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ᐅ Sichtdreieck in Zone 30 und rechts vor links


Erstellt am: 19.04.18 08:43

S
subesili
19.04.18 08:43
Hallo zusammen,


wir haben vor 1,5 Jahren gebaut und schon in der Bauphase scheinen wir jemandem auf die Füße getreten zu haben, ohne es zu merken. Es gab ein anonymes Schreiben, was uns im Grunde die an den Hals und finanziellen Schaden wünscht.


Jetzt ist das Ordnungsamt an uns herangetreten, sie hätten eine anonyme Anzeige bekommen, dass an unserer Straßenecke das Sichtdreieck nicht eingehalten wird, und wir dieses herzustellen hätten. Sie berufen sich in letzter Konsequenz auf §31 Niedersächsisches Straßengesetz. Hier heißt es Einmündungen sind von Sichtbehinderungen freizuhalten. In anderen Vorschriften und im Schreiben von der Stadt wird beschrieben, wie dieses Sichtdreieck zu konstruieren ist:

Als erstes: im Bebauungsplan, Kaufvertrag, Baugenehmigung ist nichts von Sichtdreieck erwähnt (Wie ich gelernt habe, muss ein Sichtdreieck bei einer Zone 30 auch nicht im Bebauungsplan eingetragen werden).
Von der Straßenkante 3m in die untergeordnete Straße (bei uns eine Sackgasse, die auch nach Aussage der Stadt die untergeordnete Straße ist. Auf der vorfahrtsberechtigten Straße 30m von der Kreuzung entfernt und diese beiden Punkte verbinden. Aus meiner Sicht ergibt sich bei der untergeordneten und vorfahrtsberechtigten Straße ein Problem. Es wäre in unserem Fall ein und dieselbe Straße und damit habe ich kein Dreieck.


Wir hatten schon einen Ortstermin mit dem Ordnungsamt aber der hat leider auch keine Besserung gebracht, sie bestehen weiter darauf, dass wir ein Sichtdreieck herzustellen haben. Der gute Mann meinte noch, dass das auch unseren Nachbarn auf der anderen Seite der Kreuzung betreffen würde, allerdings hat er kein Anschreiben von der Stadt erhalten.


Im Anhang habe ich versucht, die Situation zu Skizzieren. Das rote Dreieck wäre das Sichtdreieck, was wir herzustellen hätten, das blaue unser 1,8m hoher Zaun, das grüne die Situation beim Nachbar.


Die Frage, die sich mit stellt: Gibt es in 30er Zonen mit rechts vor links überhaupt die Notwendigkeit eines Sichtdreiecks. Immerhin muss ich eh mit angepasster Geschwindigkeit fahren - es ist eben rechts vor links. Außerdem halte ich 30m für weit überzogen, bei 30km/h habe ich einen Anhalteweg von 15m - gut, aber das wären die eben die Vorschriften.


Für jeden Hinweis, wie wir die Kuh vom Eis bekommen bin ich sehr dankbar.


Viele Grüße


Be.

Lageplan eines Baugrundstücks mit Sackgasse, Zonenmarkierung und Umrissen
D
Daniel-Sp
19.04.18 08:54
Hallo, was habt ihr denn für einen Zaun? 1,8m ist ja schon eine großzügige Höhe. Vielleicht kannst Du noch Fotos einstellen?
Gruß, Daniel
S
subesili
19.04.18 09:02
Das ist so ein Stabmattenzaun mit eingezogenen Sichtschutzstreifen. Foto habe ich gerade nicht zu Hand.

In der Sackgasse ist kein Bürgersteig und in der anderen Straße nur auf der gegenüberliegenden Straßenseite, der allerdings auf gleichem Niveau wie die Straße ist und daher befahrbar.
J
jansens
19.04.18 09:19
Ich kann zumindest nachvollziehen, daß euer Zaun da eine enorme Beeinträchtigung darstellt. Es gibt ja quasi keine Einsicht mehr in die Straße (trotz Vorfahrt gilt ja des Gebot des rücksichtsvollen und vorausschauenden Fahrens, was euer Zaun erschwert).

Für jemanden der es gewohnt ist dort langzufahren und evtl. auch eher unsicher fährt, kann das schon ne Hürde darstellen.
Der Nachbar ist da eher weniger einProblem, da Rechtsverkehr herrscht, somit bessere Einsicht für die von ‚links‘kommenden.

Ist wohl maximal dumm gelaufen und sofern die Rechtslage da eindeutig ist, bleibt außer den gewünschten Zustand herstellen wohl keine andere Option (Innerorts gibt es doch oft diese Spiegel an schlecht einsehbaren Kreuzungen, aber ob die hier helfen?).
S
subesili
19.04.18 09:29
Die Stadt mag wohl keine Spiegel, weil die gewartet werden müssen.
In auf dem Bild sieht man, dass das Grundstück an der Ecke schon von der Stadt eine Ecke ab hat. Die lange Seite am Grundstücks an der Ecke sind 5m.

Beim Nachbarn ist im Grunde das gleiche Problem. Er lässt dort eine Hecke wachsen und der Verkehr aus der Sackgasse kann nicht in die vorfahrtsberechtigte Straße schauen.

Ich bin halt der Meinung (und einige meiner Nachbar auch), dass man dort eben langsam fahren muss.
Z
Zaba12
19.04.18 09:41
Kurz und knapp, sobald irgend ein Amt an der Sache dran ist ,samt Beschwerde eines Nachbarn ist Schicht im Schacht auch wenn du dich mit der Petze einigen solltest wird das Bauamt weiter machen.

War bei meinen Eltern ähnlich. Irgendwann kam ein Brief nach etlichen Hinauszögerungsversuchen "Machen bis Termin x oder saftige Geldstrafe". Punkt
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