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ᐅ Reicht als Schallschutz gemäß DIN4109 in Einfamilienhaus?


Erstellt am: 01.11.18 21:47

Gausek01.11.18 21:47
Hallo zusammen,

in der Bauleistungsbeschreibung eines potentiellen Hausbauers steht, dass einfacher Schallschutz gemäß DIN4109 verbaut wird.

Herr Google sagt, dass das die gesetzliche Mindestanforderung und nicht wirklich toll ist. Die Frage ist ob das in der Praxis nicht doch ausreicht? Wollen eine 140qm Stadtvilla mit aktuell einem kleinen Kind.

Wie müsste das formuliert sein in der Bauleistungsbeschreibung wenn wir besseren Schallschutz haben wollen? Gibt es "bessere" DINs? Bieten das Baufirmen überhaupt an oder sind die mit ihrer Bauweise (hier Blähton aus Fertigteilen) da sowieso schon festgelegt?

Vielen Dank!
Bookstar01.11.18 22:17
Reicht aus, aber viel wichtiger ist die korrekte Ausführung der Gewerke. Entkopplung Estrich, vernünftiger Grundriss mit ein paar mehr Türen und ohne offene Galerien etc. Dann noch die Wasserrohre richtig planen und ggfs. einpacken lassen in Schallisolierung und gut ist.

Wenig Kosten aber gute Planung!
Gausek05.11.18 10:51
Ok danke für die Rückmeldung.

Das heisst also ich kann als Bauherr jetzt da auch nichts mehr machen und einfach hoffen, dass die Arbeiten korrekt ausgeführt werden? Ich kann also nichts konkret im Vertrag festlegen? Dass die Arbeiten einfach nur korrekt ausgeführt werden, davon geht man ja aus, das brauche ich nicht extra in einen Bauvertrag aufnehmen...
MayrCh05.11.18 11:41
Gausek schrieb:
Dass die Arbeiten einfach nur korrekt ausgeführt werden, davon geht man ja aus, das brauche ich nicht extra in einen Bauvertrag aufnehmen...
Das ganze ist eine Rückversicherung für deinen Hausbauer. 4109 ist schon seit >10 Jahren nicht mehr Stand der Technik. Wäre jetzt in der Bauleistungsbeschreibung keine Vereinbarung zum geschuldeten Mindest-Schallschutz getroffen, wäre nur 4109 schon ein Mangel, siehe diverse BGH-Urteile.

Besser wäre DIN 4109 Beiblatt 2, VDI 4100:2007 SST I-III oder VDI 4100 SST I-III.

Wobei ich DIN 4109 im Einfamilienhaus eigentlich völlig unkritisch find, solange der Außenlärm (Schiene, Straße, Gewerbe) nicht ungewöhnlich hoch ist.
ypg05.11.18 11:45
Hast Du einen Sachverständigen beauftragt, der Euren Bau hinsichtlich Korrektheit regelmässig überprüfen wird?
Gausek05.11.18 11:59
Bin eben in den Bauherren-Schutzbund eingetreten und würde von dort einen Berater beauftragen.

Vertragsgestaltung sieht momentan so aus, dass wir von einer Firma nur den Rohbau machen lassen und über einen Baubetreuer, der bei uns in der Kleinstadt schon viele Häuser gebaut hat, die einzelnen Gewerke beauftragen und koordinieren lassen.
din 4109bauleistungsbeschreibungschallschutzvdisst