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ᐅ Einfamilienhaus Schlüsselfertig und Garage in Eigenleistung


Erstellt am: 21.07.18 19:56

EdStark21.07.18 19:56
Hallo Leute,

ich möchte ein Einfamilienhaus von einem Bauunternehmen "schlüsselfertig" bauen lassen und möchte bei der Garage sparen (Kosten über GU ca. 35 TEUR für Doppelgarage, massiv).

Die Garage soll am Haus angebaut werden, also kein Abstand zwischen Garage und Haus. Das Fundament würde ich direkt größer vom GU anfertigen lassen, also für Haus+Garage. Ich denke das spart das erneute Anrücken eines Betonwagens. Baugenehmigung soll auch mit Garage angefragt werden. Maße sind 6,4mx9m (inkl. Werkstatt) mit Grenzbebauung.

Ist es Grundstück. möglich, das Haus fertig bauen zu lassen mit Außenputz und nach Abnahme die Garage (4 oder 3 Wände hochziehen?, Flachdach drauf. Weiterhin würde ich Starkstrom vorbereiten lassen zur Garage und später in der Garage vom Elektriker verdrahten lassen.

Mich würde eure Erfahrung mit GUs interessieren. Wie habt ihr das gelöst, bautechnisch und zeitlich vom Ablauf?
HilfeHilfe21.07.18 21:52
Zunächst müsste dein GU da mitmachen . Nicht das er am Ende des Tages nur 15.000€ gutschreiben will . In den 35k ( wo kommen die her ? ) ist ja auch Planung , gewinn usw drin
EdStark21.07.18 21:56
HilfeHilfe schrieb:
Zunächst müsste dein GU da mitmachen . Nicht das er am Ende des Tages nur 15.000€ gutschreiben will . In den 35k ( wo kommen die her ? ) ist ja auch Planung , gewinn usw drin

Der GU hätte ja an sich nichts damit zu tun. Außer halt die vergrößerte Bodenplatte.
Also im Vertrag wird nichts erwähnt und ich zahle wirklich nur die Bodenplatte.
11ant22.07.18 00:58
EdStark schrieb:
Maße sind 6,4mx9m (inkl. Werkstatt) mit Grenzbebauung.
Dann sind es wohl 40 cm zu breit, würde ich sagen.
EdStark22.07.18 07:20
11ant schrieb:
Dann sind es wohl 40 cm zu breit, würde ich sagen.
Wie kommst du darauf? Bundesland ist Nds...
Escroda22.07.18 08:31
Wer kümmert sich um die Baugenehmigung?
Wer erstellt die Bauvorlagen?
Wer erstellt die Standsicherheitsnachweise (Statik)?
Irgendeiner muss es machen und der will üblicherweise Geld dafür sehen.
Willst Du nach §62 oder §63 Niedersächsische Bauordnung bauen?
EdStark schrieb:
Maße sind 6,4mx9m (inkl. Werkstatt) mit Grenzbebauung.
Werkstatt und Grenzbebauung schließen sich aus, da die Garage ihre Privilegierung bezüglich des Grenzabstandes nach §5, Absatz 8, Satz 2, 1. Niedersächsische Bauordnung verliert. Dann brauchst Du eine Baulast vom Nachbarn.
EdStark schrieb:
Ist es Grundstück. möglich, das Haus fertig bauen zu lassen mit Außenputz und nach Abnahme die Garage (4 oder 3 Wände hochziehen?
Du willst die Garage mit beantragen und genehmigen lassen, aber nicht mit abnehmen lassen? Ich denke, deine Mixtur aus Teilleistungen von GU und Eigenleistung wird so nicht funktionieren. Weder GU noch Behörde werden da mitmachen.
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