ᐅ Generalunternehmen verweigert Weiterbau - Wie dagegen vorgehen?
Erstellt am: 05.05.18 19:56
Boltiker05.05.18 19:56
Hallo zusammen,
beim Erstellen der Sohlplatte ist dem Subunternehmen ein Fehler passiert. Die Platte und das Fundament wurden zu kurz erstellt. Daraufhin haben wir ein Baustopp bis zur Klärung der Sache verhängt. In der Zeit hat das Ingenieurbüro einen Vorschlag gemacht, wie das Problem gelöst werden kann (Erweiterung der Sohlplatte etc.). Der GU erweiterte zusätzlich die Gewährleistung für die Problemstellen. Diese beschränkt sich auf Abriss und Setzung der Sohlplatte.
Den Vorschlag des Statikers haben wir durch einen Sachverständigen prüfen lassen. Dieser hat die Maßnahmen als unbedenklich eingestuft. Daraufhin haben wir eine Baufreigabe erteilt.
Nun flattert uns ein Schreiben des GU ein. Wir sollen eine Vereinbarung unterschreiben in der steht, dass die Leistung mangelfrei ist und vertragsgemäß anerkannt wird (vielleicht noch soweit iO).
Außerdem sollen keine Ansprüche geltend gemacht werden können (insbesondere nicht auf Schadenersatzminderung, Ansprüche aus Verzögerung usw.)
Dies finden wir nicht in Ordnung. Unsere Meinung dazu ist, dass wir ein Recht haben, Schadenersatz zu fordern, was gesetzlich geregelt ist. Also kann der GU nicht einfach sagen, wir bauen nicht weiter, wenn ihm das nicht passt.
An der Baustelle wird seit einem Monat nichts mehr gemacht. Wir gehen davon aus, dass deswegen die Übergabefrist nicht eingehalten wird. Würden wir die Vereinbarung unterschreiben, könnte wir keinen Schadenersatz (Mietkosten etc.) fordern.
Was meint ihr was die richtige Vorgehensweise hierbei ist? Kann der GU einfach den Weiterbau verweigern, weil wir Schadenersatz anmelden könnten?
Danke.
beim Erstellen der Sohlplatte ist dem Subunternehmen ein Fehler passiert. Die Platte und das Fundament wurden zu kurz erstellt. Daraufhin haben wir ein Baustopp bis zur Klärung der Sache verhängt. In der Zeit hat das Ingenieurbüro einen Vorschlag gemacht, wie das Problem gelöst werden kann (Erweiterung der Sohlplatte etc.). Der GU erweiterte zusätzlich die Gewährleistung für die Problemstellen. Diese beschränkt sich auf Abriss und Setzung der Sohlplatte.
Den Vorschlag des Statikers haben wir durch einen Sachverständigen prüfen lassen. Dieser hat die Maßnahmen als unbedenklich eingestuft. Daraufhin haben wir eine Baufreigabe erteilt.
Nun flattert uns ein Schreiben des GU ein. Wir sollen eine Vereinbarung unterschreiben in der steht, dass die Leistung mangelfrei ist und vertragsgemäß anerkannt wird (vielleicht noch soweit iO).
Außerdem sollen keine Ansprüche geltend gemacht werden können (insbesondere nicht auf Schadenersatzminderung, Ansprüche aus Verzögerung usw.)
Dies finden wir nicht in Ordnung. Unsere Meinung dazu ist, dass wir ein Recht haben, Schadenersatz zu fordern, was gesetzlich geregelt ist. Also kann der GU nicht einfach sagen, wir bauen nicht weiter, wenn ihm das nicht passt.
An der Baustelle wird seit einem Monat nichts mehr gemacht. Wir gehen davon aus, dass deswegen die Übergabefrist nicht eingehalten wird. Würden wir die Vereinbarung unterschreiben, könnte wir keinen Schadenersatz (Mietkosten etc.) fordern.
Was meint ihr was die richtige Vorgehensweise hierbei ist? Kann der GU einfach den Weiterbau verweigern, weil wir Schadenersatz anmelden könnten?
Danke.
ypg05.05.18 22:59
???
Ein Baustopp kann nur die Gemeinde verhängen, genauso wie eine Baufreigabe.
Was denkt Ihr? Ihr habt die Verzögerung selbst in Auftrag gegeben, und jetzt wollt Ihr selbst dafür nicht gerade stehen?
Worauf jetzt?
Ein Baustopp kann nur die Gemeinde verhängen, genauso wie eine Baufreigabe.
Boltiker schrieb:
An der Baustelle wird seit einem Monat nichts mehr gemacht. Wir gehen davon aus, dass deswegen die Übergabefrist nicht eingehalten wird. Würden wir die Vereinbarung unterschreiben, könnte wir keinen Schadenersatz (Mietkosten etc.) fordern.
Was denkt Ihr? Ihr habt die Verzögerung selbst in Auftrag gegeben, und jetzt wollt Ihr selbst dafür nicht gerade stehen?
Boltiker schrieb:
Dies finden wir nicht in Ordnung. Unsere Meinung dazu ist, dass wir ein Recht haben, Schadenersatz zu fordern, was gesetzlich geregelt ist.
Worauf jetzt?
Boltiker05.05.18 23:27
ypg schrieb:
Was denkt Ihr? Ihr habt die Verzögerung selbst in Auftrag gegeben, und jetzt wollt Ihr selbst dafür nicht gerade stehen?Ich habe nicht alles erzählt wie es gelaufen ist. Der Rohbauer hat auf Eigenregie angefangen Verbesserungen durchzuführen. Das GU wurde erst gar nicht informiert! Dass die Sohlplatte zu kurz ist hat das GU von uns erfahren. M.M handelte der Rohbauer grob fahrlässig.
Das Ingenieurbüro hat erst nach 3 Wochen nach Bekanntwerden einen statischen Bericht erstellt. Danach hat das GU eine Frist gesetzt, die Freigabe zu erteilen. Wir erteilten die Freigabe 11 Tage später und diese 11 Tage werden hinten angehängt.
Worauf jetztÜbernahme der Mietkosten z.B., wenn der Bau länger dauert als vereinbart. Wenn wir die Vereinbarung unterschreiben, haben wir sehr wahrscheinlich kein Recht, diese Kosten weiterzureichen.bierkuh8306.05.18 06:11
Lasst euch von einem Fachanwalt beraten und versucht nicht hier nach einer Lösung zu suchen. Das Thema ist zu heiß, um nicht professionell betreut zu werden.
HilfeHilfe06.05.18 06:23
Was habt ihr den im Vertrag stehen zum Schadenersatz bei Verzögerung
Alex8506.05.18 07:51
Ich denke für den Fall brauchts nen Anwalt.
Ob man wegen 11 Tagen und damit Peanuts die Keule zum jetzigen Zeitpunkt rausholen sollte, würde ich ebenfalls mit dem Anwalt besprechen.
Ob man wegen 11 Tagen und damit Peanuts die Keule zum jetzigen Zeitpunkt rausholen sollte, würde ich ebenfalls mit dem Anwalt besprechen.
Ähnliche Themen