ᐅ Einfamilienhaus Schlüsselfertig und Garage in Eigenleistung
Erstellt am: 21.07.18 19:56
Escroda22.07.18 20:53
EdStark schrieb:
Das muss sowieso ich machen.Und wer ist verantwortlicher bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser?EdStark schrieb:
Sind wir in unserer Bürokratie echt schon soweit, dass man einen Architekten für eine Garage beauftragen muss?Nein, für eine Garage alleine nicht. Jedenfalls nicht in NRW. Aber Du willst sie ja gleichzeitig mit dem Haus beantragen, somit wird sie Bestandteil der Baugenehmigung und fällt ebenso in den Verantwortungsbereich des Entwurfsverfassers, wie das Wohnhaus. Es ist ein Bauvorhaben und wird gemeinsam abgenommen. EdStark schrieb:
Mit richtiger Baugenehmigung, da ich keinen Baustopp beim Haus riskieren möchte aufgrund irgendwelcher Umstände.Woher kommt nur der Gedanke, dass das Risiko eines Baustopps bei Genehmigungsfreistellung größer wäre?EdStark schrieb:
Zieh ich die Trockenbauwand halt später nach...Kannst Du nach der Abnahme ja machen. Dann schreib' aber auch nicht Werkstatt in den Bauantrag.Ich sehe gar kein Problem in der eigenständigen Errichtung der Garage, sondern in der Verquickung von Teilleistungen in Form von gemeinsamem Bauantrag und gemeinsamer Fundamenterstellung mit dem Wohnhausbau.
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