ᐅ Grenzbebauung bei offener Bauweise - Nachbarzustimmung nötig?
Erstellt am: 10.09.18 18:31
EdStark10.09.18 21:12
Alex85 schrieb:
Obstlerbaum kommt aus BW, EdStark aus HE und ihr diskutiert die Bauordnung auf Niedersachsen?
Dann mal viel Erfolg.
s. Wikipedia Definition "offene Bauweise".Helmstedt liegt in Niedersachsen nur so als Info )
Alex8510.09.18 22:11
EdStark schrieb:
HE liegt in NDS nur so als Info )Nun, Menschen mit Abkürzungen im Profil meinen damit zumeist Bundesländer oder die Top 5 Großstädte
HE übersetzt der nicht-ortskundige daher mit Hessen. Was meinst du?
EdStark10.09.18 22:12
Alex85 schrieb:
Nun, Menschen mit Abkürzungen im Profil meinen damit zumeist Bundesländer oder die Top 5 Großstädte
HE übersetzt der nicht-ortskundige daher mit Hessen. Was meinst du?Landkreis Helmstedtypg10.09.18 22:15
Egal wo.... nach meinem Wissen ist die Grenzbebauung hinsichtlich der Garagen unabhängig der offenen bzw geschlossenen Bauweise. Denn damit ist nur gemeint, dass man aneinanderhängige Häuser wie zb DH oder RH oder eben Einzelhäuser bauen muss. Das muss man differenziert betrachten.
Alex8510.09.18 22:17
EdStark schrieb:
Landkreis HelmstedtJa ok, da kommen dann die 100.000 Einwohner von dort darauf, die anderen 82. Mio. haben davon noch nie gehört
guck mal Wikipedia. Du wärst überrascht
Spoiler Alarm: Gar Reihenhäuser können als offene Bauweise gelten, Doppelhaushälfte sowieso.
ypg10.09.18 22:30
Alex85 schrieb:
Ja ok, da kommen dann die 100.000 Einwohner von dort darauf, die anderen 82. Mio. haben davon noch nie gehört
guck mal Wikipedia. Du wärst überrascht
Spoiler Alarm: Gar Reihenhäuser können als offene Bauweise gelten, Doppelhaushälfte sowieso.Ok, aber ich guck jetzt nicht
Bin selber Niedersachsen...
dann schreib LK He... alles andere ist sinnfrei. Das kennt doch keiner... Lass das vom Admin oder ändern. So geht das nicht! Du wirst zukünftlich ggf falsche Antworten bekommen.
Edit: ändert aber nicht an der Differenzierung der Begriffe hinsichtlich Garage.
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