ᐅ Anfahrt Bauwagen über Nachbarweg - Tor zu eng!
Erstellt am: 13.06.18 09:33
hstkai schrieb:
Stichwort ... Hammerschlags- und Leiterrecht!Das hat damit nichts zu tun und beinhaltet auch kein Flexrecht betreffend der Torflügelfixierung Die Frage ist, was das Recht hergibt: bei einem Wegerecht als Gehrecht wird gegen nur eine Hälfte einer 3,5 m Torbreite nichts einzuwenden sein, bei einem Fahrrecht hingegen muß auch Durchfahrtsbreite gewährleistet sein.
Haben die Pächter einen Smart oder Twizzy, oder sind sie Laternenparker ?
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N
nordanney13.06.18 17:25Ihr habt ein grundbuchlich eingetragenes Wegerecht. Damit ist eigentlich alles gesagt.
nordanney schrieb:
Ihr habt ein grundbuchlich eingetragenes Wegerecht. Damit ist eigentlich alles gesagt.Was sagt das aus? Das dort ein 40 Tönner wenden darf, oder das ein 7.5 Tönner durchfahren darf?Falls es ein Gehrecht ist, berechtigt es noch nicht einmal dazu, mit dem Mofa durch das Törchen zu knattern
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Strengenommen müsste man sogar nicht nur das eingetragene Wegerecht, sondern die Grundlage der Eintragung betrachten. Bei uns spezifiziert diese deutlich genauer als im Grundbuch zu sehen, welche Breite das Überfahrungsrecht einschließt und in welchem Abstand des Leitungslegestreifens die Nachbarin nichts pflanzen darf usw..