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ᐅ Immissionsschutz Bedenken SB-Tankstelle - Baugenehmigung?


Erstellt am: 13.09.18 17:17

EmNaLeSaTo15.09.18 18:35
Habe mich heute mal aufgemacht zum Grundstück und direkt an der Grenze zur Tankstelle den Lämrpegel messen wollen jedoch habe ich leider genau keinen Ausschlag wenn jemand tank da es schlichtweg nicht hörbar ist.

Lasse das Messgerät mal über Nacht dort liegen und aufzeichnen aber auch da wird seitens der Tankstelle wahrscheinlich nichts zu erkennen sein deswegen werde ich dann morgen Abend mal rabiat da tanken geh'n (türe kräftig auf und zu schmeißen etc) mal schauen was dann ankommt.

Also für mich ist die Begründung mit der mir die Baugenehmigung verweigert wird haltlos!
Mottenhausen15.09.18 23:34
Wieso? MayrCh hat es doch gut erklärt:

es geht nicht um Lärm oder Nicht-Lärm, es geht um die Einhaltung von Gesetzen. Erteilt dir der Herr die Baugenehmigung auf Basis von: "eigentlich hört man ja nichts weiter", dann macht er sich am Ende ggf. selbst strafbar und verliert seinen Job. Würdest du das an seiner Stelle für jemand anderen riskieren?
MayrCh16.09.18 00:35
EmNaLeSaTo schrieb:
Also für mich ist die Begründung mit der mir die Baugenehmigung verweigert wird haltlos!

Wer hat dir was Verweigert, mit welcher Begründung? Ich denke, es gibt noch nicht schriftliches.
EmNaLeSaTo schrieb:
da es schlichtweg nicht hörbar ist.
Dann sollte der Nachweis für eine §29 Messstelle ja umso einfacher sein. Die messen übrigens zuerst nichtmal, sondern stellen eine rechnerische Prognose an. Tatsächlich messen wäre viel zu aufwendig, teuer und wenig aussagekräftig.

Und wie schon gesagt, gegenüber der unteren Immissionsschutzbehörde würde ich die Füße so still halten, wie nur möglich. Die offensichtliche Gemengelage würde immissionsschutzrechtlich weitere Nachweisführung deinerseits rechtfertigen.
11ant16.09.18 01:06
Wenn die Rechtslage das ernsthaft so vom Häuslebauer verlangt, ist das m.E. pervers: wenn die Tankstelle stört, gehört m.E. die Tankstelle nicht gebaut, aber nicht das Haus nicht. Belästigungen gehen vom Verursacher aus, nicht vom Opfer.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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Alex8516.09.18 05:53
11ant schrieb:
Wenn die Rechtslage das ernsthaft so vom Häuslebauer verlangt, ist das m.E. pervers: wenn die Tankstelle stört, gehört m.E. die Tankstelle nicht gebaut, aber nicht das Haus nicht. Belästigungen gehen vom Verursacher aus, nicht vom Opfer.

Die Tankstelle existiert aber schon und wurde genehmigt. Nebenan ist ja noch ein weiterer Gewerbebetrieb.
Soll man die jetzt abreissen? Das ist vermutlich Mischgebiet, kein reines Wohngebiet!

Ich würde daher mit "man hört aktuell nachts nichts" nicht für die Zukunft planen, da ist Gewerbe nebenan. Das kann (und darf) auch mal lauter werden. Wenn das übermorgen der neue Treffpunkt für LKWs wird, dann ist das so. Ich denke auch das ist ein Grund für das Amt - was heut nicht ist, kann morgen anders sein.

Ich sehe es daher komplett anders als 11ant - da gehört kein Wohngebäude genehmigt, sofern entsprechende Schutzmaßnahmen nicht erbracht werden können (oder wollen).
EmNaLeSaTo17.09.18 10:17
es geht dem Herrn vom Amt doch gar nicht um die Zukunft sondern um das hier und jetzt und es ist nun mal ein Fakt das die Tankstelle zum jetzigen Zeitpunkt genau keinen Lärm aufs Grundstück bringt.

Ich habe mal mit den Anwohnern auf der anderen Seite der Tankstelle geredet die genau 10 Meter näher an der Tankstelle sind wie wir selber dieses Haus wurde vor 2 Jahren errichtet dort bestand sowohl die Tankstelle in ihrer heutigen Form schon wie auch das Werkstattgebäude und es bedurfte keinerlei Schutzvorkehrungen das was das Amt da nun fordert ist für mich an den Haaren herbei gezogen.
amtgrundstückbaugenehmigung