Hallo,
wie hoch darf man den Kniestock den bauen wenn nichts angegeben ist?
Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte. Die andere Seite steht schon.
Dachschräge sollen 40° sein.
Ich weiß, dass das bestehende Haus 12m tief ist.
Geht um das gelb markierte.

Seht ihr wie breit / lang das Baufenster ist? Ich sehe ehrlich gesagt keine Bemassungen.
Danke für eure Hilfe.
lg
Der-W
wie hoch darf man den Kniestock den bauen wenn nichts angegeben ist?
Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte. Die andere Seite steht schon.
Dachschräge sollen 40° sein.
Ich weiß, dass das bestehende Haus 12m tief ist.
Geht um das gelb markierte.
Seht ihr wie breit / lang das Baufenster ist? Ich sehe ehrlich gesagt keine Bemassungen.
Danke für eure Hilfe.
lg
Der-W
Der-w schrieb:
wie hoch darf man den Kniestock den bauen wenn nichts angegeben ist?So hoch, dass Du die zwingende Zweigeschossigkeit erreichst. Wenn Du also zwei oberirdische Geschosse plus Dachgeschoss planst, darf das DG kein Vollgeschoss werden. Bei Doppelhäusern gilt aber meistens sowieso Anpassungszwang, insbesondere bei der Trauf- und Firsthöhe. Besprich die Sache am Besten mit den fähigen Leuten deiner Gemeinde.Der-w schrieb:
Ich sehe ehrlich gesagt keine Bemassungen.Bemaßungen sind nicht unbedingt notwendig, da der Bebauungsplan maßstäblich ist und man Maße graphisch entnehmen kann. Üblicherweise werden die abgegriffenen Maße auf halbe Meter gerundet. Auch hier hilft das Gespräch mit der Gemeinde, wo der Bebauungsplan zur ständigen Offenlage bereitgehalten werden muss.Escroda schrieb:
Bebauungsplan maßstäblichKann man am Bebauungsplan wohl rausmessenDer-w schrieb:
Ja es besteht Anpassungszwang.Woher weißt Du das? Was muss angepasst werden?Der-w schrieb:
hahaHabe ich nicht verstanden.Der-w schrieb:
Kann man am Bebauungsplan wohl rausmessenSo ist es. Kommt natürlich 'drauf an, in welcher Form Dir der Bebauungsplan vorliegt. Wenn Du nur einen Screenshot hast, wird's mit maßstäblich ausdrucken wohl nichts. Auch bei PDF-Dateien muss man aufpassen, dass man keine Seitenanpassung ausgewählt hat. Hast Du einen Ausdruck vom Amt, hoffe ich, dass dieser nicht verzerrt ist. Anhand der Festsetzungen tippe ich auf M 1:1000, so dass dein Baufenster 10m*12m groß sein dürfte.
Aber wie gesagt: Am Besten hingehen und erklären lassen.
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