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ᐅ Sichtdreieck in Zone 30 und rechts vor links


Erstellt am: 19.04.18 08:43

A
apokolok
19.04.18 13:00
Naja, aber ich finde es auch eigenartig an ner Kreuzung 1,8m blickdichten Zaun zu errichten. Bei uns sind da in den Bebauungsplänen schon nur 80cm zugelassen.
Fakt ist doch, dass das Fahrzeug auf der 'Hauptstrasse' überhaupt gar nichts sehen kann. Der muss sich da mit Schrittgeschwindigkeit rein tasten.
Macht dann doch keiner und der vorfahrtsberechtigte Radfahrer von rechts wird umgemäht.
Wenn es denen reicht mach doch den Sichtschutz raus und gut, ansonsten muss die Flex ran.
M
Maria16
19.04.18 13:22
Hast du Kinder? Glaubst du, dass irgend ein Autofahrer dein Kind - sei es zu Fuß oder auf dem Rad- in jedem vorstellbaren Fall sehen wird? Bist du dir sicher, dass du selber in jedem Fall ein anderes Auto/ Radler/ Kind sehen wirst? Auch bei Schrittgeschwindigkeit kann sowas ordentlich schief gehen, gerade wenn man auf Verkehrsteilnehmer trifft, die unsicher sind, klein und/ oder Gefahren noch nicht abschätzen aber schon ordentlich auf dem Rad Gas geben können (bilde mir ein, dass Kinder bis etwa 6/7 Jahren erst dann merken, dass etwas gefährlich ist, wenn sie schon in der Gefahr drin sind).

Unabhängig von der Frage, ob man vor Gericht gegen eine Beseitigungsanordnung gewinnen würde, sollte man sich als Anlieger die Sicherheit aller schon mal zumindest kurz überlegen.
C
Climbee
19.04.18 13:55
Evolith schrieb:

Bei uns gab es auch Beschwerden, dass wir mit unserem Bau ja die armen Vögel stören würden und dann wenigstens NIst-Hecken (mit Beispielen was zu empfehlen wäre) zu pflanzen sein. Ich bin gespannt, ob das mal eine Vorgabe bei uns auslöst. Meine 3 Katzen würden sich über das Buffet freuen.

*LACH*
Den Spaß würde ich mir hier machen und ein Dankesschreiben zurück schreiben mit dem Hinweis, daß sich noch nie jemand so um die artgerechte Ernährung und Bespaßung meiner Katzen gekümmert hätte!
Y
ypg
19.04.18 14:08
Evolith schrieb:
Müssen die nicht Auskunft geben, wer sich beschwert hat? Dann kannst ja mal schauen, wie es um sein Grundstück aussieht.
.

Und dann? Das hat relativ wenig mit Einsicht zu tun, dass blickdichte 1,80 an einer Stelle wie dort einfach nicht hingehört.
Da kann man auch mal ins Nachbarschaftsrecht schauen, was für Grenzabstände für Pflanzen, Hecken sowie Sichtschutz gilt.

Bin ich froh, dass in unserem 30er-WohnGebiet eh nur Zäune bis 1,40 erlaubt sind. Im Bebauungsplan steht glaub ich auch etwas von der Regel, wie man Grundstücksecken bei Straßen anzulegen hat.

Intimsphäre schön und gut. Die kann man sich aber auch partiell auf dem Grundstück, zb an der Terrasse errichten.
Wer muss in einem Wohngebiet sich zu zumauern? Wenn man Angst vor Nachbarsblicken hat, sollte sich die Grundstückslage sehr genau aussuchen und ist mit einem Eckgrundstück in einem Wohngebiet schlecht bedient.
Bei uns würde man da wohl auch auf einige Feinde stoßen, aber das ist hier irrelevant.

Ich sehe die Lösung, dieses Plastik entsprechend der Forderung zu entfernen und ggf einen partiellen Sichtschutz etwas weiter entfernt der Grenze zu erstellen. Oder man zieht den Zaun weiter ein und bepflanzt davor nette Bodendecker.
M
Müllerin
19.04.18 16:38
Ich würd auch sagen: Plastikmist raus und dann sieht man ja wieder was.

Nach Gesetzen hab ich nicht geschaut, fahre aber täglich zum Kiga an so ner 30er Straße lang ohne Sichtdreiecke, das ist so ätzend. Da kann man nicht vorausschauend fahren, da muss man stehen bleiben weil man sonst beim Rollen und Gucken schon in der Einmündung drin steht.

Aber ich bin ja bekanntlich eh gegen Einburgen
T
Tego12
19.04.18 17:21
Diese billigen Sichtschutzelemente bei Doppelstabzäunen sollten generell verbannt werden... was bin ich froh das wir die in unserem Neubaugebiet kaum haben, es sieht halt direkt unglaublich häßlich damit aus.
sichtschutzwohngebietzaun