die Kinder in den Westen stecken und die Sache drehen.

So richtig hab ich leider noch nicht verstanden, wie jetzt der maximale Kniestock sein darf.
Dürft Ihr denn einen Kapitänsgiebel machen? Dann könnte man die Kinder in den Westen stecken und die Sache drehen.
So richtig hab ich leider noch nicht verstanden, wie jetzt der maximale Kniestock sein darf.
WilhelmRo21.01.19 15:12
Hier der Auszug aus dem BP:
Dachaufbauten in der Form von Schleppgauben, Giebelgauben oder Zwerchbauten
(Zwerchgiebel und Zwerchhäuser) sind bei Dachneigungen ab 30° zugelassen. Die Summe der
Einzelbreiten darf 50 % der Gesamtfirstlänge des Gebäudes jedoch maximal 5m Einzelbreite
nicht überschreiten.
Bei Giebelgauben ist die Dachneigung des Hauptdaches beizubehalten.
Der First der Dachaufbauten muss mindestens 0,8m tiefer liegen als der First des
Wohngebäudes.
Dacheinschnitte sind nicht zulässig.
Damit muss ich meine Eigene Aussage revidieren. Ich war bei 3m Giebel, dabei darf ich auf 5m kommen. Das macht die Sache angenehmer.
Dann passt auch ein Schreibtisch rein : )
der Oberkante der Rohdecke bis zur Unterkante des Sparrens an der Maueraußenkante.
Da das Außenkante ist und das Dach im 45° Winkel steigt über die Mauerdicke + jetzt 30cm = 76cm sind das innen 1,5m - Decke/Bodenaufbau = 1,1m. (Hoffe ich : )
mfg
Dachaufbauten in der Form von Schleppgauben, Giebelgauben oder Zwerchbauten
(Zwerchgiebel und Zwerchhäuser) sind bei Dachneigungen ab 30° zugelassen. Die Summe der
Einzelbreiten darf 50 % der Gesamtfirstlänge des Gebäudes jedoch maximal 5m Einzelbreite
nicht überschreiten.
Bei Giebelgauben ist die Dachneigung des Hauptdaches beizubehalten.
Der First der Dachaufbauten muss mindestens 0,8m tiefer liegen als der First des
Wohngebäudes.
Dacheinschnitte sind nicht zulässig.
Damit muss ich meine Eigene Aussage revidieren. Ich war bei 3m Giebel, dabei darf ich auf 5m kommen. Das macht die Sache angenehmer.
Dann passt auch ein Schreibtisch rein : )
kaho674 schrieb:Kniestöcke sind nur für II=I+D-Gebäude und bis höchstens 75cm zugelassen, gemessen von
So richtig hab ich leider noch nicht verstanden, wie jetzt der maximale Kniestock sein darf.
der Oberkante der Rohdecke bis zur Unterkante des Sparrens an der Maueraußenkante.
Da das Außenkante ist und das Dach im 45° Winkel steigt über die Mauerdicke + jetzt 30cm = 76cm sind das innen 1,5m - Decke/Bodenaufbau = 1,1m. (Hoffe ich : )
mfg